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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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an einer Debattetheilzunchmen, bei welcher man gleichsam für seinen eigenen Herd kämpft, oder wenigstens Dieser oder Jener versucht wird, zu glauben, daß bei Vieser oder jener Frage das persönliche Interesse vorzugsweise ins Spiel komme. Der Abg. Rittner deutete auf einen Antrag zu §: 24 hin. Nun, dieser Antrag enthalt Etwas, was ursprünglich im Gesetze nicht zu lesen gewesen ist und ent fernt wenigstens von dem Gesetzentwürfe, den Vorwurf, als habe dieser die Förderung der pecuniaren Interessen des Sachwalterstandes vorzugsweise im Auge gehabt. Ueber den Antrag selbst sage ich nichts, da er jetzt nicht Gegen stand der Discussion ist; nur bemerken will ich, daß sich die Mitglieder der Majorität wahrscheinlich der Theilnahme an der Discussion über diesen Punkt enthalten werden. Die Kammer möge thun, was sie rücksichtlich jenes Antrags für recht und billig findet. Präsident vr. Haase: Der Abg. Seiler hat um das Wort gebeten. Abg. Seiler: Ich glaube nicht, daß mir die Kammer den Borwurf machen kann, eben so wenig wie die hohe Staatsregierung und speciell der Herr Abg. Koelz, daß ich die Debatte auf ein Kerrain hinübcrgeführt habe, wohin sie in Bezug auf diesen Paragraphen gar nicht gehört. Ich habe mich überhaupt bei der Debatte über den vorliegenden Ge setzentwurf nicht betheiligt, weil ich als Laie es für Unrecht halte, mich auszusprechen über Verhältnisse, welche ich nur wenig kenne. Wenn aber von anderer Seite her die De batte auf ein für mich praktisches Lerrain hinüber geführt wird und ich mir ein Urtheil zutraue, ob eine bisherige Be stimmung aufgehoben werden soll oder nicht, dann, meine Herren, halte ich es für meine Pflicht, auch mein Wort dazu zu geben und meinen Rath nach bestem Wissen zu ertheilen. Ob sich der Herr Staatsminister in seinen Aus lassungen widersprochen hat oder, nicht, dies zu beurtheilen überlasse ich für heute der Kammer und erwarte die steno graphischen Niederschriften. Ich habe dafür gehalten, viel leicht habe ich mich geirrt, vielleicht auch falsch verstanden. Nach der Rede des Herrn Ministers kam es mir vor, als ob er es für etwas Unrechtes ansehe, daß ich der Patrimo- nialgerichte erwähnte, und als ob man annehmen wolle, daß ich durch mein Anführen denselben habe eine Lobrede halten wollen. Das ist mir nicht in den Sinn gekommen. Soll es Venn: aber ein Unrecht sein- in diesem Saale von den seligen Pätrimonialgekichten mit Achtung zu sprechen und. etwas Gutes anzuführen, was sie gehabt haben? Es läßt sich doch nicht bestreiten- daß sie in der Wirklichkeit viel Gutes gehabt haben. Die Erfahrung hat mir z. B. gezeigt', daß die Richter unter Patrimonialgerichten ihren Grrichtsdirertoren näher standen, welche dieselben mit Rath unterstützten und dadurch heranbildeten zu Leuten, welche fähiger waren, gründliche und brauchbare Aufsätze zu machen, als Gerichtspersonen bei den königlichen Gerichten, wo die Dkettoren und Actuare öfters wechselten und nicht in so befreundete Stellung mit den Ortsrichtern kamen. Ich habe, wie gesagt, diese Erfahrung gemacht, der Herr Mini ster Hat wahrscheinlich andere gemacht; warum soll ich aber die Erfahrung nicht mittheilen, Vie mir bekannt? Die Er klärung der hohen Staatsregierung, daß sie sich wohl ein verstehen werde mit einem Anträge, die Kammer wolle die Regierung ermächtigen, es bei der betreffenden Berechti gung der Gerichtspersonen, wie bisher zu belassen, hat mich sehr gefreut und ich werde mir erlauben, der Kammer zum Schlüsse der Berathung einen bezüglichen Antrag vorzule gen, der in die ständische Schrift aufzunehmen sein würde. Staatsminister vr. v.' Zinschky: Was der Abg. Koelz vorhin gesagt hat, ist richtig; die Staatsregierung hat bei Entwerfung des Gesetzes eben so wohl die Rechte und Pflichten der Advocaten, als die Rechte und Pflichten des Publikums den letztem gegenüber ins Auge gefaßt und glaube, daß solches im Entwürfe in ausreichender Weise geschehen ist. Dem Abg. Seiler habe ich durchaus nicht darüber einen Vorwurf machen wollen, daß derselbe aber mals die frühern Patrimonialgerichte gerühmt hat. Das steht ihm ja frei und wird von mir nie behindert werden. Abg. v. Schönberg: Ich könnte auf das Wort ver zichten, da der Herr Minister eine Erklärung gegeben hat, die einen großen Kheil der Kammer befriedigt haben wird, ich glaube aber, es würde die Kammer noch mehr befriedigt haben, wenn derselbe genau darauf eingegangen wäre, was der Vorstand der ersten Deputationen seiner Deduk tion uns mittheilte, daß eben das Kriterium die Bezah lung wäre; ein Gegenstand, auf den aber vom Minister tische aus bis jetzt gar nicht eingegangen worden ist. Mir scheint, daß die Bedenken, die ein großer Theil von den Laien in der Kammer hegt, beseitigt werden, wenn man ausspricht, daß diese kleinen Geschäfte durch andere Leute, aber ohne Bezahlung besorgt werden dürfen. Abg. Georgi: Der Abg. Koelz hat völlig Recht, daß Alles, was über das zu respcctirende Arbeitsgebiet der Ad vocaten bei der gegenwärtigen Veranlassung gesagt worden ist, streng genommen nicht hierher, sondern zu 11 ge hört haben würde. Allein die nicht mehr recht tempestive Debatte hat doch den Vortheil gehabt, daß sich dabei her ausgestellt hat, wie Seiten der Deputation, der Regierung und des Entwurfs das Fertigen gewöhnlicher Kanfaufsätze zu denjenigen Arbeiten gezählt wird, zu welchen eine be sondere Rechtskcnntniß gehöre, daß also, wenn in dieser Beziehung nicht eine besondere Vorschrift erfolgt, zu wel cher nach §. 11 die Füglichkeit gelassen ist, allerdings eine wesentliche Abänderung des zeither Bestehenden sich ergeben würde. Ich muß gestehen, vom praktischen Standpunkte aus würde ich eine solche Abänderung beklagen, denn es giebt eine Menge Personen, und ich meine nicht blos Orts gerichtspersonen, sondern auch andere, die durch eine län gere Uebnng sich eine Fertigkeit im Ausarbeiten von Kauf-
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