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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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erkenne ich in der Frage keineswegs eine politische Frage, Ile ist, nach meinem Standpunkte, keineswegs eine Frage des Liberalismus oder Jlliberalrsmus, sie ist nur eine Frage der Gerechtigkeit. Das Gerechtigkeitsprincip will, daß man den verletzten Rechten der frühern Jagdbesitzer, wenn auch nur nachträglich, eine Entschädigung gewahre und von diesem Standpunkte aus betrachte ich und gewiß mit mir die Mehrzahl der Deputation diese Frage. Ich muß da her den Vorwurf, den man mit jener Aeußerung gegen den Liberalismus erhebt, als diene er der Spoliation wohl erworbener Rechte, entschieden von der Hand weisen. (Lautes Bravo in der Kammer.) Abg. Riedel: Herr Präsident.' Ich hatte um das Wort zu Berichtigung einer Thatsache gebeten. Präsident vr. Haase: Abg. Riedel hat zuvor das Wort zur Berichtigung sich erbeten. Ich ertheile ihm solches. Abg. Riedel: Ich kann mich in keiner Beziehung damit einverstanden erklären, was mir der Herr Referent rinhielt, daß ich mich durch meine Aeußerung des Triumph wagens der Reaction auf die Deputation oder ihren Bericht oder den Referenten bezogen hätte. Meine Aeußerung be zog sich nur auf frühere Vorgänge, auf früher gegebene Versprechungen, die nicht gehalten worden sind, es war darin weder von dem Berichte noch von der Deputation, noch vom Referenten die Rede. Abg. v. Welck: Insoweit auf eine Aeußerung von mir angespielt wurde, so glaube ich sie dem Wortlaute nach wiederholen zu können, da sie dann anders klingt, als angeführt wurde. Ich habe nicht gesagt „die Krone Sachsens" sondern, „die Krone des vielgepriesenen Baumes sächsischer Verfassungstreue sei gespalten worden." Ich Habe mich dazu für berechtigt geachtet, weil ich nicht glaube, Laß irgend Jemand in diesem Saale sitzt, der es läug- nen wird, daß ein Verfassungsbruch in der Aufhebung eines Privatrechts ohne Entschädigung begangen worden ist. Ich habe nicht auf Personen abgezielt, dem bin ich fern, fühlt sich aber Jemand durch Anfuhren von Thatsachen getroffen, so muß ich es nur ihm überlassen. Ich habe nach Dem, was ich weiter ausgeführt habe, ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dieser Verfassungsbruch geschehen ist infolge der aufgeregten Zeiten, die damals herrschten. Die Deputation hat in ihrem eigenen Berichte gesagt, unter dem Drangen der damaligen Zeitverhältnisse sei eine Verfassungsverletzung begangen worden. Sie erkannte, daß „unter dem Drängen politischer Verhältnisse" die Grundrechte eingeführt worden wären, und weiter hinten sagt sie, daß ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Privateigenthum durch die Gesetzgebung begangen worden sei. Ich muß dann weiter noch in Abrede stellen, daß ich dir Verfassung des sächsischen Staats hätte durch jene Be merkung angreifen wollen. Der Herr Abg. Braun hat sich darauf bezogen, es seien die Gesetze in eben derselben verfassungsmäßigen Weise wie jetzt ins Land geschickt wor den. Wenn damals nicht Einflüsse von außen auf die Ge setzgebung eingewirkt hätten, so würde man sich seit 1850 nicht so vielfach auch in dieser Kammer bemüht haben, die meisten Gesetze, die damals erlassen worden sind als ge meingefährlich wieder aufzuheben. Referent Vicepräsident Vr. Braun: Darauf habe ich weiter Nichts zu entgegnen, als daß es sich hier nicht um den Eingriff in Privatrechte, der durch Art. 37 der Grund rechte begangen worden, handelt, sondern, worauf ich Be zug genommen, um die Bemerkungen des Abgeordneten, der soeben gesprochen hat, welche sich auf die Vorgänge des Jahres 1848 beziehen. Darüber hinaus, was dann ge schah, das habe ich nicht zu vertreten. Präsident vr. Haase: Meine Herren! Ich schließe nunmehr die allgemeine Debatte und werde Ihnen den An trag des Abg. Poppe nochmals vortragen. Er lautet da hin, nunmehr, nachdem die allgemeine Debatte über das vorliegende Gesetz geschlossen worden ist: „Die Kammer wolle nach stattgesundener allgemeinerBerath- ung des Gesetzes über das Jagdrecht auf frem dem Grund und Boden beschließen, dem betref fenden Gesetzentw urf vom 21. December 1857 in seinen HZ. 1—29 nebst den dazu von der Deputa tion beschlossenen Abänderungen undZusätzen en bloe die Annahme zu ertheilen." Die Beantwor tung wird wie gewöhnlich durch Sitzenbleiben und Auf stehen erfolgen. Ist die Kammer mit dem Antrags des Abg. Poppe einverstanden? —> Gegen 16Stim men ist er angenommen. Ich werde nunmehr zur namentlichen Abstimmung über das Gesetz selbst übergehen. Ich bemerke aber vorher auf die Rede des Sprechers, daß nach dem §. 83 der L.O. es der Kammer immer noch freisteht, ungeachtet der von ihr aus gesprochenen Annahme des Gesetzentwurfs en bloo wieder von derselben abzugehen, sobald derselbe von Seiten der ersten Kam mer Abänderungen erfahrt undneben unsrerbere'its ausgespro chenen Annahme durch Anträge wesentlich modisicirt werden sollte. Es hat also in dieser Beziehung diese Fragstellung keine solchen Nachtheile im Gefolge, als cs vielleicht scheint. Ich frage also, meine Herren, ob Sie den vorliegen den Gesetzentwurf mit den von der Deputation dazu beschlossenen Abänderungen und Zusätzen ohne Weiteres annehmen? Auf diese Frage antworten mit Ja: Viccpräsident D, , Braun, Abg. vr. Loth, Secretär Kasten, s Haberkorn, - Flncke, s Heyn, Mg. Asmus, - Leitholdt, - Jacob, s Gruner, - Sachße, - Frkentschw,
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