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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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daran gebunden, als es allerdings sonst zu wünschen wäre. Aber ich glaube, daß, was die Frage angeht, die uns heute beschäftigt, so kann in der Weise irgend eine Beziehung nicht gefunden werden, weil es aber hier bestimmt wird, daß auch der letzte Staat, der Papiergeld mit Zwangscours in Circulation gesetzt hat, dieses bis zum 1. Januar 1859 in sofern zurückziehen muß, als er erklärt hat, daß das Pa piergeld von dieser Fessel befreit werden soll. Präsident v,-. Haase: Wünscht noch Jemand zu sprechen? Der Herr Abg. Emmrich hat zum dritten Male um das Wort gebeten.' Gestattet ihm die Kammer das selbe? — Einstimmig Ja. Abg. Emmrich: Der geehrte Referent der Finanz deputation hatte zwar die Güte, anstatt des Herrn Regier- ungscommissars meine Anfrage zu beantworten, indessen ist Niemand eigentlich auf den Grund meiner Anfrage einge gangen. Der Grund, weshalb ich die Anfrage gerichtet habe, war hauptsächlich der: mit was sich der Reisende ver sorgen soU, wenn er eine Reise ins Ausland zu machen habe. Mehrere hundert Thaler Silbergeld in die Tasche zu stecken, wie es unser Herr Referent am besten halt, das ist zu beschwerlich. Das ausländische Papiergeld hat aber so einen veränderlichen Cours, daß man sich damit auch nicht befassen kann. Nun besteht doch einmal die That- sache. Es sind Kronen geschlagen worden, es sind auch Kronen in unserm Sachsen geprägt worden, wieviel? weiß ich nicht. Wenn ich also eine sächsische Goldkrone habe und will von hier nur bis Schandau reisen, so werde ich kein Fahrbillet dafür erhalten, weil der Eisenbahnbeamte nicht ermächtigt ist, dieselbe anzunehmen und dies ist mit Veranlassung, weshalb ich mir die Anfrage erlaubte: welche Gründe die hohe Staatsregierung habe, die Bestimmungen des tz. 21 des Münzvertrags nicht ins Leben zu rufen. Königlicher Commissar Freiherrv. Weissenbach: Da die Silberwährung in Sachsen das landesgesetzlichc Zahlmittel ist, so ist die Regierung wohl von selbst gerechtfertigt, wenn sie bei den Staatskassen im Allgemeinen eben nur die Sil berwährung zuläßt. Etwas Anderes ist es, wie ich vor hin schon zu erwähnen Gelegenheit hatte, mit der Frage, ob bei einzelnen Betriebsverwaltungen die Goldmünzen nach bestimmten Tarifsätzen zuzulassen seien. Das ist meines Wissens bereits bei den Eisenbahnen regulirt und wird nach Befinden noch ferner regulirt werden. Indes sen glaube ich, daß die Regierung zunächst vollkommen ge rechtfertigt ist, wenn sie bei den Kassen ihrer Verwaltung nur an derjenigen Währung festhält, die als die gesetzliche anerkannt ist. Den Goldkronen ist aber die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlmittels für Silberwährung nicht beigelegt. Abg. Seiler: Ich bin in dieser Frage natürlich ganz Laie, ich weiß ebenfalls nur Wünsche vorzubringen als Ge schäftsmann, soweit ich es bin, aber die Erledigung zu si'n- II. K- L.Alwnnement.) den, das überlasse ich ganz unsrer hohen Finanzverwaltung, unsrer Haute kinanee in dieser Kammer. (Heiterkeit in der Kammer.) Ich weiß, daß man bei uns km Dokgtlande speciell, wo Industrie und Gewerbe vorherrschend sind, wo täglich große Summen für technische Producte aller Art eingehen, daß man bei uns unendlich selten sächsisches Geld zu sehen bekommt, daß wir stets Noth haben um sächsisches Papier geld, um nur die Steuern bezahlen zu können, daß wir sehr häufig, wenn die Steuerzahlung kommt, erst vom Ban kier das Nöthige einwechseln müssen. Man weiß sich nicht zu retten vor fremden Papieren. Was dagegen zu thun ist, weiß ich nicht, ob Sachsen mehr Papiergeld ferti gen, ob es mehr Geldmünzen schaffen solle, das überlasse: ich unsrer hohen Finanzverwaltung, ich glaube aber, das Leiden ist da und, wird uns nicht geholfen, so ist es wohl erlaubt zu vermuthen, daß die Verwaltung nach dieser Richt ung hin noch an einer Schwäche leidet. Was der Herr Abg. Emmrich sagte, daß man jetzt nicht durch Deutsch land reisen könne mit einer deutschen Münze, außer höch stens wenn man preußische Silberthaler in die Tasche steckt, die im größten Theile von Deutschland allerdings Cours haben, das halte ich ebenfalls für einen fatalen Zustand. Wir müssen uns jetzt Napoleons einstecken, wenn wir eine Reise durch Deutschland machen wollen, ohne bedeutende Verluste an Münzsorten zu erleiden oder in jeder Stadt dem Bankier in die Hände zu fallen, der den Reisenden recht gut zu behandeln weiß in Bezug auf die Procente, die er ihm abnimmt. I Heiterkeit.) Ich Haire das ebenfalls für ein Verhältniß, das nicht angenehm ist, wo die einzelnen Staaten sich aber nicht bel- fen können, wo ich aber glaube, daß etwas geschehen kann, wenn der Bund will, und ich meines Theils halte den deutschen Handel für mächtig genug, einer Goldmünze, be sonders wenn sie in beschränkter Weise ausgeprägt wird, Weltcours zu geben gleich den Napoleons. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß Jemand darüber sprechen wolle. — Abg. Eisenstuck. Abg. Eisenstuck: Ich erlaube mir auf die Anfrage des Abg. Emmrich nochmals zurückzukoinmen, weil ich sie wirklich noch nicht genügend beantworten gehört habe. Es hat zwar der Herr Referent gesagt, sie sei überflüssig, weil Sachsen effektiv diese Vereinsgoldmünze noch nicht ausge prägt habe, allein das muß ich negkren. Ich habe aller dings noch keine gesehen, als heute, wo mir aber der Herr Abg. Emmrich eine halbe Krone aus Sachsen mit dem Bildnisse Sr. Majestät ausgeprägt gezeigt hat. Also sie existiren effektiv. Nun weiß ganz gewiß der Abg. Emmrich, wie er sie cinbckommen hat, zu welchem Preise aber er sie gesetzlich wieder ausgeben kann, das weiß er nicht. Präsident vr. Haase: Wünscht noch Jemand über 105
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