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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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über die Beschwerde und eventuelle Petition der Nechtscandidaten vr. Zur. Schelcher und neun Genossen wegen Verzögerung ihrer Im matrikulation als Sachwalter vorzutragen hat, uns denselben zu geben. Referent Abg. Sornitz: Vom Vortrage der Beschwerde selbst würde wohl abzusehen sein, da dieselbe gedruckt in den Händen der Mitglieder sich befindet, und der wesentliche Inhalt derselben in dem Berichte wiedergegeben ist. Präsident vr. Haase: Ist die Kammer mit dem Vor schläge des Referenten, von der Vorlesung der Beschwerde selbst abzusehen, einverstanden? — Einstimmig Ja. Hiernach würde ich den Herrn Referenten ersuchen, so fort zum Vortrage des Berichts überzugehen. Referent Abg. Sornitz: Die Rechtscandidaten vr. Zur. Albert Schelcher, vr. Friederici und acht Genossen haben gleich nach Beginn des gegenwärtigen Landtags eine Beschwerde und eventuelle Petition wegen Verzögerung ihrer Immatrikulation als Sachwalter eingereicht, von welcher jedoch, laut besonderer Eingabe vom 10. Januar d. I. der vr. Zur. Schelcher, weil seine Immatrikulation des Nächsten bevorstehe, wieder zurückgetreten ist, die zunächst in der ersten Kammer zur Berichterstattung und Berathung gelangte. Diese Eingabe befindet sich gedruckt in den Händen der geehrten Kammermitglieder und darf die Deputation, unter Hinweis auf selbige, sowie auf den sehr gründlichen und erschöpfenden Bericht der vierten Deputation der ersten Kammer (Beilage zur II. Abtheilung der Landt.-Acten Fol. 39) sich wohl erlauben, möglichst kurz zu referiren. Die Zahl der alljährlich zu imm atriculirenden Advocaten ist bekanntlich eine beschränkte. Je nach Bevürfniß ist dieselbe zu verschiedenen Zeiten eine verschiedene gewesen und war in den letzten Jahren bis zum Jahre 1854 auf 35 festgestellt, von da an laut Be kanntmachung des königlichen Ministeriums der Justiz vom 20. Juni 1854 auf 25. Laut einer neuern Verordnung des königlichen Justiz ministeriums vom 21. Februar 1857 ist diese Normalzahl abermals abgemindert und bestimmt worden, daß vom Jahre 1858 an regelmäßig nur 18 Rechtscandidaten als Sachwalter immatriculirt werden sollen. Durch die in nurgedachten zwei Verordnungen aus gesprochenen Abminderungen der frühem Normalzahl von 35 auf 25 und rosp. 18 fanden sich mehrere der eingangs gedachten Nechtscandidaten, weil hierdurch ihre Zulassung zur Ädvocatur weiter hinausgeschoben wird, in ihrem In teresse verletzt. Sie stellten die Zulässigkeit der Anwendung gedachter Bestimmungen auf sich in Zweifel und baten in einer beim königlichen Justizministerium eingereichten Vor stellung: dasselbe wolle hochgeneigtest geruhen, annoch im Laufe des nächsten Monats (April 1857) ausnahmsweise die jenigen apprvbirten und die Ädvocatur erstrebenden Rechts candidaten — etwa 30 an der Zahl — zur Ädvocatur gelangen zu lasten und als Sachwalter zu immatriculiren, welche bis mit Ende 1854 ihre Probeschriften zur Prü fung überreicht haben, für den Fall aber, daß die hier» durch entstehende Paralysirung der seit dem Jahre 1854 erzielten Beschränkungen in der Zahl der Advocaten be denklich erscheinen sollte, hinter der erbetenen ausnahms weise» Immatrikulation eine entsprechende Pause (towpus vsosns) eintreten zu lassen, wurden aber damit durch Verordnung vom 10. Juli 1857 abgewiesen. In dieser Verordnung wurde unter Anderm hervorgehoben, wie das Justizmisterium bei sorgfältiger Er wägung Dessen, was der Rechtspflege überhaupt, dem Sach walterstande und dem rechtsbedürftigen Publicum fromme, sich von einer vorhandenen nachtheiligen Ueberfüllung des Advocatenstandes"zu überzeugen und die Nothwendigkeit zu erkennen gehabt habe, auf allmähliche Beseitigung dieser- Ueberfüllung durch Beschränkung der jährlichen Immatri kulationen hinzuwirken. Die Gesuchsteller glaubten jedoch hierbei Beruhigung nicht fassen zu können und haben sich deshalb im Verein mit noch einigen andern Nechtscandidaten mit ihrer Be schwerde und eventuellen Petition vom 11. November 1857 an die hohe Ständeversammlung gewendet, die, wie sie bitten, ihre Vermittelung dafür eintreten lassen soll: 1. daß die rückwirkende Kraft der Bekanntmachungen vom 20. Juni 1854 und vom 21. Februar 1857 aufgehoben werde und demgemäß die Jmmatricula- tion derjenigen advocatorischen Nechtscandidaten, deren später approbiere Probeschriften vor dem 20. Juni 1854 eingereicht worden sind, nach dem Turnus von 35 jährlich, derjenigen aber, deren später ap- probirte Probeschriften vor dem 21. Februar 1857 eingegeben wurden, nach dem Turnus von 25 jähr lich erfolge, und 2. eventuell, daß a) entweder wenigstens diejenigen apprvbirten und die Ädvocatur erstrebenden "Nechtscandidaten — . etwa 30 an der Zahl — als Sachwalter zu im matriculiren, welche bis Ende 1854 ihre Probe schriften überreicht haben, b) oder — wie sie bereits in dem vom königlichen Justizministerium abgeschlagenen Gesuche ebenfalls eventuell gebeten haben — daß von den nach der Verordnung vom 21. Februar 1857 in den beiden Jahren 1858 und 1859 zu immatriculirenden 36 Nechtscandidaten 30 sofort und auf einmal, die übrigen 6 aber Ende des Jahres 1859 immatri culirt werden möchten. Die Beschwerde anlangend, so erscheint dieselbe zwar, bei dem erfolgten Nachweise, daß sie auf dem verfassungs mäßigen Wege an das königliche Justizministerium, welches hier die einzige und höchste"Instanz zugleich war, gebracht worden und ohne Abhilfe geblieben, formell zulässig, kei neswegs aber in materieller"Beziehung begründet. Den hauptsächlichsten Rechtsgrund für ihre Beschwerde, welcher sowohl gegen die rückwirkende Kraft der beiden die Normalzahl der jährlich zu immatriculirenden Candidaten abmindernden Verordnungen überhaupt, als gegen die Ab- schlagung ihres Gesuchs Seiten des königlichen Justizmini steriums insbesondere gerichtet sein soll, leiten die Beschwerde führer aus Z. 4 der Verordnung vom 9. Juli 1836 her, wo es wörtlich also heißt: „Infolge der Approbation der Probeschristen erlangen 103*
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