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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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die Rechtscandidaten die Expectanz zur Aufnahme in die Zahl der zu admittirenden Sachwalter, welche für das ganze Land, mit Einschluß der Oberlausitz, auf 35 in jedem Jahre festgesetzt ist." Sie behaupten, diese Stelle enthalte die bestimmteste Zusicherung, daß alljährlich 35 dazu befähigte Rechtscan- didaten als Advocate» immatriculirt werden sollen, glauben, daß der ihnen über ihre Probeschriften ertheilte Äpproba- tionsschein gleichsam ein schriftliches Versprechen der Staats regierung sei, daß sie in dieser Zahl alljährlich zur Imma trikulation gelangen sollen und halten dafür, daß die Zu rückbeziehung der beschränkenden Vorschriften der beiden neuern Verordnungen auf diejenigen advocalorischen Rechts candidaten, welche vor Erscheinen derselben ihre nachmals zur Approbation gelangten Probeschriften eingereicht, ebenso ungerecht als unzulässig und hart erscheine und in ihre durch die Verordnung vom 9. Juli 1856 wohlerworbenen Rechte verletzend eingreife. Allein diese Behauptung kann deshalb nicht für richtig anerkannt werden, weil die angezogene Stelle jener Ver ordnung ebenso wie diese selbst, in dem zur Justizhoheit ge hörigen Vcnvaltungsrechte ihre Basis hat und den Cha rakter einer Justizverwaltungsmaßregel an sich trägt, welche als solche, je nach dem Ermessen des jeweiligen Bedürf nisses, zu jeder Zeit im Verordnungswege wieder abgeändert werden konnte. Steht sonach, was der Deputation unzweifelhaft er scheint, der obersten Justizverwaltungsbehörde das Recht zur Feststellung einer Normalzahl der jährlich zu imma- triculirenden Sachwalter nach Zeit und Umständen zu, so schließt dies die Rechtszulässigkeit des Verlangens der Be schwerdeführer, nach andern als den gerade bestehenden Be stimmungen über die Normalzahl beurtheilt zu werden, ge radezu aus. Durch Approbation der Probeschriften erwerben die Rechtscandidaten lediglich die Expectanz zur Aufnahme in die Zahl der von Zeit zu Zeit zu admittirenden Advokaten und hiernach kann der Approbationsschein eben nur als ein Expectanzschein gelten, auf welchen sich die Beschwerdeführer mit Erfolg nicht beziehen können. Die Deputation muß allen im Berichte der jenseitigen Kammer ausführlich dargelegten Gegengründen vollkommen beipflichten und sich gegen die Beschwerde erklären. Anlangend nun die Eventualpetition, welche in ihrem ersten Punkte auf eine außerordentliche Jmmatriculation aller derjenigen Rechtscandidaten gerichtet ist, die bis zu Ende des Jahres 1854 ihre Probeschriften eingereicht und deren Approbation erlangt haben, so ist vorerst zu bemer ken, daß von 239 Rechtscandidaten, deren Probeschriften bis zum 21. Februar 1857 approbirt sind, überhaupt 50 um Jmmatriculation gebeten haben, daß der zunächst an der Reihe stehende Rechtscandidat am 12. December 1853 seine Probeschriften zur Prüfung eingereicht hat und daß im Jahre 1854 ein Gleiches von 84 Rechtscandidaten ge schehen ist. Hiernach haben allerdings die ältesten Erpectanten bereits vier Jahre und darüber ihrer Jmmatriculation ent menschen. Daß eine so lange Expectanzfrist, die infolge der be- regten neuern Verordnungen in nicht geringer Maße noch -verlängert werden muß, für die Betreffenden viel Beschwe rendes haben und wohl geeignet sein kann, sie in unange nehme Lage zu bringen, ist nicht zu verkennen. Gleichwohl findet sich die Deputation nicht veranlaßt, das Petitum zu bevorworten. Sie muß, ist einmal die Nothwendigkeit erkannt worden, daß der Ueberfüllunq des Advocatenstandes in seinem eignen, wie im Interesse des Publicums fernerhin vorgebeugt werde, den beregten Vor schlag für höchst bedenklich halten, um so mehr, als er nur ein Palliativmittel enthält, das dennoch, ohne dem Uebel- stande nachhaltig abzuhelfen, zu immer neuen Consequen zen führen und den Zweck der angefochtenen Verordnungen gänzlich vereiteln mußte. Auch den zweiten Tbeil der Eventualpetition, der zwei felsohne dahin geht, den Rechtscandkdaten, welche bis Ende 1854 speciminirt haben und die unter den in den beiden nächsten Jahren zu immatriculirenden 36 Candidaten mit inbegriffen, dadurch, daß 30 sofort, die letzten 6 aber erst am Schlüsse des zweiten Jahres immatriculirt werden sollen, zur sofortigen Erlangung der Advocatur zu verhelfen, so kann zwar ihre Deputation, bei der Specialktät des An trags, dessen Tragweite sich nicht übersehen läßt, eine direkte Verwendung bei der hohen Staatsregierung gleichfalls nicht in Vorschlag bringen, sie glaubt aber, daß eine beschränkte außerordentliche Jmmatriculation über die Zahl 18 hinaus, so weit sich eine solche wegen Einzelner als billig Heraus stellen sollte, was namentlich bei Solchen der Fall sein könnte, die eine zweimalige Reductionsmaßregel erfahren, unter den obwaltenden Umständen wohl empfehlenswert^ erscheinen dürfte. Hiernach allenthalben empfiehlt die Deputation der hohen zweiten Kammer: der jenseitigen Kammer beizutreten und den Beschluß zu fassen, „das Anbringen der Rechtscandidaten Vr. Zur. Friederich Judeich und Genossen, soweit es die Beschwerde wegen angeblich verzögerter Jmmatriculation als Sachwalter und den auf eine außerordentliche Jmmatriculation im Allgemeinen gerichteten ersten Punkt der Eventualpetition angeht, und zwar die Beschwerde wegen ermangelnder rechtlicher Begründung, auf sich beruhen zu lassen, in soweit es dagegen den besonder» Theil der Eventual petition betrifft, welcher sich auf eine beschränktere außer ordentliche Admission bezieht, an die hohe Staatsregierung zur Erwägung abzugeben." Präsident vr. Haase: Will die Kammer über den vorgetragenen Bericht sofort berathcn? — Einstimmig I a. Es wird sonach die Berathung zu eröffnen sein. Abg. Haberkorn. Abg. Haberkorn: Als die im Berichte angezogcne Verordnung vom Jahre 1836 erschien, welche die Zahl der zu immatriculirenden Rechtscandidaten auf 35 für das ganze Land feststellte, gehörte auch ich mit zu denjenigen Candidaten, welche von derselben sehr hart betroffen wur den, während früher fünf Advocaten für die Oberlausitz allein immatriculirt wurden, und wäre diese Einrichtung nicht aufgehoben worden, ich sehr schnell mein Ziel erreicht haben würde, hob die gedachte Verordnung diesen Unter schied auf, und infolge dessen verzögerte sich meine Ad-
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