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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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geblichen Grundeigenthumsrechts ausdrücklich vor und nie haben in Sachsen die kleinen Grundbesitzer das Recht der Jagd auf eigenem Grund und Boden besessen, sondern nur die Rente von den den Altberechtigten verfassungswidrig ent zogenen Jagdrechten. Die Deputation erkennt an, daß „mit der unentgeltlichen Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden ein Eingriff in das Gebiet der, jeder Gesetzgebung heilig sein sollenden Privatrechte geübt worden ist." So ist die gegenwärtige Sachlage, und ich glaube annehmen zu dürfen, daß ein Jeder in diesem Saale, sowie die große Menge des Volkes eine Sühne dieses schreienden Unrechts wünscht. Wo aber den Weg nach dem ersehnten Ziele finden, ohne sich durch Selbstsucht oder Eigennutz, durch Haschen nach dem Scheine freisinniger Geistesgröße oder auch durch die Furcht vor dem Urtheile der Menge beirren zu lassen, wenn man den geraden Weg des Rechts nicht wählen will, wiewohl er noch offen steht, oder ihn nicht betreten zu dürfen vorgkebt oder glaubt. Dieser gerade Weg ist ganz einfach die Wiederherstellung des Jagdrechts, wie es vor dem Jahre 1848 bestand, mit, wenn auch vielleicht nicht durch das starre Recht, so doch gewiß durch dieBilligkeit gebotener Entschädigungdergegenwärtigen Jagdnutzungsinhaber aus Staatsmitteln, oder aber Entschädi gung der Altberechtigten im Sinne der Verfaffungsurkunde. Mögen immerhin die Opfer für solch einen Zweck groß er scheinen, sie sind nicht zu groß für ein Volk, bei welchem es sich darum handelt, eine Verfassungsverletzung wieder auszu gleichen, die, wenn nicht gründlich geheilt, in ihren Folgen fort und fort hemmend auf das Volkswohl einwirken wird. Bei unsrer heutigen Berathung — und ein Jeder wird zugeben, daß es eine der wichtigsten in unserm ganzen kon stitutionellen Staatsleben ist — handelt es sich um Wie derkräftigung des Rechtsgefühls, um Wiederbelebung des Glaubens an Recht und Gerechtigkeit im Lande. In die sem Sinne habe ich im Allgemeinen die Gesetzvorlage nach ihren drei Hauptgrundzügen: Zurückgabe des Jagdrechts an die frühern Berechtigten, Entschädigung der Neuberech tigten und Ablöslichkeit jedes Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden mit Freuden begrüßt. Leider aber scheint mir die Durchführung des Gesetzes in seinen einzelnen Lheilen nicht aus einem klaren Rechtsbewußtsein hervorgegangen, sondern mehr aus dem Streben, die Sache so oder so, sei es mit Sühne des Rechts, sei es es recht- und principlos, abzumachen. Wenn wir das Gesetz, wie uns anempfohlen worden ist, in seiner vorliegenden Fassung annehmen, so müssen von manchen Seiten namhafte Opfer gebracht wer den; die Sache bleibt im Wesentlichen aber dieselbe; dem verletzten Rechte und dem gekränkten Nechtsgefühle — und sei es das noch so weniger politisch Gleichgesinnter im Staate — würde nicht Genüge geschehen. Von meinem Standpunkte aus kann ich daher und werde ich dem Ge setze nur meine Zustimmung ertheilen, wenn es gelingt, demselben eine Fassung zu geben, durch welche, wenn nicht den starren Forderungen des Rechts, an welchen nun ein mal sich nichts mäkeln, ab- oder zuhandeln laßt, vollste Genüge geschieht, so doch aber eine Fassung zu geben, durch welche den in ihren Rechten Verletzten die Hand zur Sühne auf eine Art und Weise geboten wird, von welcher wir anzu nehmen berechtigt sind, daß die Mehrzahl derselben einen solchen Antrag nicht zurückweisen werde. Wir sind nicht ermächtigt, durch Aufgabe von Rechten auf Kosten Anderer uns den Ruhm freisinniger und opferfreudiger Männer zu gewinnen, sondern wir sind dazu da, Wächter der Ge rechtigkeit zu sein und furchtlose Diener derselben. Ich- bedaure, daß ich in dieser Kammer nicht kraft eignen Rech tes sitze, und daher nicht der Meinung und Regung meines Herzens folgen darf. Ich halte mich als Deputirter einer Corporation, wo es sich um die Aufgabe von Corporations- rechten handelt, nicht für berechtigt, mein Votum anders in dieser Kammer abzugeben, als wie ich mir klar bewußt sein kann, daß ich es inmitten der ganzen Corporation selbst ausgesprochen haben würde. Im Sinne dieser Cor poration verwahre ich mich noch schließlich gegen die von manchen Seiten laut gewordene Anschuldigung, als handle es sich bei der Mehrzahl der Betheiligten um eine Vermö» gensfrage, um eine Frage des großem oder geringem Ver lustes; bei der Mehrzahl derselben handelt es sich um Aus gleichung ihres tief verletzten Rechtsgesühls. Abg. Fahnauer: Ich will weder übers Princip noch über die Rechtsfrage streiten, denn die Jagdfrage will ent schieden sein. Dies wünsche ich selber, aber auf eine Art, welcher dem jetzigen Stande der Landwirthschaft Rechnung trägt. Ob der vorliegende Gesetzentwurf dies thut, möchte zu bestreiten sein, ja ich kann es wohl mit Nein beant worten. Warum sollen wir ein Opfer von 600,000 L'haler bringen um Ungleichheiten herzustellen, um aus dem Rechts zustande einen rechtlosen zu machen, um Reibungen und Proceffe herbeizuführen. Der Gesetzentwurf erkennt selbst an, daß das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden nicht mehr erworben, nicht mehr ausgeübt werden darf, daß es nicht mehr zeitgemäß ist, warum trägt man diesem Grundsatz nicht Rechnung. Warum hat die Regierung nicht den geraden, kürzesten Weg gewählt und gesagt: Die Jagd wird im Princip zurückgegeben, sofort mit 1 Ngr. pro Ein heit abgelöst, dazu giebt der Staat 6 Pf. und die Steuer berechtigten 4 Pf. Ich glaube, die Kammer würde Dem beigestimmt haben. Denn bei uns wird der dritte Kheil nicht ablösen, sondern die Entschädigung nehmen. Man will die Freiheit nicht beschranken und doch thut es Z. 1, warum nicht auch §. Z, es gliche Alles aus. Kann es derr Regierung erwünscht sein, mit so großen Opfern Jagdbe zirke zu zerreißen und Reibungen und Processe zu erkaufen,, sowie Ungleichheiten herbeizuführen, ich glaube es nicht. 108*
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