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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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falls dem Kammerbeschluß gemäß an die erste Deputation abgegeben worden. Es hat aber die Deputation dieser Pe tition im Berichte absichtlich keine Erwähnung gethan und zwar aus dem Grunde nicht, weil nach einer Anzeige eines Abgeordneten diese Petition eine Fälschung enthält. Es ist nämlich der Deputation eine Anzeige zugekommen von dem Abg. Köhler, welcher eine Mittheilung der Deputation ge macht hat, nach der Karl Gottlieb Fischer aus Colmnitz versichert, daß weder von ihm, noch von einem seines Na mens eine fragliche Petition aus dem genannten Orte her rühre und an die Kammern gerichtet worden sei. Infolge dessen glaubte die Deputation von Erwähnung dieser Pe tition absehen zu müssen. Sie enthält übrigens etwas Weiteres nicht, als daß Petent bittet, man solle auf Wie derherstellung der frühem, vor 1848 bestandenen Jagdverord nungen und Bestimmungen für die Wildschäden Bedacht nehmen. Es würde, selbst wenn diese Petition nicht den Verdacht der Fälschung und Mystifikation gegen sich hätte, dieselbe den gleichen Anträgen unterliegen, die die Deputa tion in ihrem Berichte niedergelegt hat, sie würde als er ledigt anzusehen sein. Präsident vr. Haase: Ich habe jetzt die Kammer zunächst zu fragen, ob sie den eben verlesenen Lheil des gedruckten, über den Gesetzentwurf des Iagdrechts auf frem dem Grund und Boden von der ersten Deputation erstat teten Berichts sofort in Berathung ziehen will? — Ein stimmig Ja. Nach dem jetzt erstatteten Vortrag des Herrn Refe renten liegen überhaupt 12 auf die Jagd sich beziehende Petitionen der Kammer vor. Neun davon sind schon im ersten gedruckten Bericht der Deputation aufgeführt, und begutachtet worden. Der drei Uebrigen konnte in jenem Bericht nicht Erwähnung geschehen, weil sie bei Feststellung des Berichts damals der Deputation noch nicht Vorgelegen hatten; übrigens hat es sich ausgewiesen, daß eine dieser drei, die von dem Herrn Referenten zuletzt erwähnte, aus Colmnitz datirte Petition gefälscht ist. Es bleiben daher nur elf von diesen Petitionen als Gegenstand der Berathung übrig. Hinsichtlich der in dem ersten Bericht unter 1 — 9 aufgeführten Petitionen hat die Deputation angerathen, (Seite 174 des Berichts), sie, soweit sie nicht durch den Gesetzentwurf Berücksichtigung gefunden haben, auf sich be ruhen zu lassen, indessen aber, sofern sie dahin mit gerichtet, an die erste Kammer abzugeben. Denselben Antrag, wel chen die Deputation bei den Petitionen 1 — 9 in dem ge druckten Bericht gestellt hat, hat sie auch auf die neuhin zugekommene, aus Kleinhartmannsdorf datirte Petition (die 10.) extendirt, sowie auch den ersten Theil der erwähn ten, vom Herrn Abg. vr. Loth eingereichten Petition. Nur in Bezug auf die unter 5 angeführte Petition, insoweit darin auf Abänderung der gegenwärtigen jagdpolizeilichen Vorschriften angetragen worden, und den zweiten Theil derjenigen Petition, welche vom Abg. vr. Loth ein- N°.K. (2. Abonnement.) gereicht worden, und der Kleinhartmannsdorfer sich an-- schließt, wird noch deren Abgabe an die dritte Deputation angerathen, da letztere mit diesem zu dem Gesetzentwurf nicht gehörigen Gegenstände sich beschäftigt. Referent Vicepräsident vr. Braun: Im Berichte sind neun Petitionen erwähnt, dazu kommt noch eine, deren ich bei meinem Vortrage Erwähnung gethan habe, und eine zweite vom vr. Loth. Rücksichtlich sämmtlicher ist bean tragt, daß sie, soweit sie nicht durch den Gesetzentwurf Be rücksichtigung gefunden haben, auf sich beruhen bleiben und soweit sie an die erste Kammer gerichtet sind, an diese ab gegeben werden sollen. Die fünfte und die vom vr. Loth abgegebene Petition sollen in ihrem zweiten LH eile an die dritte Deputation überwiesen werden, da diese sich mit Be gutachtung der darauf bezüglichen Frage beschäftigt. Präsident vr. Haase: Die 12. Petition ist, wie be reits bemerkt worden als gefälscht zu übergehen. Abg. vr. Loth: Die von mir übergebene Petition aus dem Boigtlande ist keineswegs eine von mir heute einge reichte, sondern eine vorgestern der dritten Deputation zur Berichterstattung überwiesene, und weil diese nicht glaubt, daß von ihr Bericht zu erstatten sei, heute an die erste De putation abgegebene. Referent Vicepräsident vr. Braun: Ich habe bloß zu bemerken, daß auch ich nicht vorausgesetzt habe, daß die Petition von dem Herrn Abg. abstammt, sondern, daß sie von ihm abgegeben worden sei. Abg.Rittner: Es thut mir leid, ich werde aberdoch in einen kleinen Conflict mit der Deputation kommen. Es erregt nämlich in mir Bedenken, daß wir durch den Beschluß, diese Petitionen auf sich beruhen zu lassen, einen materiellen Beschluß über sehr wichtige Verhältnisse aus sprechen wollen, ohne über dieselben hinlänglich orientirt zu sein. Ich sollte auch meinen, nachdem wir den Ent wurf über's Jagdgesetz en blae angenommen haben, genüge es vollkommen, wenn wir einfach beschließen, formell die Petitionen der ersten Kammer zu übergeben. Dadurch be halten wir uns die Berathung und Beschlußfassung über die materiellen Verhältnisse vor, wie wir auch bei der Hauptsache gethan haben, indem wir namentlich ausge sprochen haben, daß, wenn die Sache aus der Berathung der ersten Kammer wieder herüber zu uns gekommen sein wird, wir dann noch Gelegenheit haben, über das Mate rielle der Petitionen zu berathen und zu beschließen. Ich würde mir daher erlauben zu beantragen, diese Petitionen an die erste Kammer abzugeben. Referent Vicepräsident vr. Braun: Ich habe darauf zu bemerken, daß die Petitionen in soweit sie unter 1 bis 4, 6—9 sich aufWiedererstattung der an den Staat bezahlten Kaufgelder beziehen, durch den Gesetzentwurf getroffen 123
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