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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Staatsminister vr. v. Zfchinsky: Auch ich verkenne die gute Absicht nicht, welche dem von dem Abg. Haberkorn vorgeschlagenen Zusatz unterliegt. Er beabsichtigt, die Lage der Rechtscandidaten zu verbessern. Um so mehr muß ich bedauern, der hohen Kammer den Zusatz nicht zur Annahme empfehlen zu können. Es iss ausreichend bekannt, daß wir in Sachsen verhältnißmäßig die meisten Advocaten haben. Soviel ich weiß, wird es deren in Deutschland ungefähr 6,000 und in Sachsen hiervon circa 1,000 geben. Es ist daher auch schon langst das Bedürfnis! erkannt worden, die Zahl der Advocaten nach und nach in Sachsen zu verringern. Auch die Advocatenvereine haben schon seit längerer Zeit dies angestrebt und das Justizministerium ersucht, darauf hinzuwirken. Namentlich haben sie gebeten, die Zahl der jetzt jährlich zu immatriculirenden Advocaten nicht wieder zu erhöhen. Von den Männern, welche dieses beantragt haben, kann man voraussetzen, daß sie dabei nicht durch Eigennutz, sondern lediglich durch die Rücksicht auf das allgemeine Beste geleitet worden sind. Uebrigens ist jetzt das Bedürfniß, die Zahl der Advocaten nach und nach zu ver ringern, ein noch dringenderes geworden, da man von allen Seiten hört, daß die Praxis vieler Advocaten seit Jahren nicht unbedeutend abgenommen hat. Erst vor kurzer Zeit haben Sie in diesem Saale dasselbe auSsprechen hören. Aus dieser Erkenntniß ist nun Z. 5 des Entwurfs hervor gegangen, wonach jährlich nur eine gewisse Zahl von Ad vocaten, welche dem Bedürfnisse entspricht immatriculirt werden soll. Sollte der Zusatz, welchen der Abg. Haberkorn in Vorschlag gebracht hat, angenommen werden, so würde dadurch das Princip, welches dem Gesetzentwürfe zum Grunde gelegt worden ist, geradezu aufgehoben werden. Es müßten dann in jedem Jahre soviel Advocaten immatriculirt werden, als vor 5 Jahren Rechtscandidaten die Approbation der Probeschristen erlangt haben. Jährlich erlangen aber un gefähr 60 bis 80 Rechtscandidaten diese Approbation. Nun weiß ich zwar recht gut, daß nicht Alle künftig der Advo- catur sich widmen, sondern daß auch' mehrere davon zu andern Berufen, namentlich in den Staatsdienst übergehen; es bleibt aber doch noch immer für die Advocatur eine große Zahl übrig. Nach Annahme des Zusatzes, welchen der Abg. Haberkorn vorgcschlagen hat, würden daher allerdings viele mehr zu immatriculiren fein, als zeither immatriculirt worden sind und künftig nach dem Entwurf immatriculirt werden sollen. Das, meine Herren, würde aber gegen die Ansicht der Regierung und die Meinung der Advocaten sein. In dem Bericht der geehrten Deputation ist näher entwickelt worden, daß die Staatsregiernng bei Abfassung des Entwurfs der Advocatenordnung bemüht gewesen ist, das materielle Wohl der Sachwalter zu heben. Ich bin «her überzeugt, daß, wenn Sie den fraglichen Zusatz zu §. 5 anmhmen, dieses Streben der Regierung vollständig neu- tralisirt werden wird. Dazu kommt, daß, nach meinem Dafürhalten, auch der Antrag Das nicht erreicht, was er erreichen will. Es soll dadurch Beschäftigung, Broderwerb für die Rechtscandidaten geschaffen werden. Nun, Meine Herren, je mehr wir Advocaten immatriculiren, desto ge ringer wird der Verdienst der meisten werden; namentlich wird es aber dann für die jungen Männer, welche eben erst als Advocaten immatriculirt worden sind, noch viel schwie riger werden, sich eine Praxis zu verschaffen. Ich glaube ferner, daß der Zusatz auch gegen das Interesse des Staates verstößt. Es ist gewiß nicht gut, wenn die Zahl der Ad vocaten in einem Lande zu groß wird. Es werden dann viele von ihnen unbeschäftigt bleiben und in eine kummer und sorgenvolle Lage gerathen. Daß aber ein unbeschäf tigter, vermögensloser Advocat sehr gefährlich werden kann, das, meine Herren, brauche ich wohl nicht erst weiter aus einanderzusetzen. Der Abg. Haberkorn hat bemerkt, daß, wenn man seinen Zusatz annehme, dadurch eigentlich nichts Neues entstehen werde, da ja auch schon jetzt die Rechtscandi daten nach 6 Jahren immatriculirt würden. Allein, abge sehen davon, daß dann auch der Zusatz überflüssig wäre, so werden sich im Falle der Annahme des Gesetzes sicher mehr jnnge Männer dem Studium der Rechte und mehr Rechts candidaten, als zeither, deradvocatorischen Praxis zuwenden, da sie dann sicher sind, daß sie mindestens nach Verlauf von 5 Jahren als Advocaten immatriculirt werden müssen. Ich kann nur Das noch einmal wiederholen, was ich bereits bei anderer Gelegenheit bemerkt habe, daß es nämlich zu wünschen ist, daß weniger junge Männer sich den Studien der Rechtswissenschaft widmen, als zeither der Fall gewesen ist. Dann und lediglich dann wird die Ueberfüllung des Standes der Rechtscandidaten und der Advocaten vermie den werden. Nehmen Sie den Zusatz an, so wird das nicht erreicht werden. Abg. Haberkorn: Bei meinem Zusatzankrage bin ich von der Ansicht ausgegangen, der Staat gestattet, daß junge Männer Jurisprudenz studiren, und daß sie diese Wissenschaft entweder zu dem Zwecke, um sich dem Staatsdienst zu widmen, oder aber, um als Advocat zu prakticiren, ausüben dürfen. Will der Staat dies noch ferner gelten lassen, so ist es nothwendig, daß er die eine Art der Ausübung,die der Advocatur, nicht ganz verkümmert, sondern sich selbst wenigstens ein Ziel setzt, wenn es erreicht werden soll und kann. Meiner Ansicht nach läuft es auf Eins hinaus, ob man den §. 5 pure annimmt, oder statt desselben bestimmt: künftig darf die Jurisprudenz nur zu dem Behufe erlernt werden, um solche im Staatsdienst an zuwenden, man kann den Satz: auch in der Advocatur darf die Jurisprudenz ausgeübt werden, ganz weglaffen, denn ich sehe nicht ein, wie es möglich sein soll, noch auf die Advocatur zu reflectiren, wenn man die Zulässigkeit zu der selben ganz und gar dem Ermessen der Regierung anheim stellen will. Nun hat mir der Abg. v° Erregern und auch der Herr Justizminister eingehalten, wenn man mei- ' IW
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