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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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trag an die hohe Staatsregiernng beschlossen worden, des Inhalts: „Die hohe Staatsregierüng zu ersuchen: zu erörtern, ob nicht die Mittel zu einer Verbesserung der ökonomischen Lage der im Staatsdienst angestellten Beamten, Öfficianten und Diener, da, wo eine solche Verbesserung als nothwendig anzuerkennen ist, durch Ver einfachung der Verwaltung, Weckung und Kräftigung des Selfgovernments, Verminderung der Zahl der Staats diener und geeignete Verbindung des Privatinteresses der letztem mit dem des Dienstes, ganz oder theilweise zu ge winnen sein möchten, und hierüber der nächsten Stände versammlung Mittheilung zu machen." (Während des Vorlesens tritt der königliche Commissar Herr Geh. Rath Freiherr v. Weissenbach ein.) Die erste Kammer hat sich mit der Tendenz dieses An trags einverstanden erklärt, hat aber den Antrag selbst noch etwas anders formuliren zu müssen geglaubt, und hat ihrer seits ebenfalls einstimmig beschlossen: „Die hohe Staatsregierüng zu ersuchen: die Gesetzgebung über dre Staatsverwaltung in ihren einzelnen Zweigen mit der Absscht einer Vereinfachung des Geschäftsbetriebes zu revwiren und der nächsten Ständeversammlung hierüber Mittheilung zu machen." Der Antrag, wie er in dieser Kammer beschlossen worden ist, enthält scheinbar etwas weniger auf der einen Seite, etwas mehr auf der andern. Es ist in dem Anträge dieser Kammer der Gesetzgebung über die Verwaltung nicht aus drücklich gedacht, und andererseits in dem Anträge der ersten Kammer die Hinweisung auf „Weckung und Kräftigung des Selfgovernments, Verminderung der Zahl der Staatsdiener und geeigneteVerbindung des Privatinteresses der letztem mit dem des Dienstes" nicht enthalten. Indessen hat sich bei der Berathung in derjenseiligenKammer soviel hcrausgestellt, daß man mit dem Anträge, den man dort formulirt hat, etwas wesentlich Anderes, als was diese Kammer beschlossen, nicht gewollt hat. Es ist sogar in jener Kammer von mehrern Seiten geäußert worden, daß man ebenso gern eigentlich dem Anträge der zweiten Kammer beigetreten sein würde. Auch liegt es in der Natur der Sache, daß, wenn die Mittel zu einer Verbesserung der Lage der Beamten in der Vereinfachung der Verwaltung gesucht werden sollten, eine Revision der betreffenden Gesetzgebung, auf welche die erste Kammer hinweist, sich als nothwendige Folge wohl Herausstellen kann. Andererseits würden die Mittel, welche in dem Anträge der zweiten Kammer enthalten sind, wenn die Tendenzen der ersten Kammer verfolgt werden, auch als norhwendig sich ergeben. Ihre Finanzdeputation hat die Verschiedenheit der beiden Anträge erwogen und hat ge glaubt, es sei dieselbe nicht von der Art, daß sie der geehrten Kammer Vorschlägen müsse, unbedingt bei der Fassung, die hier gebilligt worden ist, stehen zu bleiben; sie hat vielmehr geglaubt, es sei unbedenklich und führe zu demselben Zwecke, wenn dem Anträge der ersten Kammer beigetreten wird. Es schien die Sache nicht von solcher Erheblichkeit, als daß dieser Differenzpunkt bestehen und die Nothwendigkeit eines Ver einigungsverfahrens sich ergeben sollte. Es wird mit Dem, was die erste Kammer beschlossen hat, der Richtung, welche der zweiten Kammer vorschwebte, nach dem Urtheile der Deputation ebenso genügt. Es schlägt deshalb die Depu tation Ihnen vor, dem Anträge der ersten Kammer unter Fallenlassen des diesseitigen Beschlusses in dieser Angelegen- heit beizutreten. Ich erlaube mir, beide Anträge Ihnen nochmals vorzulesen, damit Sie sich genau vergegenwär tigen können, um was es sich handelt. Die zweite Kammer hatte beschlossen: „Die hohe Staatsregierung möge erörtern, ob nicht die Mittel zu einer Verbesserung der ökonomischen Lage der im Staatsdienst angestellten Beamten, Öfficianten und Diener, da, wo eine solche Verbesserung als noth wendig anzuerkennen ist, durch Vereinfachung der Ver waltung, Weckung und Kräftigung des Selfgovernments, Verminderung der Zahl der Staatsdiener und geeignete Verbindung des Privatinteresses der letztem mit dem des Dienstes, ganz oder theilweise zu gewinnen sein möchten, und hierüber der nächsten Ständeversammlung Mittei lung zu machen." Der Antrag der ersten Kammer lautet: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen: die Gesetzgebung über die Staatsverwaltung in ihren einzelnen Zweigen mit der Absicht einer Vereinfachung des Geschäftsbetriebes zu revidiren und der nächsten Ständeversammlung hierüber Mittheilung zu machen." Die nächste Frage würde nun wohl die sein, ob die geehrte Kammer glaubt, hierüber sofort Beschluß fassen zu können. Präsident vr. Haase: Ich frage die Kammer, ob sie über die vorgetragene Differenz jetzt sofort berathen und Beschluß fassen will? — Einstimmig Ja. Ich erwarte nun ob Jemand im Bezug auf das soeben gegebene Referat etwas zu bemerken habe. (Niemand meldet sich zum Worte.) Sie haben, meine Herren, beide Anträge gehört, sowohl den, welcher auf unserm frühern Beschlüsse beruht, als den Antrag, der von der ersten Kammer angenommen wor den ist. Unsre Deputation hat den Antrag der ersten Kammer geprüft, ihn mit dem unsrigen verglichen und nach ihrer Versicherung gefunden, daß beide denselben Zweck ver folgen und erreichen, und dieselbe hat nun, um ein Vrr- einigungsverfahren deshalb nicht hervorzurufen, uns ange- rathen, unfern Antrag aufzugeben und dagegen dem von der ersten Kammer beschlossenen bei zutreten. Stimmt die Kammer dieser Ansicht unsrer Deputation bei? — Einstimmig Ja. Ich ersuche nun den Herrn Referenten, welcher den Bericht
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