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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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viel Son Demjenigen verloren, was sie nothwendig zurLe- bensunterhaltung ihrer Familien brauchten, was hier we nigstens nicht der Fall ist, und Niemand, hat sich weiter darum bekümmert. Wenn ich nun das Object, um wel ches es sich hier handelt, in Betracht ziehe, so ist es das Einzige was die rusticalen Grundstücksbesitzer ohne Entschä digung von ihren Reallasten los geworden sind. Wenn ich erwäge, mit welchen Opfern nnd mit welchen Kosten Alles von Andern hat abgelöst werden müssen, so müs sen Gedanken in Einem rege werden, idaß die vielen Klagen doch wohl etwas zu übertrieben sind und daß man dieses wohl als Gegenleistung für die vielen Opfer hatte ansehen können. Meine Herren! Ich habe gegenwärtig das österreichische Grundentlastungsgesetz vor mir liegen, überzeugen Sie sich davon, was dort Alles ohne Entschä digung von solchen Rcallasten durchgesetzt, abgeschafft wor den ist und mit wie wenig Opfern und wenig Kosten und welcher Schnelligkeit alles von Andern abgelöst worden ist. Und hat man dort solche Klagen gehört? Gewiß nicht. Wenn man von der andern Seite ins Auge faßt, wie von den preußischen Kammern alle Anträge auf Wiedererstat tung des Jagdrechts und mit welcher Schnelligkeit sie zu rückgewiesen worden sind und mit welcher Entschiedenheit die preußische Regierung bisher allen derartigen Anträgen entgegengetreten ist und in unserm sonst so fortgeschrittenen Sachsen, in dem fortgeschrittensten aller fortgeschrittenen deutschen Staaten, zieht man, seitdem der große Riese, der Deutsche Bund, uns wieder drohend gegenüber steht, (Heiterkeit.) unaufhaltsam an dem Triumphwagen der Reaction. Zieht man dieses nun Alles in Betracht, da müssen Besorgnisse in Einem rege werden, Besorgnisse, daß dies vielleicht nicht das letzte sein wird, denn eben so gut, wie man hier sagen kann, daß uns das Jagdrecht genommen worden ist, ist ein Ausfluß der Revolution, kann man eben auch sagen, das Ablösungsgesetz von 1832, sowie die Aufhebung der Erb- unterthänigkeit und noch verschiedenes Andere ist ein Aus fluß der Revolution von 1830. Wir sind nach diesen nicht genug entschädigt und müssen noch nachträglich entschädigt werden oder unsre Rechte wieder bekommen. Meine Her ren, uns können Sie nicht verdenken, wenn solche Besorg nisse in uns rege werden, daß wir dann an unfern Rech ten festhalten. Ich will mir nur noch einige Worte erlau ben gegen Diejenigen, die die Befürchtung hegen, daß un ser Jagdrecht eines schönen Morgens verloren gehen könne, daß man es uns nehmen könnte. Nun, die Befürchtung hege ich nicht. Unser Jagdrecht ist uns durch Gesetz ga- -rantirt und kann uns blos wieder durch Gesetz genommen werden, dafür bürgt uns die Verfassung. Wir sind daher Diejenigen selbst mit, die den Urtheilsstab über unser Recht zu brechen haben. "Diejenigen, die uns das Jagdrecht auf sine andere Art und Weise nehmen wollten, würden einen Eidbruch gegen die Verfassung begehen. Und die Perso nen, die dieses thun müßten, thun es gewiß nicht, denn diesen ist der Eid zu heilig, diese Ueberzeugung habe ich. Mag man übrigens von mir halten was man will. Ich fürchte daher nicht, daß man einer Klasse von Staatsbür gern ein Recht, was ihnen durch Gesetz gegeben ist, nehmen wird, einer Klasse, die eben so gut die Träger der Staats lasten und die Stütze des Staates selbst sind, wie Diejeni gen, denen man cs geben würde. Ich kann daher von meinem Standpunkte aus für diesen complicirten Gesetz entwurf nicht stimmen, denn ich fürchte, daß dadurch wie der viele Streitigkeiten, Unzuträglkchkeiten und Ungleichhei ten entstehen würden. Es wies ein Abgeordneter auf das Princip hin. Ich bin auch den Principsreitereien nicht mehr hold und würde, wenn ich nicht was Anderes fürch tete, davon absehen, allein eben so gut wie jene Herren sa gen, „des Princips wegen wollen wir die Jagd erst zurück haben," können wir sagen, „des Princips wegen wollen wir das Recht nicht erst zurückgeben" und was nutzt ihnen denn das Princip, denn in demselben Moment, wo Einer sagt: „des Princips wegen verlange ich die Jagd erst zurück, in demselben Moment kann der Andere sagen, „ja, aber ich verlange die Entschädigung und löse dann ab." Ich habe die Ueberzeugung, daß das Princip nicht der alleinige Grund ist, die Jagd zurückzugeben; daß hier nichts Anderes dahin terstecken sollte, diese Ueberzeugung kann mir wenigstens nicht zu Theil werden, denn daß hier viele Fälle Vorkommen werden, wo große Unzuträglichkeiten und Streitigkeiten ent stehen werden und man mehr beabsichtigen wird als die formelle Zurückgabe, das wird die Zukunft lehren. Etwas ganz Anderes wäre es, wenn ein Gesetzentwurf vorgelegt worden wäre, wo cs sich lediglich blos um die Entschädi gung handelte. Ich glaube, da wären nicht Viele dagegen gewesen, es würden Wiele nicht ein Wort dagegen gesagt haben, wenn es sich blos um Etwas zu geben gehandelt hätte. Denn wir sind ja alle Deutsche und der Deutsche ist ja da, um zu geben, allein diesem Gesetzentwurf, (Hei terkeit in der Kammer) so lange ihm nicht die Spitze abgebrochen ist, werde ich nie meine Zustimmung geben, und kann ihm die Spitze nicht gebrochen werden, so mag man ihm den Hals ganz brechen, denn es ist auch nicht schade darum, und uns einen andern vorlegen, denn ich will nicht wieder neue Streitigkeiten und Ungleichheiten, ich will, daß diese Streitigkeiten einmal definitiv beendigt werden. Ubg. v° Erieg ern: Ich hege nicht die Absicht, auf die Deduction des Vorredners im Allgemeinen tiefer einzus gehen, weil ich die Ueberzeugung Hege, daß Dasjenige, was von Seiten des Abg. Oehmichen hier ausgesprochen worden ist, vielmehr die Majorität der Neuberechtigten für sich haben wird, als die vollständig abweichenden Ansichten des Abg° Riedel. Nur in wenig Beziehungen muß ich aber etwas bemerken. Die Deputation, der ich selbst angehöre, hat
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