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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Abg. Mai: Wenn in einer Debatte über irgend einen Gegenstand bereits 15 Redner gesprochen haben, so ist das Feld der Debatte so ziemlich abgeräumt. Ich werde mich daher kurz fassen. Ich schließe mich in Allem den Auslas sungen meines Freundes Oehmichen-Choren an, indem ich ganz Dem, was er ausgesprochen hat, beipflichte. Blos zur Motivirung meiner Abstimmung will ich noch erwähnen, daß wenn ich überhaupt schließlich dem Gesetzentwürfe noch beistimmen sollte, dies blos in Hinblick auf die Neuberech tigten geschieht, von denen ich weiß und bestimmt versichern kann, daß sie herzlich wünschen, daß diese Unsicherheit ihres jetzigen Zagdbesitzes endlich einmal definitiv erledigt und in der Sache ein bestimmtes Resultat erzielt werde. Abg. Gruner: Ich verzichte aufs Wort. Abg. Braun: Nach so beredten Worten, Worte, wie sie die Abgg. Poppe, mein Freund Dehmichen und andere gesagt haben, verzichte ich aufs Wort und erkläre einfach, daß ich natürlicherweise für den Deputationsbericht stimmen werde. Abg. vr. Platzmann: Auch ich, meine Herren, ge denke, nach Jagdregel, leidenschaftslos und schnell fertig zu sein. Ich habe nur zu erklären, wie ich für die Deputa tion stimmen werde. Ich bin nicht gesonnen, heute noch mehr auf das Historische der Sache einzugehen, ob ich gleich, wenn ich privatim gefragt würde, um eineAntwortzurEntgeg- nuttg auf einzelne heutegehörte Aeußerungen nichtverlegen sein würde. Bon der einen Seite wird für fest begründet hin gestellt, was der Begründung noch entbehrt, während von verändern Seite angezweifelt wird, was eben zweifellos sein dürste. Ich werde mich auch nunmehr nicht über den Gegenstand der Ausgleichung, auch nicht über den Werthbe trag derselben verbreiten. Bekanntlich sind die Landes- theile und die Verhältnisse sehr verschieden. Es haben sich auch in der Zeit des Interims, in welchem wir uns befin den, neue Verhältnisse gebildet und selbst die Frage entste hen lassen, was unter gewissen Voraussetzungen der Ge genstand werth sein könnte oder nicht werth sein könnte. Ich trachte bei der heutigen Sachlage nach der Erledigung und endlichen Entscheidung dieser unbehaglichen Frage, nach Abstellung eines Zustandes, welcher zu den schlimmsten ge hört und auf Seite 247 des Deputationsberichtes bezeich net worden ist. Ich sage zu den schlimmsten, weil die Unsicherheit des Besitzes die Heiligkeit des Rechts antastet. Ich werde mithin für den Deputationsbericht stimmen und hoffe, daß, nach einem früher vernommenen Worte, das einzige Blatt der sächsischen Rechtsgeschichte, welches auf Gerechtigkeit keinen Anspruch hat, englich getilgt werden wird. Hiermit glaube ich dem Vaterlande und seinem ge liebten Oberhaupte den besten Dienst zu leisten. Abg. Köhler: Ich bin ganz der Meinung des Abg. Rittner und werde für die Deputation stimmen. Abg. Jacob: Ich verzichte aufs Wort. Abg. Beeg: Ich kann mich auch des Wortes ent halten, indem schon Alles besprochen worden ist, was ich zu sagen hatte. Abg. Poppe: Als ich vorhin die Ehre hatte, zur Versammlung zu sprechen, deutete ich bereits an, daß es mir nach verschiedenen Richtungen hin eben so räthlich als wünschenswerth erschiene, dann, wenn die allgemeine De batte über den vorliegenden hochwichtigen Gegenstand ge schlossen wäre, einen Antrag einzubringen, der, wenn er Annahme von Seiten der Kammer finden sollte, derselben nach meiner Auffassung einen Charakter gäbe, den ich im allgemeinen Interesse angelegentlichst wünsche. Dieser von mir ausgesprochene Wunsch hat, wie es scheint, eine nicht unwesentliche Theilnahme gefunden, und es ganz der ge ehrten Kammer überlassend, ob sie es für angemessen finden wird, dieser meiner Idee eine weitere Folge zu geben, werde ich mich, wenn wir am Schlüsse der allgemeinen Bera- thung angelangt sind, veranlaßt sehen, bei der geehrten Kammer einen Antrag einzubringen und diese dann bitten, ihm ihr Lheklnahme zu schenken. Abg. Jung nkckel: Ich gehöre zu den Glücklichen, die beziehentlich dieser Frage durchaus in keiner Weise bei der heutigen Berathung irgendwie gebunden sind. Ich befinde mich nicht unter Denen, die seit dem Jahre 1852 Mitglieder dieser Kammer sind, wo bei jeder Ständeversammlung die ser Gegenstand zur Berathung gekommen ist. Ich stelle mich daher bei dieser Angelegenheit rein weg auf den Stand punkt von 1849, zu welcher Zeit die Grundrechte in Sachsen Gesetzeskraft erlangten. Ich ging damals mit der Ma jorität, die beantragte, daß von Seiten der Staatsregierung die Grundrechte publicirt und zum Gesetz erhoben werden sollten, was auch erfolgte. Wenn man nun sagt, diese Grundrechte seien dazumal infolge der ausgebrochenen Re volution ins Leben getreten, so muß ich darauf erwidern, daß die deutsche Nationalversammlung in Frankfurt unter den Augen der deutschen Regierungen zusammengetreten ist, unter ihren Augen getagt, unter den Augen der deutschen Regierungen Beschlüsse gefaßt hat und diese Beschlüsse von einigen Regierungen, namentlich in Bezug auf die Grundrechte, publicirt und mittelst Gesetz sanctionkrt worden sind, worin auch die Jagdberechtigung auf fremdem Grund und Boden ohne Entschädigung aufgehoben wurde; so glaube ich, kann in keinem Falle die Aufhebung des Jagdrechts auf frem dem Grund und Boden ein Raub genannt werden, wie der Abg. v. Welck erwähnt hat. Denn wir haben sie ge setzmäßig erlangt. Der Gesetzentwurf würde aber auch, glaube ich, allgemeine Annahme finden, wenn nicht unbe dingt an die Spitze gestellt worden wäre, daß das Jagd recht, ehe es zur Ablösung gelangen kann, wieder zurückge geben werden soll. Ich weiß nicht, liegt es in meiner Kurzsichtigkeit in dieser Beziehung, daß ich nicht durch schauen kann, warum man gerade diesen Weg eingeschlagen
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