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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-14
-
Zeitschrift
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen ...
-
Band
Band 1857/58,1
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Protokoll 1. Sitzung 1
- Protokoll 2. Sitzung 7
- Protokoll 3. Sitzung 13
- Protokoll 4. Sitzung 19
- Protokoll 5. Sitzung 43
- Protokoll 6. Sitzung 61
- Protokoll 7. Sitzung 69
- Protokoll 8. Sitzung 99
- Protokoll 9. Sitzung 131
- Protokoll 10. Sitzung 163
- Protokoll 11. Sitzung 189
- Protokoll 12. Sitzung 219
- Protokoll 13. Sitzung 249
- Protokoll 14. Sitzung 275
- Protokoll 15. Sitzung 315
- Protokoll 16. Sitzung 343
- Protokoll 17. Sitzung 359
- Protokoll 18. Sitzung 381
- Protokoll 19. Sitzung 405
- Protokoll 20. Sitzung 431
- Protokoll 21. Sitzung 455
- Sonstiges Beilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der ... 473
- Protokoll 22. Sitzung 493
- Protokoll 23. Sitzung 529
- Protokoll 24. Sitzung 561
- Protokoll 25. Sitzung 587
- Protokoll 26. Sitzung 613
- Sonstiges Schlachtsteuer. 640
- Protokoll 27. Sitzung 643
- Protokoll 28. Sitzung 679
- Protokoll 29. Sitzung 697
- Sonstiges Entwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund ... 725
- Protokoll 30. Sitzung 741
- Protokoll 31. Sitzung 769
- Protokoll 32. Sitzung 795
- Protokoll 33. Sitzung 823
- Protokoll 34. Sitzung 851
- Protokoll 35. Sitzung 879
- Protokoll 36. Sitzung 907
-
Band
Band 1857/58,1
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theils aber auch der Personen, zu Gunsten welcher Aus nahmen stattsinden sollen. Ich glaube, es liegt im Interesse der Sache, daß die Deputation hierüber Erwägung anstelle und dann Bericht erstatte. Abg. Seiler: Ich bitte ums Wort! Ich bin damit ganz einverstanden. Präsident vr. Haase: Meine Herren, der Antrag ist unterstützt. Ich frage, ob die Kammer der Ansicht des Abg. Georgi und des Antragstellers beitrete, diesen An trag gegenwärtig nicht zur Besprechung und Ab stimmung zu bringen, sondern ihn vorher der Deputation zur Berathung und Begutachtung zu überweisen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Sonach wird also der Antrag an die Deputation zu rückgehen. Wünscht der Abg. Sachße zu sprechen? Abg. Sachße: Ich hatte ums Wort gebeten, um über den Scilcr'schen Antrag zu sprechen. Es erledigt sich aber hierdurch meine beabsichtigte Erwiderung. Präsident vr. Haase: Wenn Niemand weiter zu spre chen wünscht, so werde ich die Debatte schließen, gebe aber Zuvor noch dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Abg. v. König: Ich werde mich auf wenige Bemerkungen beschränken. Ich hatte mir allerdings vor genommen, zumal vom Herrn Staatsminister selbst zu einer Meinungsäußerung darüber gewissermaßen aufgefordert, mich ebenfalls dafür auszusprechen, daß den Local- gerichrspersonen die Befugniß, Käufe und ähnliche Auf sätze zu fertigen, nach wie vor gelassen werden möge; ich stimme daher vollkommen mit Dem überein, was von Meh rern Rednern geäußert worden ist, daß nämlich die Orts- gerichtspersonen vermöge ihrer Localkenntnksse und des be- sondern Vertrauens, dessen sie bei den Ortsbewohnern ge nießen, ganz vorzugsweise geeignet sind, dergleichen Aufsätze zu fertigen und derartige Geschäfte in Ordnung zu brin gen. Es ist im wohlverstandenen Interesse der Contra- henten selbst, daß auf die etwaigen Zweifel aufmerksam gemacht wird, welche in der Sache liegen können, sowie auf diesen oder jenen Punkt, der noch außerdem