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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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praktischen Werth für den Verkehr erlangen werden. Ich will damit nicht gesagt haben, daß es zweckmäßig sei, wenn wir in Sachsen viele Goldkronen ausprägen; allein es wird allerdings schon eine Wohlthat sein, wenn für die, welche ausgemünzt sind, und diejenigen, welche im Aus lande als Vereinsmünze geprägt werden, ein gewisser Cours, der nach dem Börfenstande des Goldes zu wechseln ist, festgesetzt wird. Es ist mir von Interesse ge wesen, vom Herrn Regierungscommissar zu vernehmen, daß die Staatsregierung eine solche Absicht nicht hat. Aller dings würden sich auch andere Bestimmungen nöthig machen, als die Bestimmung eines solchen Kassencourses; denn die Staatsregierung, wenn man ihr die Verpflichtung auferlegen wollte, das Geld zu einem bestimmten Cours in den Kassen anzunehmen, müßte auch das Recht haben, es wieder zu diesem Cours« auszugeben. Ein solches Recht existirt ge genwärtig nicht, und es müßte das gesetzlich festgesetzt wer den. Ich spreche mich ebenfalls dahin aus, daß, wenn die Prägung von Kronengold irgend von Belang in Deutsch land werden sollte, dann auch nach meiner Ueberzeugung es nothwendig sein wird, daß unter den Vorbehalten, die der Münzvertrag feststellt, ein gewisser Kassencours auch bei uns festgesetzt werde, denn nur so allein wird das Gold irgend einen praktischen Werth für den Verkehr erlangen. Allerdings wird aber immerhin der Staatsregierung unbe dingt das Recht zustehen müssen, in diesem Kassencours Aenderungen eintreten zu lassen, je nachdem das relative Werthverhältniß zwischen beiden Metallen sich ändert. Abg. Emmrich: Ich hatte vorhin erklärt, daß ich mit der Gesetzvorlage selbst, als auch mit dem Berichte der geehrten Deputation einverstanden wäre, und ich habe nichts Anderes gewollt, als was der geehrte Sprecher, welcher zuletzt sprach, sagte, nämlich daß es der Regierung Vorbehalten bleibe, den Kassencours von Zeit zu Zeit, wie es andere Re gierungen thun, zu andern. Ich nenne z. B. das König reich Hannover, welches schon seit einigen Jahren von Halbjahr zu Halbjahr die dort geprägten Louisd'ors zu 5 Thlr. 10 gGr. und 5 Thlr. 11 gGr., je nachdem der Cours steigt und fällt, annimmt und ausgiebt. Ich erkläre mich also mit Dem, was der geehrte Vorstand der Finanz deputation gesagt hat, insofern einverstanden, als der Re gierung das Recht vorbehalten bleiben muß, wie in §. 20 ausgesprochen ist, den Kassencours von Zeit zu Zeit zu ändern. Ich hatte aber die Anfrage an die hohe Staats regierung gestellt, mir die Gründe zu nennen, weshalb sie bis jetzt noch keine Bestimmung des Kassencourses getroffen habe und hatte erwähnt, daß es im Interesse der Reisenden <ehr wünschenswerth wäre, wenn bei den Staatseisenbahnen und Posten und andern Berkehrsanstalten dies eingeführt würde. Darauf wenigstens habe ich von Seiten des Herrn königlichen Regierungscommissars keine Antwort erhalten. Referent Abg. Poppe: Im neuen Münzvertrage ist im Interesse von ganz Deutschland der Grundsatz festgehalten worden, daß der Silberwährung die allein giltige Bedeu tung zu geben ist, welche sie im Interesse des Geschäfts lebens hat. Nur um für die Zukunft vielleicht ein Aus kunftsmittel zu finden, die Circulationsmittel überhaupt zu vermehren, ist man auf den Gedanken gekommen, eine Vereinsgoldmünze zu schaffen, eine Vereinsgoldmünze, die neben der Silberwährung ein Gegenstand des Tausches, eine Waare gewissermaßen sein soll. Vorbehalten ist von allen Re gierungen die Ausmünzung von ganzen und halben Krone», und ebenso ist genau angegeben, was zu geschehen hat, wenn diese Ausmünzung erfolgt, um sie unter gewissen Bedin» gungen und früher ausgesprochnen Coursbestimmungen an den Staatskassen zuzulassen. Bis jetzt hat noch keine größere Regierung irgend einen Schritt in dieser Beziehung gethan, und wenn auch unsre Regierung dies unterlassen hat, so ist solches aus dem ganz einfachen Grunde erklärlich, weil bis jetzt bei uns noch kein Kronengold in nennens- werther Bedeutung existirt. Es kann also, wenn es nicht vorhanden ist, ein Nachtheil nicht entstehen; da von Seiten der Regierung bisher noch kein Schritt in dieser Beziehung geschehen ist, um auf Grund des Münzvertrags irgend Etwas von Bedeutung zu thun. In Preußen ist ein gan- anderes Verhaltniß; wir sind in Sachsen schon daran ge wöhnt, die Goldausmünzung auf das Allernöthigste zu beschränken, da der innere Werth unsrer Augustd'ors nie dem Courswerth derselben entsprach und deshalb sind sie verschwunden. Wir müssen mit aller Macht der Gold- circulation entgegen wirken, auch ist diese Anstrengung nicht groß; denn es fehlt an edlem Metall, um es in solcher Menge vortheilhaft auszuprägen, daß die Befürchtungen des Abg. Emmrich, wie ich glaube, sich nicht erfülle» werden, und somit kann man nicht an Etwas verlieren, was nicht vorhanden ist. Präsident Vr. Haase: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. v. Welck: Ich bin mir ganz klar, daß wir die Gesetzvorlage nur annehmen oder ablehnen, und daß wir keine Modifikation beantragen können, die auch gewährt werden könnte. Ich erlaube mir aber, um mir selber klar zu werden über die Gründe von einzelnen Bestimmungen, eine Anfrage an den Herrn Commissar zu richte», indem ich ihm überlasse, ob er die Frage überhaupt beantworten kann und will. Die Frage würde sich darauf beziehen, warum man nur für das Königreich Sachsen die Aus prägung von Eindrittelthalerstücken vorbehalten habe, wäh rend alle übrigen contrahirenden Staaten auf deren Aus prägung verzichtet haben. Es ist mir nicht ganz klar, warum die Münzsorte, welche für den größten Theil von Deutschland gemeinsam werden würde, nicht alle diejenigen Staaten, welche dm 30 Thaler- und 45 Guldenfuß zu dem ihrigen gemacht, angenommen haben, warum nur für
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