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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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besserung vorkommen müßten, die mehr als 10 Procent be tragen würden; im Ganzen genommen aber wurde ausge sprochen, daß eine Gehaltserhöhung im Allgemeinen für die sämmtlichtn Beamten einen größern Betrag als 10 Pro cent nicht ausmachen sollte, und darauf wird die Deputa tion zu sehen haben, so wie sie sich und der Kammer auch Vorbehalten hat, bei jeder einzelnen Position sich in dieser Beziehung entweder beifällig oder dagegen zu erklären. Zm vorliegenden Falle aber glaubte die Deputation, der Kammer die mehr als 10 Procent betragenden Erhöhungen für diese drei Beamten zur Annahme empfehlen zu können. Präsident vr. Haase: Beabsichtigt der Herr Ab geordnete einen Antrag zu stellen, welcher eine Abminderung des Geforderten bezweckt? Abg. Heyn: Nein. Präsident vr. Haase: Wenn Niemand weiter zu spre chen wünscht, so frage ich, ob die Kammer bei dieser Pos. 5450 Thaler etatmäßig und 400 Thaler transitorisch bewillige? — Einstimmig Za. Referent Abg. Poppe: Pos. 11. Die Oberrechnungskammer. Hierfür wurden für die Finanzperiode 1855/57 8,770 Thlr. etatmäßig, 312 - transitorisch, zusammen 9,082 Thlr., bewilligt, und für jene von 1858/60 gefordert 8,550 Thlr. etatmäßig, 400 - transitorisch, in Allem 8,950 Thlr., deshalb jetzt 132 Thlr. weniger, welches Ergebniß aus den nachfolgenden Veränderungen einzelner Postulate hervorgeht, als 11 Thlr. 3 Ngr. 3 Pf. bisheriger transitorischer Be zug bei dem Kanzlisten, wel cher zugleich die Aufwärter function mit versieht; 270 - — - — - Miethzins für das frühere Geschäftslocal, welches nach erfolgter Uebersiedelung der Dberrechnungskammer iri das Schneider'sche Haus auf zugeben gewesen ist; - 26 - 7 - Abrundungsbetrag. 282 Thlr. — Ngr. — Pf. Betrag des Abgangs, hingegen 100 Thlr. transitorisch, indem dem jetzigen zweiten Rath 400 Thlr. transitorisch zu gewähren gewesen, während bei dem ersten Rath nur 300 Thlr. dergleichen Gehalt in Wegfall gekommen sind; 50 - etatmäßige Gehaltsaufbesserung bei dem Kanz listen, welcher zugleich die Aufwärterfunction mit versieht. 150 Thlr. Zuwachs. 132 Thlr. weniger w. o. Faßt man aber eben die vorstehenden Positionen näher ins Auge, so ist diese Abminderung nur eine scheinbare, da diesmal der früher verschriebene Miethzins von 270 Thlrn. für das Geschäftslocal deshalb nicht aufzuführen gewesen ist, weil inzwischen die Dberrechnungskammer in das von der Regierung unter Zustimmung der Stände erworbene Schneider'sche Haus verlegt wurde. Es treten auch hier die vorstehend erwähnten Gehaltsaufbesserungen auf, welche indeß von der Art sind, daß die Deputation kein Bedenken trägt, solche zur Bewilligung vorzuschlagen, zumal ihr auch Seiten der Herren RegierUngscommissare versichert worden ist, daß das etwas auffallende Verhältniß der jetzigen Ge haltsbestimmung von 1,400 Thlr. für den ersten Rath, bisher 1,700 Thlr., 1,600 - für den zweiten Rath, incl. 400 Thlr. tran sitorisch, bisher 1,200 Thlr., darin einen zu rechtfertigenden Grund hat, daß sich früher der damalige Inhaber der zweiten Rathsstelle in einer Re gierungsanstellung befand, wo dessen Gehalt ein den jetzt postulirten 1,600 Thlrn. entsprechender war. Um dessen Arbeitskräfte, welche für seinen früher» sehr schwierigen Posten nicht mehr ausreichten, doch fernerweit zu benutzen, hat derselbe jene Anstellung bei der Dberrechnungskammer gefunden und dafür den normalmäßigen Gehalt von 1,200 Thlrn. jährlich und eine transitorische Zulage von 400 Thlrn. jährlich be willigt erhalten. Unter diesen Verhältnissen kann die Deputation der Kammer nur anrathen, Pos. 11 mit 8,550 Thlr. etatmäßig, 400 - transitorisch zu bewilligen. Präsident vr. Haase: Die Deputation empfiehlt uns, Pos. 11 mit 8550 Thlr. etatmäßig und 400 Thlr. transitorisch zu bewilligen. Bewilligt dieKammer in dieser Maße die geforderte Summe? — Einstimmig Za. Referent Abg. Poppe: Schließlich werden bei Pos. 12, Gesetz- und Verordnungsblatt, wie in der letzten Finanzperiode, diesmal wiederum 3,500 Thlr. postulirt, und wenn auch aus dem Rechenschaftsberichte für die Zahre 1852/54 zu ersehen ist, daß gemeinjährig bör dieser Position nur circa 2,068 Thlr. gebraucht worden sind, so blieb es doch der Deputation sehr zweifelhaft, öb diese Summe in der letzten Flnanz- periode bei den sehr umfangreichen Gesetzen, welche m die ser Zeit erschienen sind, ausgereicht habe, und ebenso wenig kann solche wiffck, was die kommenden drei Jahre in dieser Beziehung bringen werden. Diese über den wirklichen Bedarf herrschende Unge wißheit hat es ihr daher räthlich-finden lassen, der geehrten Kammer anzuempfehlen, Pos. 12 mit 3,500 Thlrn. zu genehmigen.
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