zu berück sichtigen sein möchte. Es versteht sich aber von selbst, daß mit dieser Mühwaltung auch die Befugniß verbunden sein muß, Bezahlung dafür nicht nur anzunehmen, sondern auch zu fordern. Es ist das auch meines Wissens immer so gehalten worden. Wenn indeß der Antrag des Abg. Sei ler, der vielen Anklang gefunden hat, gleichwohl zunächst noch an die Deputation zurückgewiesen worden ist, so kann ich das nur paffend finden, weil sich rücksichtlich etwaiger Modifikationen, so wie in Betreff der Fassung wohl noch darüber sprechen läßt. Es bestehen aber nun noch die Anträge der Abgg. Hertel und Sachße. Ueber erstem j habe ich mich bereits ausgesprochen und kann auch jetzt noch nur die unveränderte Annahme des Paragraphen an empfehlen. Ebenso muß ich mich über den letztem Antrag äußern. Es ist meiner Ansicht nach ganz unmöglich, alle kleinen Nuancen zu treffen und allen Bedenken zu begeg nen, wenn man einen bestimmten Zweck will. Zweck ist: der Winkclschriftstellerei entgegenzutreten und das soll geschehen dadurch, daß man den Sachwaltern die Ver pflichtung auserlegt, die gefertigten Schriften zu un terschreiben. Es kann das in einem einzelnen Falle un erwünscht sein, aber solche einzelne Fälle können nicht gegen die für angemessen und gut erachtete Regel den Aus schlag geben. Wenn man den Antrag des Abg. Sachße annähme, so würde der Winkelschriftstellerei jedenfalls wie der Thor und Thür geöffnet werden. Es würde, wenn eine solche Schrift bei Gericht eingereicht worden wäre, doch nicht zur strafrechtlichen Verfolgung wegen Winkelschrist stellerei kommen können, weil der Einreichende nur zu ver sichern hatte, sie sei von einem Sachwalter gefertigt, er habe sich aber die Unterschrift verbeten. Rücksichtlich der von den Abgg. Georgi und Meinert gemachten Bemerkungen komme ich nochmals darauf zurück: cs giebt darüber, welche Schriften ein Privatmann für Andere fertigen dürfe, kein anderes Kriterium, als ob Ncchtskenntnkß dazu gehört. Es werden auch nach meinem Dafürhalten im Geschäfts leben sehr häufig Aufsätze vorkommen, wo sich nicht unbe dingt behaupten läßt, daß Rcchtskenntnisse unnöthig wären, wo vielmehr nur solche Kenntnisse erforderlich sind, welche nach den bestehenden Bildungsverhältnissen bei einem Jeden vorausgesetzt werden können. Es wird demnach auch diese an sich richtige und, wie ich glaube, unbedenkliche Vorschrift mit Einsicht und nach den Ver hältnissen beurthcilt werden müssen. Ich hoffe, daß hier nach sich die dem Entwürfe entgegen stehenden Bedenken erledigt haben. Präsident vr. Haase: Meine Herren, es bestehen hinsichtlich dieses tz. 21 verschiedene Ansichten und Anträge. Die eine Ansicht ist die der Deputation, welche die unver änderte Annahme des Paragraphen anempfiehlt. Die an dere Ansicht, die des Abg. vr. Hertel, geht dahin, daß statt der Worte: „die zu Einreichung bei einer öffentlichen Behörde bestimmte Schrift hat der Advocat re." gesetzt werde: „In allen an eine öffentliche Behörde gerichteten Schriften hat der Advocat rc." — Die dritte Ansicht ist vertreten in dem Sachße'schen Zufatzantrage, welcher eben sowohl mit der Fassung im Entwürfe, deren Annahme die Deputation empfiehlt, als mit der von dem Abg. vr. Hertel beantragten vereinbar ist. Ich erwarte, daß der Abg. Sachße sich damit einverstanden erkläre. Abg. Sachße: Ich bin der Ansicht, daß der von mir eingebrachte Antrag auch bestehen kann, wenn der Hertel'sche angenommen wird. L22*
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