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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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auch dort bereits von dem zu großen Zudrang vom Stu dium der Rechtswissenschaft abgemahnt. Ich glaube daher, daß, so lange hierunter keine Verminderung eintritt, auch dem beregten Uebelstande nicht abzuhelfen sein wird. Abg. Sachße: Die Deputation ist bei dem Schlußan- trage des Berichtes von der Idee ausgegangen, daß das hohe Justizministerium, obwohl es die vorliegende Frage bereits wiederholt in Erwägung gezogen hat, dennoch den in beiden Kammern ausgedrückten Wünschen einige Rech nung tragen werde. Ich erkenne vollständig an, daß das Justizministerium in seinem Rechte gewesen ist, als es durch die Verordnung vom 21. Februar v. I. die Zahl der zu immatriculirenden Rechtscandidaten herabsetzte. Es ist dieses Recht bereits von frühem Ständeversammlungen als eine Maßregel der Verwaltung dem Ministerium zugewiesen worden. Die Beschwerdeführer können sich nicht auf den Grundsatz berufen, daß ein Gesetz keine auf die Vergangen heit zurückwirkende Kraft haben dürfe. Abgesehen davon, daß in dieser Beziehung wiederholt Ausnahmefälle vor kommen, welche fast der Regel gleichkommen, so steht die sem Grundsatz auch ein anderer wichtiger legislativer Grund satz entgegen, der, daß kein Staatsbürger Anspruch auf Sta bilität der Gesetzgebung hat. Wenn ich dessenungeachtet für den von der Deputation gestellten Antrag gestimmt habe und stimmen werde, so geschah dies aus Billigkeitsgefühl in Rücksicht auf die mißliche Lage der Petenten einerseits, andererseits in der Erinnerung, daß die Staatsregierung bei Erlassung von Gesetzen und Ergreifung von Berwal- tungsmaßregeln immer bemüht gewesen ist, durch überlei tende Bestimmungen denjenigen Personen Schonung ange deihen zu lassen, welche durch die neuen Einrichtungen un mittelbar und empfindlich in ihrer Existenz betroffen wer den. Endlich stimme ich auch deshalb dafür, weil hier nur eine Jmmatriculation von achtzehn Rechtscandidaten in Frage kommt und von dieser wohl nicht eine bedenkliche Ueberhäufung des Advocatenstandes zu befürchten sein wird. Staatsminister vr. v. Zschinsky; Die hohen Kam mern haben bereits anerkannt, daß außerordentliche Advo- catenimmatriculationen, wie dergleichen früher erfolgt sind, gar nichts helfen. Sie haben das Uebel, von dem jetzt gesprochen worden ist, nicht beseitigt, vielmehr noch die nachtheilige Folge gehabt, daß die jungen Leute sich nun um so weniger von dem Studium der Rechtswissenschaft haben abhalten lassen, da sie gesehen, daß, wenn es ein mal viele Rechtscandidaten giebt, die Regierung dann durch eine außerordentliche Jmmatriculation nachhilft. Abg. Haberkorn: Der Herr Staatsminister hat uns eröffnet, daß bereits viermal im Ministerium der Justiz Erwägungen, ob eine außerordentliche Jmmatriculation stattsinden könne, vorgenommen, sie aber jedesmal mit Nein beantwortet worden seien, und es kommt allerdings, wenn ! die Kammern nochmals den gleichen Weg anempfehlcn, eine fünfte Erwägung in Frage. Ich glaube aber doch, daß die Kammer bei diesem Anträge stehen bleiben muß und die Petition nicht auf sich beruhen lassen darf; denn wenn von beiden Kammern, der ersten wie der zweiten, aber malige Erwägung erbeten wird, so hoffe ich, wird die Staatsregierung doch einige Rücksicht darauf nehmen. Wenn der Herr Staatsminister, wofür ich ihm verbindlich danke, die Zahl der ältern Rechtscandidaten angab, so-kann diese Zahl keinen Einfluß auf unfern Beschluß ausüben, denn die meisten derselben befinden sich im Staatsdienste, werden auch in demselben bleiben und daher an sich von dieser Frage nicht berührt, es kann dies vielmehr nur rücksichtlich solcher sein, welche den Staatsdienst, sei es aus was immer für einem Grunde, aufgeben wollen. Die Zahl dieser aber kann nach den jetzigen Erfahrungen nicht gar zu bedeutend sein und wird sich dadurch die vom Herrn Staatsminister angegebene Ziffer sehr vermindern. Meine Frage bezog sich aber auf etwas Anderes. Es heißt nämlich im Berichte unsrer Deputation: „es ist zu bemerken, daß von 239 Rechtscandidaten, de ren Specimina bis zum 21. Februar 1857 approbin sind, überhaupt 50 um Jmmatriculation gebeten haben, daß der zunächst an der Reibe stehende Äechtscandidat am 12. Februar 1853 seine Probeschristen zur Prüfung eingereicht hat und daß im Jahre 1854 ein Gleiches von 84 Rechtscandidaten geschehen ist. Wenn nun derjenige Rechtscandidat, welcher am 12 December 1853 die Probeschriften zur Prüfung eingereicht hat, der nächste zur-Advocatur ist, so kann die Anzahl derje nigen Rechtscandidaten, welche von da weg bis zum 20. Juni 1854, den Lag, wo die Verordnung erschien, speci- minirt haben, nicht mehr gar zu groß sein und meine An sicht ging eben dahin, damit diese Rechtscandidaten nicht doppelt hart von zwei Verordnungen getroffen würden, in Bezug auf sie eine Ausnahme zu machen und sie zu reci- piren. Deshalb sagte ich, es würde interessant sein, die Zahl der Rechtscandidaten zu erfahren, welche zwischen dem 12. December 1853 und dem 20. Juni 1854 die Speci mina approbirt erhalten haben. Darauf hat der Herr Staatsminister aber nicht geantwortet und es war dies wohl auch nicht zu verlangen, weil er auf diese Frage nicht vorbereitet sein konnte. Kann meiner Ansicht nach die Zahl dieser Candidaten nicht so bedeutend sein, so ist auch deshalb die Sache schon der nochmaligen Erwägung werth. Staatsminister vr. v. Zschinsky: Ich kann dem Ab geordneten auf die letzte Bemerkung nur so viel sagen, daß im Jahre 1854 überhaupt 84 Rechtscandidaten die Appro bation ihrer Specimina erlangt haben; man kann also wohl annehmen, daß auf die erste Hälfte des Jahres auch die Hälfte dieser Zahl kommt.
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