Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
daß man es nicht aä eslenäss §rgeo8s hinausschiebe, wie hohe Kammer das allerdings der Fall sein wird, wenn mein Antrag auf^ currenz die in weit entfernter Aussicht stehende Civilproceßordnung verwiesen wird. Abg. Koch: Ich halte mich durch die von dem Herrn Staatsministcr auf meine Anfrage abgegebene Erklärung zwar nicht befriedigt, denn ich glaube, es müßte Mittel geben, der Lässigkeit solcher Boten entgegenzutreken, welche nach der Fixirung etwa langsamere Füße bekommen wür den; ich sehe aber von einem besondern Anträge ab, da ich wohl hoffen kann, daß das Justizministerium auch ohne einen solchen die Sache in anderweite sorgfältige Erwäg- gung ziehen werde, da mir ferner das Schicksal des Antrags deS geehrten Abg. Reiche-Eisenstuck vom vorigen Landtage noch zu gut erinnerlich ist, als daß ich mich derselben Ge fahr aussetzen möchte, in welche er damals gerathen ist. Dagegen habe ich feinen heutigen Antrag gern unterstützt und werde, wenn nicht noch wichtigere Bedenken, als die Hinweisung auf die künftige Civilproceßordnung, gegen denselben geltend gemacht werden, dafür stimmen, weil ich von der Ausführung desselben allerdings eine Abhilfe der bestehenden Uebelstände erwarte. Vicepräsident vr. Braun: Was den Antrag des Herrn Abg. Reiche-Eisenstuck anlangt, so habe ich denselben unter stützt und werde auch dafür stimmen, allein ich mache dar auf aufmerksam, daß derselbe bereits wenigstens zum Lheile in einem bestehenden Gesetze begründet ist, nämlich in der Taxordnung vom 26. November 1840 in Verbindung mit der Verordnung vom Jahre 1846, worin die Bestimmungen ausgenommen sind, daß solche Ladungen, bei denen keine Jnsinuationsregistratur nothwendig ist, mittelst Postboten behändigt werden können. Was außerdem diejenigen Be merkungen desselben Herrn Abgeordneten anlangt, daß man den Gründ- und Hypothekenbuchführern erlaubt hat, Neben geschäfte zu treiben, so muß ich auch hierin dem Vorredner vollkommen beipflichten. Meine Herren! es hat in der neuesten Zeit vielleicht kein Stand soviel eingebüßt, als der Advocatenstand, eingebüßt durch die neue Organisation der Gerichte. Es sind die Patrimonialgerichte aufgelöst wor den, es haben Sachwalter dabei Lausende verloren; Sie werden aber niemals gehört haben, wenigstens ist mir nichts zu'Ohren gekommen, daß die Sachwalter deshalb mit Klagen hervorgetreten sind. Ich gebe anheim, ob wohl mancher andere Stand nicht zu andern Expectorationen sich hätte hinreißen lassen. Wenn man nun die ohnehin jetzt knapper gewordenen Einnahmequellen der Sachwalter noch mehr dadurch beschränkt, daß man den mit festem Gehalte Angestellten Nebengeschäfte, die eigentlich den Sachwaltern zugehören, zu betreiben gestattet, so glaube ich, daß das mindestens eine Unbilligkeit sei. Abg. v. Nostitz.Wallwitz: Ich fürchte, meine Herren, daß nach den Aeußerungen des Herrn Reiche-Eisenstuck die sich vielleicht eine falsche Idee von der Con machen möchte, welche den Hypvthekenbuchführern bei den Darlehngefchäften der lausitzer Bank zu nehmen gestattet ist. Sie besteht lediglich darin, daß sie einen Ex- tract aus dem betreffenden Hypothekenfolio machen — wo zu sie ohnehin verpflichtet sind —, daß sie von den Dar- lebnsuchern tzas Besitzstandsverzeichniß annehmen, das in ein Couvert zusammenpacken und nebst der Angabe der Höhe des Darlehns, welches gesucht wird, an die Hypo thekenbank übersenden. Ich glaube nicht, daß das ein Nach theil ist, denn wäre wirklich der kleine Grundbesitzer ge- nöthigt, wegen solchen Angelegenheiten zu Sachwaltern zu gehen, so würde ich das für ein Unglück halten. Eben die Wahrnehmung, daß nicht von Sachwaltern, wohl aber von Winkelagenten Denjenigen, die kleine Darlehen, vielleicht von 100 oder'auch nur 25 Thalern gesucht haben, fünf und mehr Procent Proxeneticum abverlangt worden sind, hat das Bankdirectorium in Bautzen veranlaßt, bei dem königlichen Justizministerum darauf anzutragen, die Hypo thekenbuchführer zu der angegebenen Mühwaltung zu er mächtigen. Es ist dies nicht im Interesse der Bank und nicht im Interesse der Hypothekenbuchführer geschehen, son dern lediglich im Interesse des kleinen Grundbesitzers und ich gestatte mir die Bemerkung, daß es mich in der That eigen- thümlich gewahrt, wenn man auf der einen Seite immer über Mangel und Erschwerungen des Credits des Grund, besitzes klagt und doch auf der andern Seite jeder, auch der unschuldigsten Einrichtung, welche darauf berechnet ist diesem Mangel abzuhelfen, entgegentritt. Abg. Seiler: Ich halte das nicht für eine unschul dige Einrichtung, daß die Hypothekenbuchführer die Agen ten für die lausitzer Bank machen, sondern für eine Ein richtung, welche dazu führen wird, daß die Hypothekenbuch führer sich zu Protectoren der Gerichtsbefohlenen auf werfen und sich einen Einfluß anmaßen werden, welcher blos schädlich sein kann und niemals dem kleinen Grund besitzer nützen wird, der sehr häufig nicht die Bildung hat, um zu wissen, wie weit die Befähigung und die Berechti gung gehen, welche die Hypothekenbuchführer wirklich haben. Es ist gesagt worden daß es jetzt nicht nur so bei Gelegen heit abzumachen wäre, über den Antrag des Abg. Reiche- Eisenstuck in Bezug auf Fixation der Botenlöhne zu be schließen, sondern das müsse gründlicher überlegt werden und werde später schon vorgenommen werden. Ich meine, daß gerade jetzt die Gelegenheit günstig sei, wo Gehalte aufgebessert werden, daß man auch jenen Leuten eine Ge haltsverbesserung zugestehe, welche durch Botenlöhne eine größere Einnahme gehabt haben. Die mögen lieber eini gen festen Gehalt mehr bekommen, da sind sie getröstet. Der Herr Abg. vr. Braun sagte, daß schon in einer Ver ordnung bestimmt sei, daß die Ausfertigungen, welche nicht zu insinuiren seien, durch Postboten geschickt werden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder