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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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er z. B. im letztem Falle nachzuweisen suchte, daß der Client die That verübt habe. Er kann andere Wertheidi- gungsgründe aufsuchen, aber unmöglich der Wahrheit ins Angesicht schlagen wollen, ein Fall, der übrigens unter tausenden wohl nur einmal vorkommen wird, weil der Client eher Alles anzuwenden Pflegt, um seinen Vertheidiger im Zweifel über seine Schuld zu lassen und weil der bloss Zweifel den Sachwalter und Vertheidiger nicht berechtigen wird, von etwas Anderm als von der Voraussetzung der Unschuld auszugehen. Uebrigens verweise ich noch, wie schon von anderer Seite bemerkt worden, daraus, daß der Advocateneid in einer dem Vorschläge der Deputation ent sprechenden Weise gefaßt ist und daher die fragliche Aus drucksweise mit den Pflichten des Advocatcn wohl verträglich sein muß. Staatsminister vr. v. Zschinsky: Ich kann mich durchaus nicht dafür erklären, daß der Notar, welcher den Protest ausgenommen habe, in der daraus entstehenden Klagesache als Sachwalter dienen könne. Daß solches die Kauf- und Fabrikherren der Bequemlichkeit wünschen, kann nicht maßgebend sein, da man in das Gesetz nichts auf nehmen darf, was Mißtrauen gegen die Notariatshand lungen Hervorrufen kann, und — das würde geschehen, wenn man in Bezug auf die Proteste mit der geehrten Deputation gehen wollte. Prasident vr. Haase: Meine Herren, ich gehe nun zur Fragstellung über. Die Deputation hat bei diesem Paragraphen zwei Abänderungen vorgeschlagen, nämlich bei den Sätzen unter 1 und 4, bei Satz 3 aber einen Zu satz angerathen. Sie haben Gelegenheit gehabt, bei der Discusfion über den vorliegenden Paragraphen, die Gründe, die für und wider die Ansicht der Deputation sprechen, kennen zu lernen und zu erwägen» Ich gehe deshalb so gleich zur Fragstellung über. In dem Berichte hat die Deputation dem Satz unter L, welcher in der Vorlage so lautet: „wenn er denselben zu,etwas Widerrecht lichem", eine andere Fassung gegeben, wonach statt jener Worte gesetzt werden soll: „wenn er denselben (dm Rechtsbeistand) zu etwas Gesetzwidrigem oder zu Etwas, was er ungegründct befindet—" (gewäh ren soll.) Ich frage, nimmt >die Kammer diese von der Deputation vorgcschlagene Abänderung des Satzes unter Nr. > an? — Gegen 6 Stimmen angenommen. Die zweite Abänderung, welche die Deputation empfoh len hat, findet sich beim Satz unter 4, in diesem sollen die Schlußworte „oder auch nur mit Rath zur Hand gewesen ist" in folgenden Worte abgeändert werden: oder überhaupt dadurch die Pflicht der Treue und Verschwiegenheit gegen einen frühern Auf traggeber verletzen würde." Nimmt die Kammer diese Abänderung an? — Einstimmig Ja. Endlich ist noch bei dem Satz unter 3 von der Depu tation vorgeschlagen worden, nach den Worten „vorge nommene Amtshandlung" noch anzufügen: „mit Aus schluß der Wechselproteste." Wird dieser Zusatz angenommen? — Gegen eine Stimme Ja. Nimmt die Kammer mit diesen Modifika tionen den §. 14 an? — Einstimmig Ja. Meine Herren, die Zeit ist zu weit vorgerückt, um heute noch mit der Berathung dieses Berichtes und der betreffenden Gesetzvorlage weiter fortzufahren. Ich ersuche Sie also, morgen Vormittag 10 Uhr zu öffentlicher Sitzung sich wieder hier einzufinden. Ich bringe auf die nächste Tagesordnung die Fortsetzung der Berathung über die nurerwähnte Vorlage. Nachträglich theile ich der hohen Kammer noch mit, daß der Abg. Göldner wegen Unwohlseins und der Abg. Georgi wegen dringender Ge schäfte ihr Nichterscheinen in heutiger Sitzung soeben ent schuldigt haben. Die Sitzung ist aufgehoben. (Schluß der Sitzung 10 Minuten nach halb 2 Uhr.) Redatteur: Gottwald, Secrstär im königl. Ministerium des Innern. — Druck von B.G. Teubner in Dresden- Letzte Absendung zur Wß» hx» iZ. März 1858.-
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