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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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zugänglich seien, unbezweifelt aber werben viele Andere, die mit einzelnen Bestimmungen des Gesetzes sich nicht befreunden können, lediglich aus solchen Gesinnungen doch für das Ge setz stimmen. Mir scheint das Gesetz, welches uns vorliegt, ein Auf ruf in dieser Beziehung an Alle, die es angcht und ich darf wohl hoffen, daß diesem Aufrufe entsprochen werden werde. Die Lendenz des Gesetzes ist jedenfalls eine ver söhnende. Ich sollte glauben, das muß versöhnen auch mit manchen Bestimmungen, die dem Einen oder dem Andern nicht conveniren, es muß schwerer wiegen, als alle Znter- essenbetrachtungen. Im Angesichte dieses Zweckes sollte ich glauben, daß auch Das, was der geehrte Abg. Rittner im Anfänge sagte, doch nicht Stich halten sollte, insofern er näm lich ausdrückte, er wolle seine Abstimmung über das Ganze abhängig machen von der oder jener Aenderung, die in das Gesetz kommen könnte. Ich warne vor etwas Derartigem, meine Herren, denn es kann bei einem Gesetze wie das vorliegende nicht fehlen, daß der Eine an dieser, der Andere an jener Bestimmung wesentlich Anstoß nehmen wird, daß der Eine dann wegen dieser, der Andere wegen jener Be stimmung dagegen stimmen würde, und daß auf diese Weise dann das ganze Gesetz scheitern könnte, was gewiß nicht in unsrer Aller Sinne liegen möchte. Der Aufruf an die patriotische Gesinnung, welche zu diesem Gesetze gehört, ergeht, wie ich sagte, an Alle, die es angeht, zunächst an die Altberechtigten. Wer möchte verkennen, daß die Alt berechtigten ein Recht verloren haben, auf das sie einen hohen, nicht blos nach Geld zu veranschlagenden Werth legen; wer möchte verkennen, daß die Entschädigung, welche geboten wird, nicht durchgängig genügt, am allerwenigsten eine gleichmäßige ist. Allein wollte man versuchen, andere Bestimmungen an die Stelle zu setzen, ich bin überzeugt, es würden sich nicht minder wesentliche Bedenken dagegen aufstellen lassen. Jedenfalls haben die Altberechtigten zu erwägen, daß es sich um ein Recht handelt, von dem sie selbst gefühlt haben, daß es sich mit dem modernen Cultur- staate kaum mehr vertragen wolle, um ein Recht, auf dessen Ablösung, allerdings gegen Entschädigung, sie seiner Zeit selbst angctragen haben; ich gebe zu bedenken, ob man, wenn damals eine Entschädigung beliebt worden wäre, ihnen eine höhere ausgeworfen haben würde? Ich möchte das bezweifeln. Ich gebe auch zu bedenken, daß dem Rechte der Altberechtigten gegenüber ein anderes Recht noch existirt, nämlich das Recht der Gesetzgebung, die Wild schadenvergütung in ausgedehnterer Maße zu beanspruchen, und daß, wenn die Gesetzgebung dies gethan hätte, wie sie unzweifelhaft bas Recht hierzu zu haben scheint, dann das Geldopfer, um welches es sich bei den Altberechtigten noch handeln kann, wesentlich geschmälert worden wäre. Ich gebe auch zu bedenken, daß die Altberechtigten zumeist da bei bethciligt sind, daß das Zerwürfm'ß verschwinde, von dem man doch gegenwärtig nicht sagen kann, daß es ver schwunden sei. Ich gebe auch zu bedenken, daß in andern, mächtigem Staaten man noch nicht so weit im Interesse der Altberechtigten hat gehen mögen und wollen, als es gegenwärtig bei uns geschieht. Was nun die Neuberechtigten betrifft, so mögen sie bedenken, daß gerade sie es sind, die bei dieser Angelegen heit den Nutzen haben. Sie erlangen den Frieden und ein ganz unbestrittenes Recht, um einen, wie mir scheint, ver- haltnißmaßig doch sehr mäßigen Preis. Auch sie wollen bedenken, daß in andern. Staaten Vorgänge gegenwärtig cxistiren, die es vielleicht in ihrem Interesse erscheinen lassen können, die Sache gegenwärtig bei uns abzumachen in der Weise, wie es hier von der Staatsregierung vorgeschla gen worden ist. Wir haben es endlich bei dem Aufrufe an die Vater landsliebe noch mit einer dritten Partei, mit Deren zu thun, die weder alt- noch neuberechtigt sind, und die von einem früher» geehrten Sprecher die „Unbetheiligten" genannt worden sind, „die aber doch mit zahlen sollen." Ich stelle zunächst in Abrede, daß es irgendwie Unbetheiligte in der Sache giebt. Denn, wenn die Maßregel eine politische Nothwendigkeit ist, dann, meine Herren;, sind Alle dabei betheiligt. Allein zu läugnen ist es nicht, daß die Städte zum großen Theile wenigstens ein ziemlich an sehnliches pecuniäres Opfer durch die Entschädigung aus Staatskassen bringen müssen. Jndeß die Städte sind da, wo es patriotische Opfer gilt, nie zurück geblieben, und ich bin überzeugt, sie werden für den hohen Zweck, der hier vorliegt, auch das Opfer, welches jetzt von ihnen beansprucht wird, gern und bereitwillig darbringen. Meine Herren, es handelt sich in der Hauptsache hier um einen Vergleich; ich habe immer gefunden, daß die Ver gleiche die besten sind, mit denen im Anfänge nicht alle Lheile vollständig zufrieden waren. Ist aber besonders ein Theil ganz befriedigt, dann war der Vergleich wohl nicht, wie er sein sollte. Wenn auch diese Zufriedenheit gegenwärtig nicht allgemein sein sollte, so habe ich die Ueber» Zeugung, es werde nur ein kurzer Zeitraum dazu gehören, um dieses Gefühl bei Allen hervorzurufen. Ich hege des halb die frohe Hoffnung, daß der Gesetzentwurf in seinen Hauptgrundzügen von allen Lheilen in diesem und jenem Saale Annahme finden werde. Ich bitte um die Erlaub- niß, noch zwei Worte über einen Grundsatz sagen zu dür fen, der in dem Gesetze enthalten ist, und worüber vielleicht richtiger bei der speciellen Debatte zu sprechen sein würde. Allein da ich bei dieser nicht gegenwärtig sein werde, und mein Name im Berichte ausdrücklich genannt ist, da zu gleich es sich um einen Grundsatz handelt, so ist cs mir vielleicht vergönnt, noch zwei Worte hinzufügen zu dürfen. Es handelt sich um die Bestimmung in Z. 14, wo die Ent schädigung für die vom Fiscus erkauften Jagden festgesetzt wer den soll. Es wird da ausgesprochen, daß die Deputation da für stimme, daß diese Entschädigung aus dem Domänen-
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