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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Kammer die Nachahmung dieses Beispiels empfiehlt. Im merhin freilich bleiben noch die übrigen hervorgehobenen Be denken in Betreff der unausreichenden und unsicher» Entschä digung der Berechtigten, wie bezüglich der durch die Vorlage gefährdeten Privatrechte der Jagdpachter übrig. Aber wie die Deputation in letzterer Beziehung eine Vermittelung zu §. 26 des Entwurfs vorzuschlagen sich vorbehält, so findet sie, wie überhaupt im Gesetzentwürfe, so auch in Hinsicht auf die darin normirte Entschädigungsweise die Tendenz und Natur eines Compromisses, um auf Grund dessen einen lang hingezogenen, Niemandem Freude machenden Streit zu er ledigen und von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet und in der Uebcrzcugung, daß nur das Ziel zu erreichen sei, wenn jede Seite einen Theil ihrer Ansichten zur Schließung der entstandenen und bisher dauernden Spaltung aufzu opfern über sich gewinne, conformirt sie sich auch hierin mit den Ansichten der Regierung und daher, jedoch in der Voraussetzung, daß keine spätem wesentlichen Abän derungen den Gesetzentwurf treffen werden, auch in diesen Punkten mit dem Inhalte des Letzter». (Während des Vortrags dieses Berichts treten Staatsmi nister v. Beust und Geh. Rath vr. Weinlig in den Saal.) Präsident vr. Haase: Meine Herren, es würde nun eine Debatte über den allgemeinen Theil des Berichts ein treten. Es haben zu dem Ende als Sprecher sich ange meldet r die Herren Abgg. Rittner, Falcke, vr. Hermann, vr. Wahle, Sachße, v. König, Oehmichcn, Riedel, v. Criegern. (Es bitten außerdem ums Wort: Abgg. Georgi, Meiuert, Poppe, v. Welck, Fahnauer und Mai.) Abg. Rittner: Ich habe zwar den letzten Bei athungen über den Gegenstand, welcher heute unsre Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt, am vorigen Landtag wegen Hangern Urlaubs nicht beiwohnen können; allein ich kann doch ver sichern, daß meine Ansichten und Meinungen über diese Verhältnisse keine momentanen, keine augenblicklichen sind. Ich besinne mich, alle Phasen mitgemacht zu haben, welche dieser Gegenstand in Mitten der gesetzgebenden Gewalten durchgemacht hat; ich erinnere mich noch deutlich der Ver handlungen vom Landtage 1845/46, wo man am Ende einer dreitägigen Debatte sehr bereute, einen am ersten Tage gestellten Antrag nicht angenommen zu haben, welcher da hin ging, die Jagdverhältnisse in der Richtung zu regeln, um die Ablösung des Iagdrechts auf fremdem Grund und Boden möglichst zu erleichtern. Ich erinnere -mich noch deutlich der Eingabe, welche ich im Jahre 1848 in Gemein schaft mit mehrern Standesgenossen bei den Kammern ein reichte, und in welcher wir aussprachen, daß wir die Auf hebung der Jagd gegen Entschädigung beantragten, ich kann wohl sagen verlangten. Ich erinnere mich noch deut lich, daß die Regierung im Jahre 1852 der Ständcver- sammlung einen Gesetzentwurf vorlegte zur Regelung der Jagdverhältnisse, dessen Motiven mit meinen Ansichten voll kommen übereinstimmten. Ich habe auch die Verhandlung vom Landtage 1854/55 in der Zwischenzeit mit großer Auf merksamkeit wiederholt nachgelesen und ich muß mir er lauben, der Kammer zwei Momente vorzuführen, welche aus allen diesen Berathungen meines Erachtens unzweifelhaft hervorgehen. Das erste Moment ist, daß die Entziehung des Iagdrechts im Jahre 1849 nur aus Rücksicht auf die allgemeine Nothwendigkeit und auf das allgemeine Wohl gerechtfertigt werden konnte und nachträglich einer Sühne bedarf; das zweite Moment ist, daß man sich bei allen Verhandlungen dahin ausgesprochen hat, daß das Jagd recht auf fremdem Grund und Boden, ein solches sei, wel ches hinführo nicht wieder bleibend ins Leben eingeführt werden dürfe. Erlauben Sie mir mit wenig Worten nach zuweisen, wie diesen Momenten gegenüber die gegenwärtige Vorlage sich verhält. Ich sage das erste Moment ist, daß man die Aufhebung der Jagd auf fremdem Grund und Boden als eine politische Maßregel bezeichnete, als einen Eingriff in wohlerworbene Rechte, der nur durch Rücksich ten auf das Gesammtwohl gerechtfertigt werden konnte, und für welchen man nachträglich eine Sühne allgemein als nothwendig anerkannte. Es hat stets von Anfang an in meinen Ansichten gelegen, den §. 31 der Verfassungsurkunde hier in Anwendung zu bringen. Ich gestehe, daß ich auch heute noch auf diesem Standpunkt stehe. Ich glaube auch heute noch, daß es den gesetzgebenden Corporationen des Landes und der hohen Staatsregierung so zu sagen am würdigsten gewesen wäre, diesen einfachen Weg einzuschlagen und §. 31 der Verfassungsurkunde anzuwenden. Allein ich bin bereit, von meiner Ansicht für den vorliegenden Fall abzugehen. Es geschieht dies einmal aus großer Achtung vor den Motiven der Vorlage, aus Achtung vor der Mei nung unsrer geehrten Deputation, deren Anträge allseitig die Ueberzeugung hervorgerufen, daß sie aus der besten Ab sicht hervorgegangen, um diesen unseligen Zwiespalt aus dem Volksleben zu entfernen. Es geschieht aus Anerken nung der Ansichten mehrerer meiner politischen Freunde, welche mir vorgestellt haben, daß das formelle Recht in solchen Fällen nicht streng sestzuhalten ist, sondern daß man zu einem Compromiß übergehen muß, wie es die gegen wärtige Vorlage darbietet, es geschieht endlich aus Achtung vor der großen Majorität, mit welcher ein Antrag, welchen der Abg. vr. Hertel am vorigen Landtage in Betreff der Jagdverhältnisse gestellt hatte, in diesem Saale angenommen worden ist. Ich bin also bereit, von meiner Jahre lang ge hegten, auf ruhiger Prüfung beruhenden Ansicht abzugehen und mit der Deputation zu einem politischen Eingriff, zu einem Staatsstreich so zu sagen, meine Hand zu bieten? allem nur unter der Voraussetzung, daß diese Maßregel streng den Charakter eines politisch und allgemein nothwen- digen Compromisses bewahrt und nicht Zur Privatsache wird; ich meine damit, daß aus dem Gesetze alles fakul tative Einschreiten der Betheiligten in beiden Richtungen-
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