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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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die Ergebnisse der laufenden Finanzperiode, welche die Ba sis für die Zukunft geben sollen, noch gar nicht übersehen. Es liegt in der Natur der Sache, daß der Uebergang von einem Jahre der laufenden Finanzperiode in das andere für die Rechnungsabschlüsse von weniger Interesse ist, als der Schluß der gesammten Finanzperiode, weil für diese Ein Rechenschaftsbericht abzulegen ist. Es drängen sich daher auch die Hauptergebnisse der Einnahmen am Schluffe der laufenden Finanzperiode am meisten zusammen, und es wird eben deswegen der Schluß der Rechnungen im Fi nanzministerium erst mit dem Ende Januar des folgenden Jahres bewirkt, um die Ergebnisse der Periode bis mit Schluß des Monats December vollständig mit aufnehmen zu können. Die Regierung ist hiernach in der Nothwen- digkeit, ihre Voranschläge und zwar in so ausgedehnter Weise, wie es ein Staatshaushalt auf 3 Jahre erfordert, zu einer Zeit zu machen, wo sie noch gar nicht weiß, wie am Schlüsse der laufenden Periode die Finanzen stehen werden. Wenn gegen diese Bemerkung Zweifel erhoben werden könnten, so will ich den schlagendsten Beweis dafür geben. Ich nehme keinen Anstand zu erklären, daß die Regierung schwerlich das Budget in der Weise vorgelegt haben würde, wie sie es vorgelegt hat, wenn sie zu der Zeit, wo sie zur Aufstellung desselben gedrängt war, die Verhältnisse so hätte übersehen können, wie sie es in diesem Augenblicke zu thun im Stande ist. Ich glaube, der Zeit punkt wird kommen, wo ich diese Bemerkung nicht blos wiederholen, sondern auch bethätigen kann. Ich nehme, selbst auf die Gefahr hin, daß das zu offenherzig erscheinen könnte, keinen Anstand, meine Ueberzeugung werter dahin auszusprechen, daß, wenn Sachsen je das Unglück träfe, eine unredliche Finanzverwaltung zu haben, die Vortheile einer zu frühzeitigen Aufstellung des Budgets nicht auf Seiten des Landes sein würden. Und so hoffe ich es dar gelegt zu haben, warum ich meines Orts, nachdem ich nun doch schon mehrere Male mit der Aufstellung des Budgets beschäftigt gewesen bin, die Ueberzeugung gewonnen habe, daß es keineswegs im Interesse des Landes ist, diese Auf stellung allzusehr zu beschleunigen. Aber, wird man mir wieder einwenden, wenn das nicht möglich war, so konnte die Regierung doch wenigstens das provisorische Steueraus schreiben vorlegen. Nein, meine Herren, Das konnte sie nicht; damit würde sie geradezu den Zweck verfehlen, der der betreffenden Gesetzgebung zum Grunde liegt. Ich zweifle nicht, daß es im vorliegenden Falle an sich keinen Anstoß gefunden haben würde, aber so viel ist gewiß: - legt die Regierung das provisorische Steuerausschreiben ein Mal freiwillig vor, so muß sie es allemal vorlegen, auch unter Umständen, wo sie nur durch ein, keine Vorlegung erheischendes, provisorisches Steuerausschreiben der Verle genheit sich entziehen kann, welcher vorzubeugen die Gesetz gebung zum Zweck hatte. Es bedarf dies wohl kaum ei ¬ nes weitern Beweises, immer aber bleibt zuletzt noch der Vorwurf übrig, daß, da die Finanzverwaltung in der glück lichen Lage war, eine Erleichterung der Steuern Vorschlä gen zu können, sie nicht wenigstens Veranlassung nahm, diese den Ständen vorzulegen und darauf anzutragen, daß das Steuerausschreiben sofort mit dieser Erleichterung er lassen werden könne. Gewiß, meine Herren, diese Erwä gung lag sehr nahe; auch das Finanzministerium hat sich damit beschäftigt und diesen Gegenstand Lerathen; indessen, ich habe schon vorhin erwähnt, die Aufstellung des Bud gets ist so erfolgt, wie man zu der Zeit, wo man sich da mit beschäftigte, die Lage der Dinge übersehen konnte. Das gilt auch von den Erleichterungen, die man schon damals glaubte Vorschlägen zu können. Wir mußten eine Wahl treffen mit diesen Vorschlägen, ohne uns verhehlen zu können, daß vielleicht der eine oder der andere dieser Vorschläge bei Ihnen nicht unbedingten Anklang fände. Man kann jedoch bei einer solchen Wahl nur seiner eige nen gewissenhaften Ueberzeugung folgen und der sind wir gefolgt, aber eine nur oberflächliche Erkundigung hat mir keinen Zweifel darüber übrig lassen können, daß in der Kammer eine nicht ganz übereinstimmende Meinung über die gethanen Vorschläge herrsche. Und wenn ich nun den noch kurz vor Jahresschluß diesen Gegenstand hätte zur Sprache bringen wollen, so war ich nicht, berechtigt zu der Hoffnung, daß er sich so schnell werde erledigen lassen, ich mußte vielmehr besorgen, daß während der Zeit, welche die Discussion in Anspruch genommen haben würde, die Re gierung in die Lage kommen könnte, daß die Steuern we der bewilligt noch versagt, noch auch ausgeschrieben gewesen wären, und in diese Lage konnte sich die Staatsverwaltung nicht bringen. Daß man die Erleichterung nicht ein seitig und ohne Befragen der Stände eintreten lassen konnte, das liegt im Gesetze. Ich zweifle nicht, daß die Stände es vielleicht wohlwollend gebilligt haben wür den, aber dazu hat sich die Verwaltung gegen die aus drückliche Vorschrift des Gesetzes nicht ermächtigt gefühlt, denn es heißt im Gesetze wörtlich, die Steuern sollen „kn bisheriger Weise" forterhoben werden, und man konnte und durfte keinen Anlaß geben zu irgend einem Vorwurfe, selbst nicht zu dem, eigenmächtig weniger Steuern ausge schrieben zu haben. Der Erfolg unsrer weitern Berathun- gen wird übrigens lehren, ob ich mich darin geirrt habe, daß über die Art und Weise, in welcher die S'teuerabmin- derung vorgeschlagen worden, in der Kammer verschiedene Ansichten stattfinden. Ich glaube besorgen zu müssen, es könnte über die Bewilligung des Erlasses, ob an der Ge werbe - oder ob an,der Grundsteuer, eine längere Debatte sich erheben, und ich gebe Ihnen einen neuen Beweis meiner Offenheit, wenn ich hknzufäge, daß ich, soweit ich dies jetzt zu übersehen im Stande, hoffen kann, es werde der gordische Knoten, die Frage, ob der Landwirthschaft oder
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