Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nem Zusatz annehme, wäre das ein solches Reizmittel, daß nicht Wenige, sondern sehr Viele der Jurisprudenz undAd- uocatur sich widmen würden. Nun vor diesem Reizmittel erschrecke ich nicht; denn diejenigen Aeltern und diejenigen Candidaten, welche wissen, daß sie nach der Universitätszeit noch 7 Jahre lang warten müssen, werden sich nicht allzu gereizt zur Jurisprudenz, behufs der Gelangung zur Advo- eatur fühlen, dieses Ziel wird zu äußerst langsam und zu spät erreicht, und kann ich daher diesen Grund gegen mei nen Antrag nicht zugestehen, man wird gewiß durch diesen Zusatz kein neues Anreizungsmittel, Advocat zu werden, schaffen. Ich behaupte auch, daß mein Zusatz unschädlich ist, denn bis jetzt hat noch zu keiner Zeit ein Candidat so lange warten müssen, wie er nach meinem Anträge immer noch wird warten müssen; soll dies auch künftig so sein, so wird mein Zusatz nur die Basis zu gerechter Regelung der Verhältnisse abgeben. Ich gebe zu, daß gewissermaßen mit meinem Zusatze das Princip des Paragraphen aufge hoben wird, denn, während der Paragraph sagt, es soll nur nach Bcdürfniß des Verkehrs und Geschäftslebens die Zahl per Advocaten bemessen werden, ohne Rücksicht auf eine be stimmte Zeit der Aufnahme, suche ich letztere wenigstens zu siriren, ich Halle es aber auch im Interesse der Gerechtig keit für nothwendig, entweder eine längste Zeit zu bestimmen, oder geradezu auszusprechen, es darf kein Rechtscandidat mehr bei einem Advocaten, sondern muß im Staatsdienst arbeiten, bis er an die Reihe kommt. Ich halte es auch im Interesse des Staates geboten, daß wenigstens ein Ziel gesetzt werde, wenn Jemand die Advocatur erlangen soll, denn auch der Staat hat ein Interesse daran, daß tüchtige Advocaten gebildet werden, was weniger der Fall sein kann, wenn Candidaten nicht mehr bei Advocaten ge bildet, sondern nur im Staatsdienst geschult werden sollen, bis die Zeit gekommen ist, wo sie einen neuen Wirkungs kreis ergreifen. Halte ich also den §. 5, wie er jetzt lautet, auch nicht im Interesse des Staates, so bleibe ich auch bei meinem Anträge stehen. Abg. vr. Wahle: In der Hauptsache hat bereits der Abg. v. Criegern und der Herr Staatsminister Das geäußert, was ich sagen wollte. Wie sehr ich auch den Rechtscandi daten eine möglichst gesicherte Zukunft und daß sie recht bald zu der ersehnten Selbstständigkeit gelangen, wünsche, so kann ich doch für den darauf hinzielenden Antrag des Abg. Haberkorn, wonach die Zahl der Sachwalter vermehrt werden muß, nicht stimmen. Alles räth dazu, daß eine Verminderung der Advocaten angestrebt werden muß; die neue Gesetzgebung, namentlich die Ablösungsgesetze und das Justizorganisativnsgesetz, haben wesentlich dazu beigetragen, den Erwerb der Advocaten zu schmälern; eine zu große An zahl von Advocaten wird nothwendig darauf hinwirken, daß dieselben bei Uebernahme von Geschäften künftig weniger Wählerisch sein werden, denn sie wollen ja doch leben. Ich halte darum den Haberkorn'schen Antrag, der eben eine nicht zu wünschende Vermehrung der Advocaten verursachen muß, für gefährlich und bedenklich 'im Interesse des Standes so wohl, wie auch des Publikums. Präsident vr. Haase: Wünscht noch Jemand zu sprechen? Abg. Rittner: Um mir eine Ansicht überden Haber korn'schen Antrag zu bilden, habe ich mich an die Zahl der Advocaten gehalten. Es sind deren in Sachsen zwischen 1,000 und 1,100, welches Verhältniß in keinem andern deutschen Staate stattsindet, und es ist nicht zu viel gesagt, wenn man allgemein der Meinung ist, daß die vorhandene Anzahl größer ist, als gut und nothwendig. Nun fragt es sich, welchen Erfolg wird der Haberkorn'sche Antrag haben? Die Regierung immatriculirt jährlich 18, von vor handenen 1,000 werden nach statistischen Grundsätzen jähr lich 4 Procent in Abgang gebracht werden können, und demnach 40 bis 50 jährlich sterben. Wenn nun die Re gierung jährlich 18 ernennt, so giebt das eine Abminderung der Personen von 25 jährlich, in 8 Jabren werden daher 200 Advocaten weniger sein, aber immer noch 800, in 20 Jahren werden wir auf die Hälfte gekommen sein. Wenn man nun dieses Verhältniß dann für zu gering findet, wird es immer an der Zeit sein, auf Antrag der Advocaten- kammer oder der Regierung die Anzahl zu vermehren und aus dieser Rücksicht werde ich, da es mir wünschenswerth scheint, daß der Advocat in dieser Beziehung eine Gewiß heit erlange, daß man die Minderung seiner Kopfzahl erlan gen will, mir erlauben, gegen den Antrag des Abg. Haber korn zu stimmen, Präsident vr. Haase: Wünscht noch Jemand das Wort? Staatsminister vr. v. Zschinsky: Wenn der Abg. Haberkorn bemerkte, daß, weil die Staatsregkerung den jungen Männern das Studiren der Rechte gestatte, sie auch dafür sorgen müsse, daß dieselben in einer gewissen Zeit als Advocaten immatriculirt würden, so bemerke ich, daß das Jmmatriculiren der Advocaten sich schlechterdings nur nach dem Bedürfnisse richten kann, und daß eine solche Verpflichtung Seiten des Staats, wie der Abg. Haberkorn annahm, durchaus nicht zugestanden werden kann. Es ist ferner gesagt worden, daß die Aussicht der Rechtscandida ten, nach 5 Jahren immatriculirt zu werden, kein Reiz mittel sei zum Studiren, und daß deshalb gewiß nicht Mehrere dem Studium der Rechte sich widmen würden. Es scheint jedoch, als ob dagegen die zeitherige Erfahrung spräche; denn wir wissen ja Alle, daß schon bis jetzt die Lage der Rechtscandidaten keine beneidenswerthe gewesen ist, demungeachtet hat sich aber doch Niemand vom Stu diren abhalten lassen, obschon er nicht einmal wußte, wenn er immatriculirt werden würde; weiß er hingegen jetzt im Voraus, wenn dies spätestens geschehen muß, so wird das
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder