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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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mo werden und in demselben und den Anträgen der Deputa tion Berücksichtigung sindem Was die übrigen Theile der fraglichen Petitionen anlangt, in soweit sie auf Aufrecht haltung des Status guo, also auf Nichtablösung, Nichtrück gabe sich beziehen, so sind sie durch den Beschluß der Kam mer so ipso als erledigt anzusehen; denn es würde sonst der Beschluß der Kammer s äiamekro entgegen stehen. Folglich kann ein anderer Beschluß nicht gefaßt werden, wenn die Kammer überhaupt ihren früher» Antrag auf recht erhalten will. Präsident vr. Haase: Ist der Abg. Rittner hierdurch beruhigt? Abg. Rittner: Ich muß doch bei meiner Ansicht ste hen bleiben. Es scheint mir, daß wir im Materiellen über einen Gegenstand beschließen sollen, der im Augen blicke nicht so kar vorliegt und dessen Unterlagen wir nicht vor uns haben. Es kann mir gar nicht beikommen, damit einen Zweifel in den Vortrag des Herrn Referenten aus sprechen zu wollen, ich sehe aber nicht ein, was es nützen soll, wenn wir über den materiellen Inhalt Beschluß fas sen. Gehe ich jetzt darauf ein, so geschieht es bona llcks; Rechenschaft über Das, was in den Petitionen steht, kann ich unmöglich geben, daher ist es doch besser, wir verweisen sie an die erste Kammer, ohne einen Beschluß über ihren materiellen Inhalt auszusprechen. Abg. Riedel: Vor Allem freue ich mich, daß, da es doch Viele unter uns giebt, die dem Grundsätze huldigen: „Nur keine Ueberstürzung", bei der großen Schnellig keit, mit der man die Jagdfrage beseitigen wollte, eine kleine Uebereilung vorgekommen ist, indem etwas sehr Noth- wendiges vergessen worden ist. Was die Petitionen selbst anlangt, so bin ich nunmehr auch mit dem Abg. Rittner einverstanden, daß sie an die erste Kammer abgegeben wer den. Was ich in Bezug auf die letzte sagen wollte, das hat der Herr Referent schon bemerkt und ich kann mich des Worts enthalten, da sie ohnedies an die dritte Depu tation abgegeben werden soll. Abg. v. Erregern: Die Bemerkung des Abg. Ritt ner scheint mir doch auf einer Voraussetzung zu beruhen, welche nicht richtig ist. Er äußerte, es wäre durch die Lu bloo> Annahme des Jagdgesetzentwurfs eigentlich weiter nichts ausgesprochen, als — um mich kurz zu fassen — daß man auf das Detail einzugehen sich noch vorbehielte, bis die Sache aus der jenseitigen Kammer zurückkäme. Das kann aber doch unmöglich der Sinn des Beschlusses fein. Die Lu bioo-Annahme enthalt eine Genehmigung der Vorlage, wie sie war. Ob und inwieweit sie von der ersten Kammer angenommen wird, kann hier weiter nicht in Frage kommen. Wer also für die L» bloo-Annahme gestimmt hat, der hat erklärt, daß ihm der Entwurf, wie er von der Deputation amendirt worden ist, recht sei. Es versteht sich von selbst, daß an den Beschluß Niemand ge bunden ist, wenn in der ersten Kammer andere Beschlüsse gefaßt werden sollten. Uebngens ist das auch in der neuen Landtagsordnung §. 83 ganz klar festgesetzt. Darin kann ich aber nicht beistimmen, daß durch die Lu bloo-Annahme sich hinsichtlich unsers Gutachtens über die Petitionen irgend Etwas verändert hätte. Was die Petitionen selbst anlangt, so hat die Deputation sich bemüht, die allgemeinen Gesichts punkte anzugeben, von denen bei deren Beurtheilung aus zugehen ist. Glaubt der Abg. Rittner, daß cs noch deS speciellen Vortrags derselben bedürfe, um seinen Wunsch zu befriedigen, so hat er ja das Recht darauf anzutragcn. Es würde aber unzulässig sein, wenn wir jetzt auf die Petitionen gar nicht eingehen und sie nur an die erste Kammer abgeben wollten. Wir haben die Details des Gesetzentwurfs vor uns liegen gehabt, und müssen mit Rücksicht darauf auch über die Petitionen materielle Be schlüsse fassen, und das ist auch recht gut möglich, denn die Hauptpunkte der Petitionen hat uns schon der Herr Refe rent angegeben. Abg. Haberkorn: Ich trete dem Abg. v. Criegcrn vollständig bei. Die Petitionen sind an uns abgegeben worden, sie betreffen die Jagdfrage, haben wir nun mate riell über diese entschieden, so müssen wir uns auch mate riell über die damit zusammenhängenden Petitionen erklären. Es ist durchaus nicht zulässig, daß wir diese Petitionen ohne Votum an die erste Kammer gelangen lassen, denn wir können doch unmöglich blos den Briefträger abgeben wollen, können und müssen vielmehr nur mit einem Be schlüsse diese Petitionen dahin gelangen lassen. Ich bin also dafür, daß dem Vorschlag der Deputation wie ihn der Herr Referent vorgetragen hat, statt gegeben werde. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Der Zweifel des Abg. Rittner scheint mir daraus hervorgegangen zu sein, daß er nicht vollständig übersehen kann, wie weit das Petitum in den verschiedenen Petitionen geht. Es würde also eigentlich folgerichtig sein, daß sammtliche Petitionen vorgelescn wer den müßten. Ich für meinen Kheil danke indeß dafür, weiß aber nicht, ob der Abg. Rittner das wünscht. Ich bin daher für das Votum der geehrten Deputation und kann auch gegen die Weise, gegen den Weg, der nach An- rathen der Deputation eingeschlagcn werden soll, nichts einwenden, empfehle vielmehr denselben und werde ihm beistimmen. Referent Wicepräsident vr. Braun: Ich wollte nur hinzufügen, daß allerdings, wie ich glaube, die erste Kam mer das Recht hat, zu verlangen, daß wir eine Entschlie ßung fassen über die Petitionen, daß dies auch der Weg war und ist, der stets gewählt worden ist bei Berichterstat tungen über Petitionen, die aus Anlaß eines vorliegenden Gesetzentwurfs eingegangen. Es war zeither so und ist, wie ich schon sagte, immer so gehalten worden. Was die spe-
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