Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nach Ansicht der Herren königlichen Commkssare soll inese Bestimmung, womit allerdings auch der Wortlaut übereinstimmt, im weitesten Umfange verstanden werden, mithin dergestalt, daß das Verbot sowohl auf den mit Führung der Sache betrauten als auf jeden andern Advo katen Anwendung leide, gleichviel, ob durch die Session der Rechtsstreit beendet werde oder nicht. Als Grund ist insbesondere geltend gemacht worden, daß sich in Betreff des zum Theil gewerbmaßigen Ankaufs von Forderungen durch Advocalen anderwärts nachtheilige Folgen herausge stellt und solche Ankäufe zur Bedrückung bedrängter Schuld ner gedient hätten. Die Majorität der Deputation hat sich jedoch gegen diese ganze Bestimmung ausgesprochen, davon ausgehend, daß nach Aufhebung der lex ^nastssians und mehrer da mit zusammenhängender Bestimmungen durch das Gesetz vom 9. Januar 1838 eine Beschränkung des Cedenten bei Abtretung von Forderungen auch hinsichtlich der Personen, an welche solche geschehe, nicht mehr dem Geiste unsrer Gesetzgebung entsprechend sei, und gegenwärtig von der Abtretung von Forderungen an Advocaten als Rechtskun dige eine größere Beschwerung für den abgetretenen Schuld ner nicht zu befürchten stehe. Anderer Ansicht sind jedoch der Abg. Heyn und der mitunterzeichnete Referent, welche das fragliche Verbot, je doch nur in Bezug auf den mit Eintreibung der Forderung betrauten Sachwalter, aufrecht erhalten zu sehen wünschen. Denn in Rücksicht auf diesen kommt ein besonderes Ver na uensverhältniß in Betracht, welches nur dann in seiner ganzen Reinheit erhalten werden kann, wenn der Sach walter von vornherein davon abzusehen hat, die in Streit befangene Forderung an sich zu bringen. Es leiden über haupt nach der Meinung der Minorität auf dieses Verbot dieselben Gründe Anwendung, aus welchen man sich gegen Erwerbung des Streitgegenstandes Seiten des Sachwalters hat erklären müssen, umsomehr als letztgedachtes Verbot durch die Zulässigkeit von Sessionen an den Sachwalter in den meisten Fallen umgangen werden könnte. Der Antrag der Minorität geht folglich dahin, diebe treffende Bestimmung anzunehmen, dieselbe jedoch folgen dergestalt zu modificiren: „der Vertrag, mittelst dessen eine im Rechtsstreite befan gene Forderung an den mit Einziehung derselben beauf tragten, Advocaten abgetreten werden soll," wogegen die Majorität vorschlagt, die ganze Bestimmung in Wegfall zu bringen. Präsident vr. Haase: Zunächst habe ich in Bezug auf den zweiten Satz des Paragraphen: „der Vertrag, durch welchen sich der Advocat von seinem Auftraggeber eine höhere als taxmäßige Vergütung seiner Bemühungen zusichern laßt," hinsichtlich dessen die Deputation sich in ihren Ansichten in zwei gleiche Theile geschieden hat, den Herrn Vicepräsidenten zu ersuchen, sich zu erklären, welcher dieser beiden Ansichten derselbe beitrete- da derselbe allem Ansehen nach, infolge er haltenen Urlaubs, an der Berathung dieses Paragraphen keinen Theil genommen hat. Viceprasident vr. Braun: Ich würde in dieser Be ziehung für die Annahme des Gesetzentwurfes sein. Präsident vr. Haase: Mithin ist die Majorität der Deputation für den Gesetzentwurf. Der Abg. Koelz hat das. Wort. Abg. Koelz: Es scheint, meine Herren,in dcrKammerim» noch die Ansicht vorherrschend zu sein, daß das Interesse der Sachwalter in dem Gesetzentwurf vorzugsweise gewahrt sei, und deshalb das Interesse des Publikums jenem Interesse gegen über, namentlich in pecuniärer Beziehung, sichergestellt wer den müsse. Ich kann darauf im Namen meiner Freunde und in meinem eigenen, im Namen der Sachwalter, welche der Deputation angehören, versichern, daß wir, das Interesse der Sachwalter anlangend, fortwährend der ganz entgegen gesetzten Ansicht sind. Der Abg. Haberkorn äußerte in einer der letzten Sitzungen, es sei eine cigenrhümliche Erscheinung, daß man dem Gesetzentwürfe weder im Interesse des Pu- blicums hold zu sein scheine, noch daß dies von Seiten der Sachwalter angenommen werden könne. Der Herr Staats minister antwortete damals, der Sachwalterstaud habe ja selbst auf Erlassung des Gesetzes angetragen, und wenn es nicht allenthalben angenehm berühre, so liege das wohl an dem sich hier und da widerstrebenden Interesse, sowie daran, daß der Gesetzentwurf nach dieser oder jener Seite hin Be schränkungen auferlege. Der Herr Staatsminister hat zu vörderst jedenfalls sagen wollen,, es habe ein Theil des Sachwalterstandes den Erlaß ein Advocatenordnung bean tragt, ich füge hinzu, wohl nur ein nicht allzugroßer Theil, und ich füge weiter hinzu, ein Theil, der von dem übrigen Theile des sächsischen Advocatcnstandes zu einem solchen Anträge nicht ermächtigt war. Wenn bis jetzt sich wider streitende Interessen in Frage kamen, ist immer blos vom Interesse des Publicums und vom Interesse der Sachwal ter die Rede gewesen. Ich glaube, meine Herren, nicht zu irren, wenn ich noch einen dritten Factor hinzufüge, einen Factor, der mir in dem Gesetz nicht eben eine untergeord nete Rolle zu spielen scheint — das Interesse der Staatsre gierung —. Der Abg. Seiler meinte, die Majorität der Deputation scheine zu glauben, als seien die Sachwalter insgesammt ausgezeichnete Subjecte. Dem ist nicht so. Wir glauben dies ebenso wenig, als sich hoffentlich der Abg. Seiler rücksichtlich seiner Standesgenoffen in einem ähnlichen Wahne befinden, wird. Um übrigens der im Eingänge meiner Rede gedachten Wahrnehmung Rechnung zu tragen, erkläre ich im Namen meiner beiden Collegen, des vr. Arnest und des Bürgermeisters Koch, sowie in dem meinigen, daß wir von dem Separatvotum, welches wir hinsichtlich des in diesem Paragraphen erwähnten zweiten Vertrages gegeben haben, zurücktreten. Vicepräsident vr. Bra un: Meine Herren! Ich habe
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder