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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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dürste. Was den Satz unter 9 betrifft, so besteht die Re gierung nicht darauf, daß das Wort „sorgfältig" beibehalten werde; dagegen muß ich mich für den übrigen Inhalt die ses Punkts bei der hohen Kammer verwenden. Es ist für die Regierung vom größten Interesse, daß die Rechtscandi daten von den Advocaten, bei welchen sie arbeiten, tüchtig ausgebildet werden, da aus diesen Rechtscandidaten spa ter theils die Advocaten, theils die Staatsdiener hervorgehen. Ich trete Dem, was der Abg. Rittner vorhin bemerkte, voll ständig bei. Man hat gesagt, daß die, Bestimmung unter 9 überflüssig sei, indem es ja im eigenen Interesse der Advo caten liege, daß sie die Nechtscandidaten gehörig ausbilden. Das muß ich nun zwar zugeben, dabei aber bemerken, daß es doch Advocaten geben kann, die dieses Interesse nicht haben und gerade für diesen Fall ist die Bestimmung unter9 gegeben. Man hat ferner gesagt, es sei diese Vorschrift nicht ausführbar; sie würde nur ausgeführt werden können, wenn sich die Advocatenkammer auf die Expedition des be treffenden Sachwalters begäbe und da gewissermaßen eine Haussuchung vornähme. Nun, es versteht sich von selbst, daß die Vorschrift nicht so gemeint ist, und ich bin über zeugt, daß keine Advocatenkammer sie so verstehen wird. Es genügt, daß die Advocatenkammer darüber sich orientiren kann, wie der Rechtscandidat bei dem Advocaten beschäftigt wird, das kann sie dann verfügen, auch ohne sich auf die Expedition des Advocaten zu begeben. Die Bestim mung unter 9 ist daher gewiß nicht unnütz. Bei Nr. 7 wollte ich mir nur noch die Bemerkung erlauben, daß, da fern die hohe Kammer den Vorschlag der Deputation an nehmen sollte, es doch nothwendig sein würde, daß am Schlüsse des Satzes statt: „worüber jedoch dem Justizmini sterium die Entschließung zusteht" gesagt werden möchte:' „worüber jedoch der betreffenden Staatsbehörde die Ent schließung zusteht", weil, wie bereits vorhin erwähnt wor den ist, nicht allemal das Justizministerium die Behörde sein wird, welche die Erschließung zu fassen hat. Präsident vr. Haase: Nach der Erklärung des Herrn Staatsministers würde ich die Deputationsmitglieder fra gen, ob sie in dem Gutachten, das sie über den 7. Satz abgegeben, und wo sie eine andere Fassung desselben vor geschlagen haben, die Worte „dem Justizministerium^ ver tauschen wollen mit den Worten „der betreffenden Staats behörde?" <— Herr Abg. v. Criegern. Abg. v. Criegern: Ich finde das unbedenklich. Präsident vr. Haase: Herr Referent? Referent Abg. v. König: Ich bin auch damit einver standen. ! Präsident vr. Haase: Sind die übrigen Herren der - Deputation damit einverstanden? - (Die meisten der Herren erklären sich einverstanden.) e Ich würde nun können zur Fragstellung übergehen. Gs sind bei diesem §. 49 vier Modisicationen beantragt. - Abg. Koelz: Der Form wegen bitte ich, auch die r übrigen Deputationsmitglieder zu befragen. > Präsident vr. Haa se: Ich habe die Worte des geehr- ten Abgeordneten nicht verstanden. Abg. Koelz: Ich bitte, der Form willen, die übrigen , Deputationsmitglieder gleichfalls zu befragen, Präsident vr. Haase: Ich habe bereits früher die - sämmtlichen Mitglieder der Deputation ausdrücklich zu Ab- > gäbe ihrer Erklärung aufgerufen. Abg. Koelz: Ich habe nichts davon gehört. (Heiterkeit in der Kammer.) Präsident vr. Haase: Der Kammer wird es nicht entgangen sein, daß ich an die sämmtlichen Deputations mitglieder das Gesuch gestellt habe, sich deshalb zu erklären. DaichvoneinigenderselbenkeineAntwortdarauferhalten habe, so habe ich angenommen, daß diese Herren mit dem Herrn Referenten, dem Vorsitzenden und denjenigen Deputations mitgliedern, welche die geforderte Erklärung abgegeben ha ben, einverstanden sind. — Ich habe erwähnt, daß bei §. 49 vier Modisicationen beantragt sind, sie beziehen sich auf die Sätze unter 1, 7, 9 und 10. Was nun den ersten Satz anlangt, so ist die Modifikation aus der Mitte der Kammer beantragt worden, die dahin geht, daß aus diesem Satze die Worte „den Anordnungen der Aufsichtsbehörde" weggelassen und gestrichen werden möchten. Ich bin ersucht worden, deshalb eine besondere Frage darauf zu stellen. Ich frage demgemäß mir Vorbehalt der Frage über die Beibe haltung oder Streichung dieser Worte, ob die Kammer den Eingang des §. 49 und den Satz unter Nr. 1 so annehme: „Der Advocatenkammer kommt zu: 1) die den Gesetzen der Geschäftsordnung gemäß gefaßten Beschlüsse des Ad- vocatenvercins zur Ausführung zu bringen." Nimmt die Kammer den eben vorgelescnen Satz an? — Einstimmig Ja. Ich frage weiter, nimmt die Kammer auch die darin befindlichen Worte „denAnordnungen der Aufsichtsbehörde" an? — Mit überwiegender Stim menmehrheit abgeworfen. Zu Nr. 7 hat die Deputation eine veränderte Fassung vorgeschlagen, wie sie Seite 78 des Berichts sich befindet- Diese letztere ist aber durch die Erklärung der Deputation in heutiger Sitzung dahin abgeändert worden, daß statt der Worte: „demJustizministerium"gesagt werden soll „der betreffenden Staatsbehörde." Demnach soll der Satz 7 so lauten: k„Jn Fällen, wo die Zulassung zur Advocatur rc. — der betreffenden Staatsbehörde zusteht." Ich frage, nimmt dielKammer statt des im Entwurf enthaltenen Matzes unter 7 den eben vorgele senen und vonZder Deputation beantragten an? - Gegen 1 Stimme.
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