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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Kammer gebracht hat. Es würde sich nun fragen, ob die Kammer über diesen Gegenstand heute Beschluß fassen will, was wohl nachträglich um so nöthiger sein dürfte, da über haupt auf den Antrag der Deputation, den sie in Betreff der Petitionen gestellt hat, eine Frage an die Kammer noch nicht gerichtet worden ist, und ich gebe dem Präsidium an heim, die Kammer zu fragen, ob sie über diesen Gegenstand vielleicht sofort heute nachträglich noch Erschließung fassen will, wobei zugleich die neueingegangene Petition mit zur Erledigung gebracht werden könnte. Präsident vr. Haase: Meine Herren, Sic haben den Antrag des Herrn Viceprasidenten gehört und werden Sich erinnern, welchen Antrag die erste Deputation rücksichtlich der Petitionen, die in dem von ihr über das Allerhöchste Decret, das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden betreffend, erstatteten Berichte unter 1 bis 9 aufgesührt sind, gestellt hat. Dieser Antrag lautet dahin, diese Petitionen, in soweit sie nicht bereits in dem Berichte oder im Gesetz entwürfe Berücksichtigung gefunden, auf sich beruhen zu lassen im Uebrigen aber, insofern sie an die erste Kammer gerichtet sind, an diese abzugeben. Bei der 5. Petition war aber noch ein besonderer Antrag gestellt, nämlich auf Erlaß polizeilicher Vorschriften wegen Ausübung der Jagd. Dieser Antrag hängt mit den Petitionen zusammen, welche der dritten Deputation zur Berichterstattung überwiesen worden sind, und die erste Deputation beantragt deshalb, diesen Kheil der gedachten Petition abschriftlich der dritten Depu tation zuzufertigen. Die Sache scheint mir sehr klar und einfach zu fein. Daher werde ich die Kammer fragen, ob sie sich den angekündigten Vortrag sofort erstatten lassen und Beschluß darüber fassen wolle, indem es sehr wünschenswerth erscheint, daß dieser Gegenstand so schnell als möglich erle digt werde. Bei dem Vortrage des Berichts ist übersehen worden, auf diese Petitionen und den deshalb gestellten An trag noch besonders aufmerksam zu machen. Abg. vr. Loth: Darf ich mir erlauben, im Namen der Deputation eine Mittheilung zu machen, welche sich auf den vorliegenden Gegenstand bezieht? Präsident vr. Haase: Ist der Herr Abgeordnete der Ansicht, daß diese Petition, welche er eben erwähnt hat, auf die gegenwärtig zu fassende Entschließung der Kammer von Einfluß sei? Abg. vr. Loth: Es liegt mir eine Petition vor, von der im Namen der dritten Deputation beantragt wird, daß die erste Deputation sie zur Beurtheilung erhalten möge, weil sie sich auf das Jagdrecht bezieht. Präsident vr. Haase: Hat der Abgeordnete diese Pe tition in diesem Augenblick in den Händen? Abg. vr. Loth: Ich habe sie zur Hand. Präsident vr. Haase: Ich ersuche den geehrten Ab geordneten, diese Petition bei mir einzureichen, damit ich selbige dem Herrn Referenten übergeben kann? (Dies geschieht.) Ich werde unter diesen Umständen die von mir ange kündigte Frage so wie die Verhandlungen über diesen Ge genstand einstweilen aussetzen und solche erst kurz vor dem Schluffe der Sitzung wieder aufnehmen, damit der Herr Referent in der Jagdsache Zeit gewinne, mit der Deputation über diese Petition Rücksprache zu nehmen und einen Be schluß der Kammer vorzubereiten. Wir gehen nun auf den Gegenstand über, der auf der heutigen Tagesordnung steht, auf die Fortsetzung der Berathung des Berichtes über den Entwurf einer Advocatenordnung des Königreichs Sachsen. Ich ersuche den Herrn Referen ten die Rednerbühne einzunehmen. Referent Abg. v. König: Wir sind bis zu Z. 15 des Entwurfs gelangt, welcher folgendermaßen lautet: 8- 15. Der Advocat darf den Rechtsbeistand verweigern, 1) wenn er durch Krankheit behindert ist, denselben zu gewähren, 2) wenn er mit Berufsarbeiten überlastet ist, 3) wenn ihm von einer Partei, welche das Armenrecht weder erlangt hat, noch zu erlangen in der Lage ist, nicht ein der Sache angemessener Kostenvorschuß bestellt wird, 4) wenn er der Partei, wider welche er in einer strei tigen oder nichtstreitigen Sache dienen soll (der Gegenpartei) in einer andern, gleichviel ob streitigen oder nichtstreitigen Sache, oder auch in einem strafgerichtlichen Verfah ren dient, 5) wenn er mit der Gegenpartei in vertrauter Freund schaft lebt, 6) wenn er in einer Sache, gleichviel ob streitigen oder nichtstreitigen, gegen eine Person dienen soll, mit welcher er in der Seitenlinie im dritten Grade verwandt oder bis mit dem dritten Grade verschwägert ist, und zwar, was die Schwagerschaft betrifft, auch dann noch, nachdem die Ehe, durch welche dieselbe begründet worden war, wieder aufge hört hat. Weist er in den Fällen 4, 5 und 6 den Auftrag nicht zurück, so hat er vor Uebernahme desselben die Partei von den Verhältnissen, welche ihn zu einer Ablehnung berech tigen, in Kenntniß zu setzen, auch in dem Falle unter 4 die Partei, welcher er bereits dient, ungesäumt zu benach richtigen und darüber, wenn und wie alles Dies geschehen, Nachricht zu seinen Privatacten zu bringen. Die Motiven lauten: Zu §. 15. Zugestanden mag werden, daß die Staatsbehörde ost nicht im Stande sein wird, ohne weitläufige Erörterungen zu übersehen, ob im gegebenen Falle eine Ablehnung aus
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