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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand über das eben vorgetragene Allerhöchste Decret zu sprechen? Da dies nicht der Fall ist, so stelle ich sofort unter Namens aufruf die Frage: Ertheilt die Kammer dem vor liegenden so eben vorgetragenen königlichen Decrete ihre Zustimmung? Es antworten mit Ja sämmtliche anwesende Mitglieder, nämlich: Sccretär Kasten, Abg. Oehmichen auf Choren, - Fincke, - Eckelmann, Äbg. Asmus, - Koelz, - Mai, - Tröger, - Jacob, - Falcke, - Tempel, - Köhler, - Sachßc, - Rittner, - vr.Loth, - Jungnickel, - Fahnauer, .- Behr, - Haberkorn, - Kleeberg, - Heyn, - Bürgermeister Koch, - Leitholdt, - vr. Arnest, - Fikentscher, - Weidauer, - Poppe, - Erchenbrecher, - Hoffmann, - Fabrikant Koch, - vr. Wahle, - Braun, - Presprich, - v. Criegern, - Riedel, - Echarti, - v. König, - v. Wöhrmann, - vr. Hertel, - Schweizer, - Weeg, - Schilbach, . - Sörnitz, - von der Beeck, - Israel, - v. Rostitz-Drzewiecki, - Reiche-Eisenstuck, - Göhler, - Rdtzschke, - v. Schönfels, - Renz, - Oehmichen aus Kiebitz, - Lincke, - vr. Hermann, - Dietzsch, - Seiler, - Ficinus, Präsident vr. Haase. - Meinert, Präsident vr. Haase: Es haben sonach sämmtliche Anwesende das Allerhöchste Decret angenommen. Ehe wir zu dem Vortrage des Berichts der zweiten Deputation über Abtheilung des Budgets: „allgemeine'Staatsbe dürfnisse", übergehen, hat sich zunächst der Herr Staats minister Behr das Wort erbeten. Staatsminister Behr: Meine Herren, ich habe mir das Wort für einige Augenblicke erbeten, um eine kurze Mittheilung zu machen, zu der ich mich besonders verpflich tet halte. -Es ist heute die zweite Sitzung i>m Betreff des Budgets und ich war in der ersten verhindert,, zugegen zu sein. Die hohe Kammer hat damals keine Veranlas- - sung gefunden, irgend eine allgemeine Bemerkung zu dem . Budget zu machen. Ich habe dieses Vertrauen dankbar .anzuerkennen, zumal ein Gegenstand vorgelegen hätte, von dem ich Grund habe zu besorgen, daß er außerhalb und möglicherweise auch innerhalb der.Kammer Veranlassung ,M Mißverständnsffen gegeben hat, ich meine das provisori sche Steuerausschreiben. Wenn die geehrte, Kammer die sen Gegenstand vertrauensvoll mit Stillschweigen übergan gen hat, so habe ich, ich wiederhole es, dies zwar mit auf richtigem Danke zu erkennen, aber ich darf kein Mißver- standniß darüber bestehen lassen und erkenne daher für mich die Verpflichtung an, mich über diesen Gegenstand hier auszusprechen und ihn aufzuklaren, soweit es mir möglich ist- Ich habe immer den Grundsatz gehabt, daß für Ge genstände zarter Natur — und zu diesen scheint der vor liegende zu gehören — die größte Offenheit die beste Be handlungsweise ist, und ich bitte im Voraus um Entschul digung, wenn ich auch hier die Offenheit nach allen Seiten hin bethätigen werde. Ich muß, um vollständig zu sein, zunächst das Geschichtliche, wenn auch nur kurz, berühren, da es möglicherweise Einigen von Ihnen nicht vollständig bekannt sein könnte. Die Urheber unsrer Verfassung mußten sich wohl sagen, daß es Fälle geben könne, in welchen, obgleich Regierung und Stande gleichmäßig beseelt von der pflichtmaßigen Sorge für das unzertrennliche Wohl des Königs und des Vaterlands, dennoch ihre An sichten darüber von einander abweichen könnten, was für das Bedürfniß des Landes erforderlich sei oder nicht. Sie trafen daher für einen solchen Fall gewisse Vorsichtsmaßre geln; den Fall aber, daß die Vorlagen der Regierung von den Ständen weder gebilligt würden, noch auch ihnen diese Billigung versagt werde, einen solchen Fall konnten sie nicht voraussehen. Denn die Verfassung enthält die Be stimmung, daß die Vorlagen der Regierung .vor allen an dern Gegenständen in Berathung gezogen werden sollen, sie enthält ferner die Bestimmung, daß die Stände die Ver pflichtung haben, für die Bedürfnisse des Landes zu sorgen. Die Erfahrung hat indessen gelehrt, daß es dessen unge achtet eine Zeit gab, wo man von dieser Pflicht sich dispen- sirte und die Steuern und. Abgaben weder billigte noch ausdrücklich verweigerte. Ich will nicht näher auf diese Vorgänge eingehen, sie sind.Ihnen selbst gewiß noch er» innerlich. Genug, es trat der Fall ein, daß von Seiten der damaligen Kammern die betreffenden Vorlagen der Re gierung nicht berathen, und so die Bedürfnisse weder be willigt noch auch die Bewilligung ausdrücklich versagt wurdß, Es fragte sich nun, was geschehen solle. Das Land hat damals auf diese Frage geantwortet. Die Steuern und Abgaben sind bezahlt worden, die spätem Kammern haben die Regierung in dieser Beziehung indemnisirt und damit war die Frage für diesen Fall abgethan. .Ich Überlässe Ihrer unbefangenen Erwägung, ob damit die Frage auch für immer abgethan war, ob die Regierung, nachdem die Wirklichkeit eingetreten war, nicht auch für künftige Mög lichkeiten Fürsorge treffen mußte. .Diese, wie ich glaube, pflichtmäßige Fürsorge veranlaßte die gesetzliche Bestimmung, welche Sie in dem Gesetz v-..1851sinden, und nach, wel cher in dem Falle, wenn die. Bew.slltgstngszeit. verstreicht,
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