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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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-en übrigen Gewerben Erleichterung'zu gewähren,, zu zer hauen sein, wenn auch nicht mit dem Schwerte, doch mit Hilfe der, bis in die neueste Zeit der Staatskasse in erfreu lichster Weise immer noch zuströmenden Überschüsse. — Damit glaube ich für die Vergangenheit das Geschehene genügend gerechtfertigt zu haben; bedauerlich aber bliebe es allerdings, wenn die Regierung fortgesetzt in der Noch- Wendigkeit wäre, nicht etwa das ständische Bewilligungs recht zu mißachten, denn gegen diesen Vorwurf schützt Sie das Gesetz, aber doch immer einseitig vorgehen zu müssen; sie ist im Gegentheile von dem Wunsche durchdrungen, die ständischen Rechte ebenso überall zu wahren, als sie die ihrigen anerkannt und gewahrt wissen will. Es drängt sich deshalb die Frage auf, ob nicht der Nothwendigkeit, wie sie bisher an jedem Landtage sich ergeben hat, daß nämlich die Regierung allemal mit einem Provisorium vor gehen muß, vorgebeugt werden könne. Ich spreche in die sem Augenblick blos meine individuelle Ansicht aus. Dar über, daß das Gesetz vom Jahre 1851, welches der Regie rung für einen gewissen Fall, der hoffentlich nicht wieder eintritt, der aber doch möglicherweise wieder eintreten könnte, die nöthigen Garantien bietet, darüber, daß dieses Gesetz nicht aufgehoben werden kann, hoffe ich, werden Sie mit mir einverstanden sein. Aber soweit ich im Augen blick den Gegenstand übersehen kann, finde ich kein Be denken, warum man nicht auf Grund jenes Gesetzes, vielleicht schon in das Finanzgesetz ganz unter denselben Voraussetzungen, wie sie im Gesetze vom Jahre 1851 vorgeschrieben, eine entsprechende Bestimmung auf nehmen könnte, daß, wenn der vorgesehene Fall einträte, die Steuern vorbehaltlich der Bewilligung des Äusgabenbudgets forterhoben werden sollten. Es bedürfte dann wohl keines weitern, besondern Ausschreibens, das gleichwohl, so unangenehm es ist, außerdem nicht zu um gehen und am Ende doch nur eine reine Form ist. Denn es versteht sich von selbst, daß der Staatshaushalt keinen Stillstand erleiden kann. Wenn also die Stände in das Fi'stanzgesetz eine derartige Bestimmung aufnehmen wollten, so wird ein solcher Zusatz vielleicht für alle Theile'vor- thnlhast sein; für die Stande zunächst insofern, als' ein besonderes Ausschreiben, in welchem auf ihre Zustimmung kein Bezug genommen wird., nicht mehr nothwendkg wäre, für düs Land insofern, als dann die Möglichkeit gegeben sein würde, daß, wenn die Regierung in der Lage ist, wie sie es diesmal war, eine Erleichterung zu gewahren, sie dies sogleich thun kann, während sie bei einem besondern Aüsschrerben in der Mthwendigkeit'sich befindet, sich streng an M'e Vorschriften des Gesetzes zu binden und'die Steuern in'bisheriger Weise auszuschreiben. Und ich. möchte hin- zufü'gen, daß'für das Land ein wesentlicher Vokthekl auch dadurch gewön sie n sein würde, daß vie Budgetvorlage um so gründlicher und zuverlässiger'firn kann, je später sie an die Stände kömmt. Denn ich glaube allerdings, die Ri- gierjmg würde sich dann kaum veranlaßt fühlen, die Stände früher als kurz vor Schluß des Jahres einzuberufen. Ich finde aber darin durchaus keinen Nachtheil, vielmehr ge statte ich mir, mit Bezugnahme auf die Verwahrung, die ich für meine Offenheit gleich anfangs ausgesprochen habe, noch einen andern Vvrtheil zu berühren: es wird dadurch vielleicht gerade derjenige Theil des Monats December am Landtagsaufwande erspart, der die wenigsten Resultate liefert. Dies, meine Herren, ist meine Ansicht über diesen Gegenstand, die ich mich verpflichtet fühlte, hier offen aus zusprechen, und ich habe nur noch um Entschuldigung zu bitten, daß ich damit Ihre Berathung so, lange aufhielt. Abg. Koelz: Meine hochgeehrten Herren! Es liegt nicht in meiner Absicht, jetzt auf den Gegenstand näher einzngehen, den der Herr Staatsminister so eben berührt hat. Ich breche heute das Stillschweigen nur, damit nicht aus demselben eine ähnliche Folgerung gezogen werden möge, wie der Herr Staatsminister aus dem frühem Still schweigen der Kammer gezogen hat. Der Herr. Staats minister meinte, aus diesem Stillschweigen folgern zu dür fen, die Kammer habe auf eine nähere Diskussion über die in Rede stehende Frage verzichten wollen. Diese Voraus setzung ist, wenigstens was meine Person anlangt, keine ganz richtige. Ich hatte allerdings die Absicht, in dem Augenblicke, in welchem wir in die Berathung des Bud gets eintraten, die Frage über das provisorische Steuer ausschreiben in diesem Saale anzuregen; ich glaubte indeß bei näherer Erwägung hierzu den Zeitpunkt für einen geeigneter» halten zu dürfen, wo wir in der Lage sein rverden, die Steuern und Abgaben zu bewilligen; ich bin jstzt noch dieser Ansicht. Zur Sprache, glaube ich, wird her Gegenstand in der Kammer immer jedenfalls wieder khmmen müssen; wenigstens haben mich die Mittheklungen, welche wir von Seiten des Herrn Staatsminister vernom- rnen haben, durchaus noch, nicht vollständig beruhigt, ja, ich muß sogar sagen, eiüzelne Aeußerungen des Herrn Stüatsministers sind mir in der Lhat vom konstitutionellen Standpunkte aus bedenklich erschienen. Ich bemerke wie derholt, wie ich nicht dafür halte, daß es jetzt an der Zeit söi, auf die sichet nicht bedeutungslose Frage fpecieller ein zugehen, ich hoffe aber, dass die Fiüanzdepuiätion bei dem Berichte, welchen sie über die Steuern und Abgaben zu erstatten hüt, dieselbe nicht unberührt lassen, würde.' Sollte ich mich in dieser Hoffnung täuschen, sö behalte ich Mir vor, dann auf den Gegenstand zurückzukommen Und nach Be finden einen Antrag zu stellen, der, so weit nöthig, geeig net sein wird, die ständischen Rechte in dieser Angelegenheit mehr zu wahren. Abg. Ge orgi: Die höchst dankenswerthen' Mitthei- lungen des Herrn Finanzministers gehen jedenfalls aus 'der Wahrnehmung hervor, daß der Modus, Vie Steuern
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