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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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icen, als dir Umänderung der Gesetzgebung in den einschlagen den einzelnen Gebieten. Ich glaube, daß durch letztere der Advocatenstand am besten gehoben werden würde und kann endlich nicht laugnen, daß eine in Verbindung mit der Advocatenordnung stehende Disciplinarordnung mir in mancher Beziehung sehr bedenklich erscheint, insofern als dadurch der Sachwalter in seiner freien Bewegung beengt wird. Allein ich hatte diese subjektive Ansicht andern Er wägungen unterzuvrdnen. Man kann sich nämlich der Thatsache nicht verschließen, daß wiederholt aus der Mitte der Sachwalter selbst Anträge auf Erlassung einer mit einer Disciplinarordnung verbundenen Advocatenordnung an die Staatsregierung und an die Stande gerichtet worden sind, daß auch die Ständeversammlung infolge dessen früher be reits auf Erlassung einer solchen, ausdrücklich bei der Staats regierung angetragen hat, daß also für die Staatsregierung hinlängliche Veranlassung dazu vorgelegen hat. Man kann und muß weiter zugeben, daß der Staat und die bürgerliche Gesellschaft im Allgemeinen ein Interesse an einer systematischen Zusammenstellung der Berufserforder nisse und der Rechte und Pflichten der Sachwalter hat. Man kann endlich zugeben, daß durch die gegenseitige Con trols, welche nach einer solchen Ordnung die Sachwalter über einander selbst auszuüben berufen werden, dem Sach walterstande ein Mittel geboten ist, sich von unehrenhaften Mitgliedern zu befreien und dadurch in der allgemeinen Achtung zu heben. Wenn man nun den vorliegenden Ge setzentwurf von diesem allgemeinen Gesichtspunkte aus näher prüft, wenn man sich die Frage stellt, ob derselbe den an eine zweckmäßige Advocatenordnung zu stellenden Anfor derungen entspricht, so wird man auf das Resultat kommen, welches im Berichte enthalten ist. Es fragt sich aber haupt sächlich: entspricht der Gesetzentwurf dem obersten Grund sätze der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Sachwalterstandes? Meine Herren, an der Aufrecht haltung dieses Grundsatzes haben alle Klassen der bürger lichen Gesellschaft gleiches Interesse. Der Sachwalter soll furchtlos und unerschrocken, fest und mit Freimut!) für das verletzte Recht in die Schranken treten, er soll sich davon durch keine Rücksicht abhalten lassen, er soll sich überhaupt bei Ausführung der ihm gewordenen Aufträge von keinen andern Rücksichten leiten lassen dürfen, als denjenigen, welche ihm der Sinn für Recht und Gesetzlichkeit, die allgemeine Staatsbürgerpflicht und das Anstandsgefühl auferlegen. Sie Alle können in den Fall kommen, sich eines Sachwal ters zur Bertheidigung Ihrer Rechte bedienen zu müssen. Es kann für Sie Alle die Zeit kommen, wo die Leiden schaften sich gegen das Recht auflehnen und ihre Wellen schlagen selbst an die Gerichtshöfe des Landes. Haben Sie einen selbstständigen Sachwalterstand, so haben Sie das Bollwerk, hinter welches Sie sich verschanzen können gegen ungerechte Angriffe, so haben Sie zugleich einen Stützpunkt für den Richterstand zur Wahrung derjenigen Unabhängig keit, welche auch dessen höchster Stolz und Ehre sein soll! Es ist mir Genugthuung anzuerkennen, daß dieser oberste Grundsatz dem Princip nach in dem vorliegenden Gesetzen^ würfe nicht angetastet worden ist. Wo aber einzelne Be stimmungen nicht ganz damit im Einklang zu stehen schienen, oder wo es an Bestimmungen zu mangeln schien, welche zur Verbesserung der Lage des Sachwalterstandes geeignet sein könnten, da hat die Deputation, wenn auch manchmal in getrennter Meinung, die nöthkgen Abanderungs- und Zusatzanträge gestellt. Denn, meine Herren, auch die Frage wegen Verbesserung der materiellen Lage der Sachwalter hängt damit eng zusammen. Sie können von einem Sach walter mit kärglicher Existenz nimmermehr volle Unbefangen heit und Zuverlässigkeit erwarten. Um diese Erfordernisse zu erzielen, müssen Sie ihn äußerlich so stellen, daß er sich auch durch keine materiellen Rücksichten in gewissenhafter Pflichterfüllung beirren lasse. Ich empfehle Ihnen daher, meine Herren, die einschlagenden Anträge der Deputation zur Berücksichtigung, und wie es mir eine willkommene Gelegenheit war, meine Ansichten über den hohen Beruf des Sachwalterstandes, welcher mit so großer Verantwort lichkeit verbunden ist, und welcher dem Sachwalter leider nur zu oft durch bittere, das Rechtsgefühl durchkreuzende Erfahrungen verleidet wird, hier öffentlich auszusprechen, so habe ich nun Ihrem Urtheile zu überlassen, ob Sie die ausgesprochenen Ansichten theilen oder nicht. Abg. vr. Arnest: In einzelnen Punkten mit dem geehrten Vorredner übereinstimmend, fühle ich mich dennoch veranlaßt, Das, was er gesagt, nach einer andern Richtung hin theils schärfer zu bestimmen, theils zu beschranken: Ich halte zunächst dafür, daß der Stand der Sachwalter in unserm Vaterlande wohl Veranlassung hat, erfreut zu sein, daß der heute uns vorliegende Gesetzentwurf zur Berathung kommt und daß die Verhältnisse des Standes endlich dadurch eine Regelung erfahren, die bisherigen bestehenden dies- fallsigen Bestimmungen, welche hin und wieder ganz un zulänglich waren, beseitigt werden. Ich gehe aber auch, wie der Vorredner vor mir, noch einen Schritt weiter und glaube, daß an diesem Gesetzentwürfe nicht nur blos der Sachwalterstand, sondern die ganze Bevölkerung ein sehr lebhaftes Interesse hat. Die Bevölkerung hat ein sehr lebhaftes und unverkennbares Interesse an einer guten und tüchtigen Rechtspflege. Dazu hat der Sachwalterstand beizutragen. Er ist hierzu berufen. Hat aber die Be völkerung ein Interesse an der Rechtspflege selbst, zu deren Ausübung der Sachwalterstand beizutragen berufen ist, so hat sie folgerichtig auch ein lebhaftes Interesse zu nehmen an den Bestimmungen, wodurch dessen Verhältnisse geregelt werden. Der Sachwalter soll der Bcrather und Vertheidiger des Rechtes der Einzelnen sein, er soll dem Rechtsbedürftigen Beistand gewähren, er soll das Recht
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