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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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2,190,857 Lhlr. 19 Ngr. 9 Pf. erfordert, mithin fast die ganze veranschlagte currente Be darfsumme in Anspruch genommen haben, das Jahr 1857 aber, so viel sich übersehen laßt, muthmaßlich mit 880,685 Thlr. Ausgabe abschließen wird, daß daher bei einer Gesammt- ausgabc von präsumtiv 3,071,542 Lhlr. 19 Ngr. 9 Pf. gegen den Voranschlag eine Ueberfchreitung von 671,542 Lhlr. 19 Ngr. 9 Pf. anzunehmen ist; 3) gleichwohl, thekls infolge des für die Landesanstalt in Bezug auf Brandschäden günstiger gewesene Jahr 1857, thcils infolge dessen, daß die Gesammteinnahme in der Fi- rianzperiode 1855/57 präsumtiv 3,364,302 Lhlr. 10 Ngr. 9 Pf., die Ausgabe dagegen muth maßlich 3,071,542 - 19 - 9 - betragen hat, sich noch ein präsumtiver Kaffenüber- schuß von 292,759 Lhlr. 21 Ngr. — Pf. ergeben dürfte; 4) daß sich, wenn dieser Ueberschüß von dem am Schlüsse des Jahres 1854 verbliebenen Deficit von 793,082 Lhlr. 1 Ngr. 2 Pf. in Abzug gebracht wird, die eigentliche Schuld der An stalt auf 500,322 Thlr. 10 Ngr. 2 Pf. abgemindert hat, daß indeß 5) da der Vorschuß- und Reservefond, welcher am Schlüsse des Jahres 1857 bei regelmäßiger Ansammlung nach Maßgabe §.71 des Gesetzes vom 14. November 1835 Lis auf 203,921 Lhlr. 14 Ngr. 9 Pf. angewachsen gewesen sein würde, mit verwendet worden ist, wieder hergestellt werden muß, in der laufenden Finanz periode außer der muthmaßlichen currenten Ausgabe noch die aus den beiden Posten sub 4 und 5 bestehende Summe von 704,243 Lhlr. 25 Ngr. 1 Pf. Zu decken sein wird. Angenpmmen nun, daß sich in der That der für die Letzte Finanzperiode sub 3 aufgeführte Kassenüberschuß von 292,759 Thlr. 21 Ngr. als richtig erweisen sollte, was erst nach Feststellung sämmt- licher Einnahme- und Ausgabeposten möglich sein kann und inzwischen die Frage über die Höhe des Vorschuß- und Reservefonds, welche mit 203,921 Thlr. 14 Ngr. 9 Pf. anzunehmen, ganz ohne alle Berücksichtigung lassend, da diese auf Grund der zu erwartenden Regierungsvorlagen einer später» Erörterung und Bestimmung angehört, so steht doch soviel fest, daß sich bei der Landesbrandkasse jetzt, ein Deficit von mindestens 500,322 Thlr. 10 Ngr. 2 Pf. Mgiebt. Dieses ist aber eben so unbedingt zu decken, als der Lmrente Jahresbedarf, welchem die hohe Staatsregierung ietzt, gleichwie jm Dekret vom 1. März 1855, mit 800,000 Thlr. veranschlagt hat, und es würden sonach durch die Ver sicherten für das Jahr 1858 circa 1,300,000 Thlr. mindestens aufzubringen sein, wenn angenommen wird, daß mit Ablauf dieses Jahres das sächsische Brandversicherungs wesen eine wesentlich veränderte Gestaltung erfährt. Da nun die Gesammtversicherungssumme am Schluß der letzten Finanzperiode 272,433,793 Lhlr. 22 Ngr. 5 Pf. betragen hat, und jetzt nach der Ansicht der Regierung bei der unausgesetzten Zunahme der Versicherungsobjecte ge wiß auf 280,000,000 Lhlr. in runder Summe anzunehmen ist, so würden allerdings bei der Seiten der hohen Staatsregicrung beantragten Bei tragsquote von 11 Ngr. 2 Pf. jährlich von je 100 Lhlr. der oben bezeichnete Bedarf nicht hinlänglich gedeckt, sondern zu dem angenommenem Prä miensatz nur eine Summe von 1,045,333 Lhlr. 10 Ngr. erzielt werden. Der sich hier ergebende sehr wesentliche Unterschied liegt lediglich darin, daß die Regierung das vorbemerkte Deficit von mindestens 500,322 Lhlr. 10 Ngr. 2 Pf., in gleichen die Beschaffung des vorschriftsmäßigen Vorschuß- und Reservefonds an 203,921 Lhlr. 14 Ngr. 9 Pf. im Laufe der jetzigen Finanzperiode zu decken hofft, wäh- rend die Deputation von den letzter» einstweilen ganz ab sehend, weil dies spätem Beschlüssen vorzubehalten ist, die nöthige Deckung auf das Deficit und die muthmaßliche Bedarfssumme auf das Jahr 1858 beschränkte und daher kalkulatorisch zu dem vorbemerkten Resultat gelangen mußte. Indeß hatte sich die Deputation zu sagen, daß es vor der Hand auf diese divergirenden Auffassungen und zwar so lange nicht ankommt, bis es entschieden sein wird, ob und welche Veränderungen in der jetzt bestehenden organischen Einrichtung der Landesanstalt eintreten werden. Es handelt sich daher für jetzt nur um ein Provisorium für das gegenwärtige Jahr, alles Weitere hinsichtlich der Regelung einer für das ganze Land so überaus wichtigen Angelegenheit, muß der Beschlußfassung auf die zu erwar tenden Regierungsvorlagen Vorbehalten bleiben, weshalb auch die Deputation gänzlich davon absieht, das bis jetzt gegebene Rechnungswerk, weil es ohnehin noch nicht definitiv abgeschlossen ist, für richtig anzuerkennen, um sich über die von der Brandversicherungscommifsion häufig wiederholten Ausdrücke von Hoffnungen für günstigere Gestaltung ihrer Verhältnisse, sowie überhaupt über die Auffassungen jener Behörde auszusprechen, da solche nicht im Stande ist, deren Richtigkeit zu verbürgen und daher die Annahme des muth maßlich nicht zu hohen Beitrags für 1858 von 11 Ngr. 2 Pf. pro 100 Thlr. o unsicher ist, daß sich später doch die NothwetrdigkM eines hohem Satzes ergeben kann. Da nun aber dem jetzt noch in Kraft bestehenden Ge- etz vom 14. November 1835 zu genügen ist, somit der wäsumtive Bedarf der Landesbrandkaffe und das vorhan dene Deficit, sei es in einem kürzery oder langem Zeitraum, zu decken ist und zwar durch den mehrfach bezeichneten
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