Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Unterstützungsfrage aus den Antrag gestellt werden wird. Abg. Haberkorn: Ich habe recht wohl gewußt und gefühlt, als ich den Antrag zu stellen mir vornahm, daß mir eingehalten werden könne, er sei nicht zulässig, allein ich habe mich dessenungeachtet entschlossen, den Antrag ein zubringen, weil ich mich dazu für berechtigt halte. Dem Herrn Referenten habe ich nur soviel zu entgegnen: hatte ich damals, als ich meinen ersten Antrag stellte, den heutigen mit erwähnt, eventuell zugleich diesen als einen minder weit gehenden gestellt und es wäre damals der erstere ab geworfen worden, dann wäre ich nicht mehr berechtigt, heute auf den zweiten zurückzukommen. Jetzt ist aber mein Antrag ein ganz selbstständiger. Er soll nicht die Zukunft, sondern nur die Vergangenheit treffen. Darum muß ich dabei stehen bleiben, es ist ein selbstständiger An trag, er kann von der Kammer unterstützt, berathen und beziehcndlich angenommen werden. Abg. v. Criegern: Für die Ansicht des Herrn An tragstellers scheint mir auch die neue Landtagsordnung zu sprechen, indem ich den Antrag für einen selbstständigen ansehe und es im ß. 110 der Landtagsordnung nur heißt: „hat die Kammer einen Antrag auf sich beruhen zu lassen beschlossen, so kann er an demselben Landtage auch auf Anregen eines andern Mitgliedes der nämlichen Kam mer „unverändert" nicht wieder Gegenstand der Ver handlung werden." Gegenwärtig ist aber, wie der Herr Antragsteller nach gewiesen hat, allerdings eine nicht unwesentliche Aenderung des Antrags eingetreten. Ich glaube daher, daß der An trag formell zulässig ist, ich beschränke mich aber jetzt blos auf die Formfrage. Präsident vr. Haase: Ich trug Bedenken, diesen An trag zur Unterstützung zu bringen, weil mir derselbe iden tisch mit dem von der Kammer abgelehnten erschien. Doch wird bei den verschiedenen Ansichten, welche darüber die Kammer ausgesprochen hat, diese zu entscheiden haben, ob der Antrag annoch zulässig sei. Referent Abg. v. König: Ich halte den Fall, von welchem die Landtagsordnung spricht, doch für einen ganz andern, nämlich daß 'ein Antrag modisicirt, also in einer an dern Gestalt wieder in die Kammer gebracht werden darf, keineswegs aber, daß nur ein Theil des bereits abgewor fenen Antrags wieder hervorgesucht werden kann. In die sem Falle müßte es erlaubt sein, einen abgeworfenen An trag in 5 oder 10 Theile zu zerlegen und jeden einzeln wieder zur Sprache und zur Abstimmung zu bringen. Das hat die Landtagsordnung gewiß nicht gewollt, denn das würde bei den Verhandlungen zu ganz unstatthaften Wie derholungen führen. Abg. Rittner: Ich habe noch einmal ums Wort ge beten, um gegen die Auslegung zu protestier», welche der Herr Referent meinen Worten gegeben hat Ich habe ge sagt, daß daraus, daß die Kammer einen weitergehenden Antrag abgelehnt habe, noch nicht folge, daß sie einen Wunsch, dem engere Grenzen gezogen sind, auch ablehnen müsse. Der Herr Referent entgegnete, daß die Ablehnung des Größern auch die Ablehnung des Geringem in sich schließe, und dagegen muß ich mich verwahren. Es ist ein ganz gewöhnliches Verfahren, daß, wenn man auch einen Wunsch nicht erfüllen will, der sich aufs Allgemeine erstreckt, man wohl geneigt sein kann, wenn er auf engere Grenzen sich beschränkt, darauf einzugehen. Nehmen Sie zum Bei spiel den Fall, der alle Tage vorkommt. Wenn alle Mit glieder auf Urlaub gehen wollten, so würden wir ganz bestimmt nein sagen, während wir sehr gern den Einzelnen den Urlaub bewilligen. Wenn wir also auch dem Antrag unsre Zustimmung versagen, wenn er sich auf alle Rechts candidaten erstrecken soll, so ist doch damit nicht abgeschnit ten, eine besondere Bestimmung für gewisse Kategorien auszusprechen. Ich würde also der Meinung sein, daß meine Auffassung die richtigere und für die Verhandlungen angemessenere ist. Abg. Koelz: Der frühere Antrag des Abg. Haberkorn liegt gedruckt vor mir, er lautet: „Nach Verfluß von fünf Jahren, von Approbation der Specimina an gerechnet, werden jedoch, dafern es nicht früher schon geschehen, die Nechtscandidaten auf Ansuchen als Advocatcn immatriculirt (vergl. übrigens 2)" Diesen Antrag hat die Kammer abgelehnt. Ich ge stehe, daß ich mich vollständig der Ansicht des Herrn Re ferenten anschließen muß. Wenn überhaupt die Kammer beschlossen hat, es sollen „ Nechtscandidaten" im gedachten Falle nicht immatriculirt werden, so sind sie alle damit ge meint, und mithin auch diejenigen, welche der Abg. Ha berkorn jetzt wieder hervorzuheben sucht. Ich verarge ihm nicht, daß er, nachdem sein Antrag im Allgemeinen abge worfen worden, jetzt wenigstens einen Kheil desselben zu retten sucht; zu welchen Consequenzen man aber auf diesem Wege gelangen müßte, hat der Herr Referent bereits gezeigt. Wenn wir dergleichen Anträge zulassen wollten, so würden wir schließlich auf immer weniger und weniger Rechtscan didaten zurückkommen und die Anträge kein Ende nehmen. Präsident vr. Haase: Zur Rechtfertigung der An sicht, die ich aussprach, wähle ich ein Beispiel; wenn zum Beispiel ein Antrag eingebracht würde, es sollten die Geist lichen, die Schullehrer und die Candidaten der Theologie von der Bezahlung der Personalsteuer befreit sein, erwürbe abgeworfen und es wollte nun Jemand einen anderwek- ten Antrag einbrkngen, es sollten nun wenigstens dieCan- didaten der Theologie diese Befreiung genießen, so ist ein solcher Antrag nach meiner Ansicht unzweifelhaft unzulässig, weil er in Bezug auf diese Candidaten ganz dcrselbeist, wie der bereits abgeworfene war. Derselbe Antrag aber, der schon 138*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder