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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Studium gewählt, mithin gewußt, daß keine sie irgend sicher stellende gesetzliche Bestimmung existirt, und sich deshalb alle Nachtheile ihrer eigenen freien Wahl selbst zuzumessen, ihnen ist also nicht zu helfen. Anders aber steht es mit Denen, welche sich vor dem Erscheinen der Advocatenord- stung dem Studium der Jurisprudenz der Advocatur hal bergewidmet haben. Ihnen hat jede Ahnung davon fehlen müssen, daß die Bestimmung des §. 5 der Advocatenord- nung je einmal zur Geltung kommen könne, sie haben im gutem Glauben, daß wenigstens eine bestimmte Zahl jähr lich als Advocaten immatriculirt werde, das Studium er wählt. Auf sie kann man diese Bestimmung daher nicht ohne Härte unbedingt anwenden. Es spricht die Billigkeit dafür, daß für sie eine bestimmte Zeit festgeftellt werde, wann sie die Advocatur erlangen sollen und können. In dieser Beziehung habe ich einen Antrag gestellt, der wohl als besonderer Paragraph in den Entwurf ausgenommen werden müßte, und dahin lautet: „Diejenigen bei Advocaten arbeitenden Rechtscandidaten, deren Probeschriften zur Zeit der Publication dieser Ad- vocatenordnung bereits approbirt sind, werden nach Ver- fluß von 5 Jahren, von Approbation der Probeschriften an gerechnet, dafcrn es nicht früher schon geschehen, auf Ansuchen als Advocaten immatriculirt, vergl. übrigens §. 2." Es ist das nicht etwa der Antrag, der schon bei §. 5 von mir gestellt, von der Kammer aber verworfen worden ist. Dieser war ganz allgemein, er betraf sowohl die jetzi gen, als die künftigen Rechtscandidaten, Staatsdiener und Nichtstaatsdiener. Mein jetziger Antrag ist ein bedeutend restringirter, er berücksichtigt blos die bei Advocaten arbei tenden Rechtscandidaten, deren Specimina bereits approbirt sind, und schließt die Staatsdiener, welche sich eher etwas gedulden können, aus. Es ist also ein neuer ganz anderer als der von mir zu §. 5 gestellte Antrag und deshalb auch jetzt noch zulässig. Präsident vr. Haase: Mir scheint, als ob der eben vorgetragene Antrag bereits in einem, früher bei diesem Ge setz von demselben Herrn Abgeordneten gestellten, von der Kammer aber nicht angenommenen Antrag enthalten sei, ich habe jedoch die Entscheidung darüber der Kammer zu überlassen. Abg. vr. Hertel: Das würde ich doch nicht finden. Ich weiß zwar noch nicht, ob ich mich bewogen finden würde, dem Antrag beizutreten, indem ich erst die Erklärung der Staatsregierung darüber abwarten würde, wie groß die Zahl der Rechtscandidaten ist, deren Specimina bereits ap probirt vorliegen, um danach zu bemessen, welchen Einfluß hie Annahme jenes Antrags auf die Anzahl der Sachwalter in der nächsten Zeit haben würde. Aber ich glaube doch, daß der Antrag wesentlich von dem vorigen verschieden ist. Er läßt die Nachtheile, welche man von dem frühem be sorgt hat, nicht erwarten. (Der Herr Staatsminister v. Beust tritt ein.) Abg. Rittner: Ich würde mich auch in derRichtuvg auszusprechen haben, daß der gegenwärtige Antrag deb Abg. Haberkorn doch ein anderer zu sein scheint, als der früher von ihm ausgegangene und von der Kammer ver worfene. Wenn ich recht verstanden habe, so bezieht sich sein gegenwärtiger Antrag auf die Rechtscandidaten, welche bei Advocaten arbeiten, der frühere ging aber meines Wis sens auf alle Rechtscandidaten. Das scheint mir doch ein wesentlicher Unterschied zu sein. Der frühere Antrag ist das mgjus, der jetzige ist das minus, und es scheint mir, daß, wenn wir auch das majus abgelchnt haben, doch immer noch das minus annehmen können. Referent Abg. v. König: Durch Dasjenige, was der Abg. Rittner geäußert hat, gelange ich gerade zu der gegen- theiligen Schlußfolgerung. Wenn der frühere abgeworfene Antrag, als das Größere, das Geringere in sich schließt, so ist gleichzeitig auch über das Geringere mit abgestimmt worden. Die Kammer hätte damals einen Unterschied machen müssen und sich Vorbehalten, wenn das Größere abgeworfen würde, für das Geringere sich zu erklären. Sie hat aber durch ihren Beschluß Beides abgeworfen und so mit glaube ich, daß man auf den Antrag als einen bereits abgethanen nicht zurückkommen kann. Was die Sache selbst anlangt, so ist es allerdings sehr schwer, irgend einem zu Gunsten der Rechtscandidaten in -Vorschlag gebrachten Anträge entgegen zu treten. Es wünscht gewiß Jedermann dem jungen Leuten, welche sich nun einmal der Rechts wissenschaft gewidmet haben, ein möglichst baldiges Einrücken in ihre volle Wirksamkeit. Allein ich muß doch wiederholen, wer den Zweck will, muß auch die Mite! wollen. Will man den Advocatenstanb überhaupt auch äußerlich besser stellen, will man ihm genügende Subsistenzmittel verschaffen, ohne daß er zu Nebenbeschäftigungen zu greifen braucht, nun so giebt es keinen andern Ausweg, als die Zahl der Advocaten zu beschränken, wie dies in andern Ländern längst der Fall gewesen ist. Nur beiläufig gehe ich noch auf eine Aeußerung ein, die gethan worden ist, als würde die Zahl der zu im- matriculirenden Advocaten Lediglich vom Justizministerium abhängen, das ist nicht der Fall, nachdem wir den Zusatz zu §. 49 beschlossen haben, daß allemal die Entschließung hierüber unter dem Weirath der Advocatenkammer gefaßt werden soll. Präsident vr. Haase: Ich habe zu bemerken, daß die geehrten Sprecher sich jetzt lediglich an die Frage zu halten und darüber sich zu äußern haben, ob der Antrag des Abg. Haberkorn mit den bereits gefaßten Beschlüssen zu vereinbaren oder als bereits von der Kammer abgelehnt zu betrachten sei. Abg. vr. Wahle: Ich kann mit Dem, was der Herr Referent auf das Formelle geäußert hat, nicht einverstanden sein; ich glaube, es wird die Entscheidung darüber durch die Kammer zu erfolgen haben und die wird erfolgen, wenn
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