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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Ich würde also nunmehr den Herrn Abg. Koch aus Buchholz bitten, uns die ständische Schrift über das königl. Decret, die Einführung eines allgemeinen Landesgewichts betreffend, vorzutragen. (Der Vortrag erfolgt.) Präsident vr. Haase: Genehmigt die Kammer die so eben vorgetragene ständische Schrift ihrer Form und ihrem Inhalte nach? — Einstimmig Ja. Sie wird nun sofort an die erste Kammer abgelaffen werden. Abg. Poppe: Ich bitte auch um Erlaubniß, die stän dische Schrift in Betreff der Zoll-, Steuer-, Handels- und Schifffahrtsverhältnifse des Königreichs vorzutragen. Präsident vr. Haase: Will sich die Kammer auch diese Schrift vortragen lassen? — Einstimmig Ja. (Der Vortrag erfolgt.) Genehmigt die Kammer die eben vorgetragene ständische Schrift nach Form und Inhalt? — Einstimmig Ja. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: In einer der letzten Sitzungen ist der vierten Deputation eine Beschwerde des Stadtraths zu Zwickau wegen Beiziehung verschiedener Ge fälle zu der Staatsrentensteuer zugewiesen worden. Diese Beschwerde hat in der ersten Kammer schon der Berathung unterlegen auf Grund eines Berichts der vierten Deputa tion. Die diesseitige vierte Deputation glaubt aber, daß diese Angelegenheit wohl füglich vor das Forum der zwei ten Deputation gehören möchte und ersucht daher das hohe Präsidium, die Kammer zu fragen, ob dieselbe gestatte, daß diese Angelegenheit an die zweite Deputation abgegeben werde, indem sie der Ansicht ist, daß die zweite Deputation bei dem Einnahmebudget sie schnell und vielleicht befriedi gend zur Erledigung bringen könne. Abg. Georgi: Ich kann nur bestätigen, daß die zweite Deputation gegenwärtig sich mit der Berathung des Ge werbe» und Personalsteuergesetzes beschäftigt, und daß ein Theil der Beschwerde, welche der Vorstand der vierten De putation soeben angezogen hat, dabei Erledigung finden könnte. Die zweite Deputation wird deshalb gern die Be schwerde in den Kreis ihrer Berathung ziehen. Präsident vr. Haase: Will die Kammer unter diesen Umständen diese der vierten Deputation überwiesene Be schwerde nunmehr der zweiten Deputation zur Begutachtung übergeben? — Einstimmig Ja. Wir können nun auf den Gegenstand unsrer heutigen Tagesordnung übergehen, nämlich auf die Fortsetzung der Berathung des Berichts über das Allerhöchste Decret, die Advocaten- ordnung betreffend. Ich ersuche den Herrn Referenten, uns gefälligst den weitern Vortrag zu geben. Referent Abg. v. König: Wir sind bis zu §. 50 des Entwurfs gekommen, welcher folgendermaßen lautet: §. 50. Sind unter den Mitgliedern des Advocatenvereins aus geschäftlicher Veranlassung Irrungen oder Streitigkeiten ent standen, so kann der Vorstand der Advocatenkammer nicht blos auf Ansuchen des einen oder des andern Theiles, son dern auch unaufgefordert vermittelnd eintreten, die Bethei ligten vor sich laden und eine gütliche Beilegung versuchen. Unbenommen ist ihm, zu der Unterhandlung solche Mit glieder des Advocatenvereins beizuziehen, von deren Mit wirkung er sich einen günstigen Erfolg verspricht. Die Motiven lauten: Zu §. 50. In Fällen der hier gedachten Art wird eine vermit telnde, versöhnende Zusprache gewiß an ihrem Platze sein. Durch sie können Streitigkeiten vermieden werden, welche, wenn sie mit Leidenschaft, vielleicht gar in öffentlichen Blät tern geführt werden, nicht blos die Bctheiligten compromit- tiren, sondern auch einen Schatten auf den ganzen Stand der Advocaten werfen. Präsident vr. Haase: Es ist von Seiten der Depu tation zu §. 50 Nichts bemerkt worden; wenn auch aus der Kammer keine Bemerkung dazu gemacht wird, so frage ich, ob Sie §. 50 unverändert annehmen? — Einstim mig Ja. Referent Abg. v. König: §. 51. Der Vorstand der Advocatenkammer ist befugt, in sol chen bürgerlichen Streitigkeiten zwischen einem Advocaten und dessen Auftraggeber, zu welchen die Geschäftsführung des Erstern Anlaß gab, als Vermittler zur Erzielung eines Vergleichs dann einzutreten, wenn der Letztere ihn darum ersucht, oder wenigstens dazu die Genehmigung giebt. Die Motiven lauten: Zu Z. 51. Dem Advocatenvereine muß der Ehre des Standes wegen daran gelegen sein, daß seine Mitglieder gerechten Ansprüchen sich nicht entziehen und selbst in Fällen, wo ihre Verbindlichkeit nach dem Gesetze zweifelhaft ist, ihre Be reitwilligkeit zu einer billigen Ausgleichung zeigen, dadurch aber einer Übeln Nachxede Vorbeugen. Präsident 0r. Haase: Auch zu diesem Paraphen hat die Deputation keine Bemerkung gemacht. Nimmt die Kammer §. 51 unverändert an? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. König: §.52. Die Disciplinarstrafgewalt steht dem Advocatenverein gegen seine Mitglieder zu: 1) wegen unsittlichen oder sonst mit der Ehre des Standes nicht vereinbaren Betragens, möge dasselbe bei
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