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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Referent Vicepräsident vr. Braun: Der specielle Fall, Den der Abg. Oehmichen hervorhob, ist nach meiner Mei nung dahin zu entscheiden, daß der Rittergutsbesitzer, der neben seinem Rittergute noch Rusticalbesitz hat, in Betreff -es letzter« ganz wie jeder andere Landgrundstücksbesitzer angesehen wird und in Ansehung seiner bäuerlichen Grund stücke wie jeder andere derartige Besitzer beurtheilt wird. .Die auf die Beschlußfassung über Ausübung der Jagd be züglichen Bestimmungen sind in der Verordnung, die Aus übung der Jagd betreffend, vom 13. Mai 1851 enthalten, wo es im §. 15 heißt: „Die Stimmen werden so berechnet, daß auf einen Grundbesitz unter 5 Acker jagdbarer Flache 1 Stimme, von 5 bis 10 Acker 2 Stimmen, von 10 bis 20 Acker 3 Stimmen u. s. w. kommt." Es scheinr also hier in der vorliegenden Angelegenheit keine Ausnahme von der Regel Platz zu greifen, sondern es findet dasselbe Ver- haltniß statt, wie überall da, wo Rittergüter zugleich mit Rusticalgrundftücken besessen werden und bei Beschluß fassungen in Jagdsachen concurriren. Präsident vr. Haase: Es scheint Niemand weiter sprechen zu wollen. Abg. DaweritzrJch erlaube mir, den Herrn Referenten um Auskunft zu bitten, wie es, wenn nun abgelöst worden ist, alsdann mit den Ortschaften gehalten werden soll, die keinen Jagdbezirk bilden, und die, wenn wieder Jagd bezirke gebildet würden, an einen neugebildeten Bezirk über wiesen werden; ob dann denselben das Recht zusteht, auf öffentliche Verpachtung anzutragen oder ob sie sich mit Dem beruhigen müssen, was ihnen freiwillig geboten worden ist. Referent Vicepräsident vr. Braun: Es ist die dies- fallsige Verordnung vom 13. Mai 1851 wenigstens so lange maßgebend, als bis eine neue Gesetzgebung, die, wie ich glaube, im Werke ist, erschienen sein wird. Auch ist, was die jagdpolizeiliche Vorschrift, auf die vorhin hinge wiesen worden ist, anlangt, zu bemerken, daß ein Antrag auf Veränderung derselben der dritten Deputation vorliegt, und daß die Anliegen, welche sich darauf beziehen, bei An laß der Debatte über die Frage jener Petition oder Be schwerde angebracht werden könnten; wie denn überhaupt gegenwärtig kein Jagdpolizeigesetz vorliegt, sondern ein Ge setz, worin die Jagdverhaltnisse, welche im Art. 37 der Grundrechte mobisicirt worden sind, neu geregelt werden sollen. Präsident vr. Haase: Es scheint Niemand weiter an der allgemeinen Debatte Antheil nehmen zu wollen und ich würde nun in Betreff des Antrags, den Abg. Poppe gestellt hat, die Frage an die Kammer zu richten haben, zunächst aber muß ich die Staatsregierung ersuchen, sich zu erklären, ob sie gegen den Antrag des Abg. Poppe und gegen die Abstimmung darüber ein Bedenken habe? Staatsminister v. Beust: Die Staatsregierung hat ihrerseits in dem Antrag des geehrten Abg. Poppe und in der ihm zu Lheil gewordenen so warmen Unterstützung nur einen neuen Ausdruck des Bestrebens zu erkennen gehabt, auf der Grundlage des vorgelegten Gesetzes eine baldige und endliche Lösung eines alten Streitpunkts herbeizu führen, und so wenig.sie gemeint ist, dem Beschlüsse der hohen Kammer vorzugreifen, so wenig hat sie ihrerseits irgend einen Grund sich dagegen zu erklären. Präsident vr. Haase: Ich stelle also nunmehr an die geehrte Kammer die Frage, ob dieselbe nach stattgefundener Berathung des Gesetzes über das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden beschließen wolle: „dem betreffenden Gesetzentwürfe vom 21. December 1857 in seinen §tz. 1 bis 29 nebst den dazu von der Deputation beschlossenen Ab änderungen und Zusätzen 6« bloo die Annahme zu er- theilen." Referent Vicepräsident vr. Braun: Da die Frage auf den Poppe'schen Antrag angenommen zu werden in Aus sicht steht, so soll es mir nicht beikommen, die Harmonie, welche sich bei dieser Gelegenheit kund gegeben hat, durch ein langes Schlußwort zu stören. Nur sind es zwei Aeu- ßerungen, auf die ich denn doch einige Worte gegenwärtig erwähnen muß. Es ist eine Aeußerung, welche dahin ge lautet hat, wenn ich mich recht erinnere, daß im Jahre 1848 die Krone Sachsens gespalten oder gebrochen worden sei. Ich weiß nicht, was mit dieser Aeußerung gesagt sein soll. (Abg. v. Welck bittet um's Wort.) Indessen muß ich bemerken, daß im Jahre 1848 alle Vorlagen, welche damals zu Gesetzen erhoben worden sind, auf dem verfassungsmäßigen Wege zu Gesetzen gemacht worden sind und daß es derselbe Organismus war, welcher gegenwärtig Sie, meineHerren, und die erste Kammer versam melt hat. Wenn aber irgend wie Anlaß zu Ausstellungen ge gen die damaligen Entschließungen gegeben worden ist, so wäre es, meine Herren, zu wünschen gewesen, daß man von allen Seiten den Standpunkt festgehalten hätte, den man gegenwär tig aufstellt und bewahrt. Ich will Niemandem darüber einen speciellen Vorwurf machen, das ist fern von mir. Es stand Jeder mehr oder minder unter dem Eindrücke der da maligen Zeitverhältnisse, aber dieselben Rücksichten, die ich für Andere gelten lasse, die nehme ich auch für mich in Anspruch und für die Zeit, wo ich damals in officieller Stellung Lhätig gewesen bin. — Eine andere Aeußerung kann ich aber eben so wenig hiunehmen, es ist dkk, daß man sagt, wenn man den Gesetzentwurf annehme, so ziehe man an dem Triumphwagen der Reaction. (Abg. Riedel bittet unr's Wort. Zuruf aus der Kam mer: Die Debatte ist bereits geschloffen.) Meine Herren, die Deputation hat diesen Gesetzentwurf befürwortet, aber sic ist sich bewußt, deshalb keineswegs an dem Triumphwagen der Reaction zu ziehen. Ueberhaupt 109"
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