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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Hers anzubefehlen. Es ist ein großer Unterschied, ob man eine Sache, eine Rücksicht besonders anbesiehlt, oder ob man sie im Allgemeinen von selbst erwartet, so wie sie schon im Geschäftsleben angewendet wird und im gesellschaftlichen Verkehre gebräuchlich ist. Wenn wir also diese Worte bei behalten, so scheint mir, daß wir dadurch Etwas provociren, was wir eigentlich nicht beabsichtigen, denn wir wollen doch nur die allgemeine Rücksicht für die Behörden beanspru chen, nicht aber eine specielle und dies scheint mir eben für Weglassung jener Worte zu sprechen. Abg. vr. Hertel: Ich muß auch dabei beharren, daß mir das' Wort „Rücksichtnahme" bedenklich erscheint. Was von mehrer» Seiten zu dessen Vertheidigung ausge sprochen worden ist, das läuft doch lediglich darauf hinaus, da*? die Sachwalter Das unterlassen sollen, was der Achtung zuwider ist. Das Wort „Rücksichtnahme" ist so vieldeutig, daß man es allerdings auf Manches erstrecken kann, was der Sachwalter nicht zu berücksichtigen sich dringend veran laßt und verpflichtet fühlen kann. Wenn bemerkt worden ist, es sei dieses Wort deshalb am Platze, weil dadurch auch die Gerichte veranlaßt werden würden, gleiche Rücksichten gegen die Sachwalter zu nehmen, so würde ich dieser Mo- tivirung durchaus nicht beitreten können. Einestheils ist in dem vorliegenden Gesetze eine solche Vorschrift für die Behörden nicht gegeben, konnte auch nicht füglich gegeben werden; auf der andern Seite würde ich sie für die Ge richte ebenso bedenklich finden; denn ich wünsche nicht, daß Seiten der Gerichte den Advocaten gegenüber andere Rück sichten stattfinden, als die, welche Gesetz und Moral ge bieten. Präsident vr. Haase: Wünscht sonst noch Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? Abg. vr. Wahle: Ich wünsche zur Widerlegung zu sprechen. Präsident vr. Haase: Der Abg. vr. Wahle wünscht zum dritten Male zu sprechen, will ihm die Kammer dies gestatten? — Einstimmig Ja. Abg. vr. Wahle: Ich wollte nur einer Aeußerung des Abg. Rittner entgegentreten. Er meinte, es würde, wenn man den Ausdruck beibehielte, darauf hinauskommen, daß man Vorschriften über Dinge gäbe, welche jeder gebil dete Mann schon von selbst thäte. Nun, meine Herren, wenn Alle so wären, und Das thäten, was im Buche ge schrieben steht, so würden wir überhaupt keine Vorschriften für Fälle von Neber- und Ausschreitungen und für Das, was Anstand und Sitte erheischen, mehr brauchen. Daß sie aber doch nöthig sind, lehrt die tägliche Erfahrung, unter Anderm die oft verkommenden Bestrafungen wegen unan gemessener unziemlicher Schreibart, Abg. Sachße: Unter dem Ausdruck „Rücksichtnahme" Habe ich hier eben nichts Anderes verstanden, als die gegen seitige Achtung, die das gebildete Publicum überhaupt sich schuldig ist. Meint die Majorität, daß etwas Anderes darunter zu verstehen sei, daß der Sachwalter etwas we niger thun solle, als er für seine Pflicht halt, als man sonst für nothwendig erachtet, so füge ich mich ihr sehr gern. Abg. v. Nostitz-Wallwitz: Ich muß bei meiner erst geäußerten Ansicht stehen bleiben. Wenn der Herr vr. Hertel für den Verkehr der Sachwalter und Behörden lediglich die Gesetze und die Moral'anerkennt, so halte ich allerdings außerdem noch die Berücksichtigung der Anfor derungen der Humanität und der unter Gebildeten üblichen Umgangsform sei unerläßlich. Abg. v. Nostitz-Drzewkecki: Ich spreche mich ganz für die Vorlage aus, weil mir aus Erfahrung oft genug bekannt geworden, daß der Frcimuth so weit gegangen ist, daß er in Rücksichtslosigkeit ausartete. Ebenso erkläre ich mich für Beibehaltung des Ausdrucks „Ehrerbietung", weil diese die äußere Form, Achtung aber das innere Gefühl ist, und das kann man Niemandem octroyiren. Abg. vr. Hertel: Ich wünschte noch einige Worte zur Entgegnung zu sprechen. Präsident vr. Haase: Der Abg. vr. Hertel wünscht zum dritten Mal zu sprechen. Ertheilt ihm die Kammer hierzu die Erlaubniß? — Einstimmig Ja. Abg. vr. Hertel: Eine Aeußerung des Abg. v. Nostitz- Wallwitz kann ich nicht unerwidert lassen. Wenn derselbe nämlich die Verpflichtung der Sachwalter hervorhob nach den Geboten der Humanität und als Männer von Bil dung ihr Amt zu verwalten, so habe ich nicht geglaubt, daß diese Pflicht hier bei der Gesetzgebung in Frage kom men könnte. Ich habe gemeint, daß man das Bewußtsein dieser Pflichten bei dem Sachwalterstande im Allgemeinen voraussetzen dürfe, und daß das Gesetz auf diese sich nicht zu erstrecken brauche. Analog dürste dann wohl auch eine gleiche Vorschrift für die Gerichtsbehörden zu geben sein. In den Vorschriften für diese habe ich nie eine gefunden, die von der Voraussetzung ausginge, daß sie ihr Amt nicht im Sinne der Humanität und allgemeiner Bildung ver walten würden. Abg. Sachße: Ich muß nochmals ums Wort bitten. Präsident vr. Haase: Will die Kammer gestatten, daß der Abg. Sachße zum dritten Male das Wort ergreife? — Einstimmig Ja. Abg. Sachße: Ich glaube nicht, daß die Meinungs äußerung des Herrn v. Nostitz - Drzewiecki in der Kammer weitern Anklang finden werde, da die Majorität der De putation schon einstimmig dagegen gewesen ist, das Wort „Ehrerbietung" in das Gesetz aufzunehmen. Jndeß kann ich nicht umhin, meine Ansicht über das Wort „Ehrer bietung" auszusprechen. Ich halte es in dieser Allgemein-
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