Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
folgenden Paragraphen ersehen, daß ich bei andern Fragen nicht gemeint bin, blos zu Gunsten des Sachwalterstandes an der bestehenden Gesetzgebung zu rütteln. Ich glaube aber, daß in der hier fraglichen Beziehung wirklich Abhilfe erforderlich ist und daß die Erlassung der Advocatenordnung gerade als der geeignete Zeitpunkt erscheint, auf dieses Bc- dürfniß Rücksicht zu nehmen. Abg. Vr. Wahle: Wenn die Herren Advocaten in der Kammer bei der heutigen Berathung, namentlich bei dem gegenwärtigen Paragraphen, sich ausschließen, so ist der Grund, der sie dazu bestimmt, gewiß ehrend anzuerkennen; um so mehr ist es die Pflicht derjenigen Mitglieder in der Kammer, die sonst mit den Verhältnissen vertraut sind, das Wort zu nehmen. In der Hauptsache hat sich Das, was ich bemerken wollte, bereits durch meine Herren Vorredner, durch Das, was der geehrte Abg. v. Cciegcrn und der Re ferent ausgeführt haben, erledigt. Ich habe nur noch hinzu zufügen, daß ich mich den Ansichten dieser Herren Vorredner in allen Stücken anschließe. Wenn mein geehrter Nachbar zur Linken äußerte, daß er noch nicht gehört habe, daß man sich darüber beschwert hätte, man habe zu wenig Kosten be zahlt, gebe ich dies gern zu. Wer trägt denn überhaupt gern Kosten zu den Advocaten und Juristen? Ich kann aber im Gegentheil versichern, daß mir bekannt ist, wie die Ansätze in der Sporteltaxe, namentlich die für processua- lische Arbeiten, außer allem Verhältnisse sind; ich habe zum öftern die Aeußerung von Fachmännern gehört, daß ein Advvcat, der von processualischer Arbeit reich werden wolle, es komisch anfangen müsse. Im Uebrigen scheint mir Das der durchschlagendste Grund für den Vorschlag der Depu tation zu sein, daß er eine nothwendige Folge und Con sequenz davon ist, daß die Kammer wiederholt schon auf diesem Landtage den durchaus veränderten Geldwerth an erkannt und darum unter Andcrm auch die Gehaltserhö hungen der Beamten verwilligt hat. Abg. Georgi: Auch ich möchte mich mit aller Ent schiedenheit für den ganzen Antrag der Deputation verwen den. Es ist wahr, daß, wenn die Worte ausgeschlossen werden, gegen welche der geehrte Abg. Hoffmann seine Be denken aussprach, damit noch nicht ausgeschlossen ist, daß in manchen Fällen in der neuen Laxordnung eine Erhö hung stattfinden könne, allein da die Worte einmal da stehen, kommt die Sache doch in eine ganz andere Lage, wenn die Kammer sich ausdrücklich gegen diese Worte er klärt. Meine Herren, die Laxordnung von 184'0 ist ent weder damals unangemessen gewesen, oder sie ist es gegen- genwärtig, weil seit jener Zeit allerdings die maßgebenden Verhältnisse eine durchgreifende Aenderung erlitten haben; ich habe niemals gehört, daß man die Laxordnung von 1840 für wesentlich zu hoch damals gehalten habe, wohl aber habe ich vielfach aussprechen hören, daß sie den ge genwärtigen Verhältnissen nicht mehr ganz genüge. Die Aussichten, welche für diejenigen Juristen sich darbie ten, die sich dem Sachwalterstande überhaupt noch widmen^ sind wahrhaftig nicht sehr glänzend. Es ist die Frage dar über, wann sie überhaupt das Ziel erreichen, nach dem sie streben, nach den Beschlüssen, die hier gefaßt sind, ganz in das administrative Ermessen gestellt, und wenn man also Denjenigen, die noch auf dieses unsichere Bret treten wol len, noch die Aussicht eröffnet, daß sie für Das, was sie leisten, nicht angemessen entschädigt werden sollen, so fürchte ich, wird die Folge sein, daß immer weniger tüchtige Köpfe sich für diesen Stand vorberciten, sich ihm widmen, und es muß dann ein intellcctuelles Herabgehen des ganzen Standes sich nach und nach ergeben. Daß dies aber nicht im Interesse der Gesammtheit sein kann, daß Interessen aller Art dagegen sprechen, ich glaube darüber ist Einver- ständniß in dieser Kammer vorauszusetzen. Ich wünsche deshalb angelegentlich, die geehrte Kammer möchte sich nicht gegen diesen Zusatz aussprcchcn, besonders nachdem auch von dem Abg. v. Erregern noch besonders hervorgehoben worden ist, daß der Kammer die Cognition über die Lax ordnung künftig zustehe, und es demnach der künftigen Enschließung der Kammer Vorbehalten bleibt, da, wo ihr Bedenken im Einzelnen gegen Das, was die Regierung be stimmen wird, bcikommen, noch durch ihr Votum entgcgen- zutreten. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich habe bis jetzt noch von keiner Seite einen Angriff auf den Antrag in seiner Allgemeinheit gehört; auch ich habe mich dahin ausgespro chen, daß ein Antrag auf Revision der Laxordnung an die hohe Staatsregierung wohl angemessen erscheinen könne, aber ich habe nur dagegen gesprochen, daß man die Worte: „die Ansätze, welche dessen bedürfen, den gegenwärtigen Ver hältnissen angemessen erhöhe," darin lasse. Die hohe Staatsregierung wird' schon selbst wissen, was sie zu thun hat, sie wird eine Ausgleichung treffen zwischen den zu ho hen Sätzen und den zu niedrigen, und daß die Kammern in der Regel sich nicht, sondern nur höchst ausnahmsweise für eine Erhöhung im Budget ausgesprochen haben ohne Veranlassung der hohen Staatsregkerung, das glaube ich behaupten zu dürfen. Selbstständige Anträge auf Erhö hung in den Beamtengehalten sind mix wenigstens noch nicht bekannt. Daß natürlich, wenn von Seiten der hohen Staatsregierung Erhöhung beansprucht wird, dann auch von Seiten der Kammern eine solche, den jetzigen Verhält nissen angemessen, zugebilligt wird, das liegt in der Natur der Sache und ich habe mich selbst schon in diesem Sinne mehrfach ausgesprochen. Wenn also von Seiten der hohen Staatsregierung, deren Erklärung ich entgegensetze, der An trag so verstanden wird, daß eine Ausgleichung stattsinde, daß man erhöhe, wo die Ansätze zu niedrig sind, und da erniedrige, wo — wie selbst von den Herren, die gesprochen haben, anerkannt worden ist, -— die Ansätze zu hoch sind, gegenüber den zu fertigenden Arbeiten, so bin ich mit dem An-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder