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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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20jähriger Dienstzeit auf derselben Anfangsstelle sitzt, ohne weiter gekommen zu sein, und daher der Gegenstand finan ziell nickst wichtig scheint. Die Unterscheidung der Lehrer an Schulen von 50 und weniger Kindern ist in den Motiven gerechtfertigt. Wie sehr nun auch durch die Erhöhung der Gehalts zulagen die äußern Verhältnisse der Lehrer zu verbessern beabsichtigt worden ist, so reicht sie dennoch nicht für die Schullehrer in Städten aus. Dieselben Gründe, welche die Deputation bei Gelegenheit des Minimalquantums einen Zusatz zu Anfänge des §. 2 zu beantragen bewogen haben, sprechen für die Erhöhung der Zulagen bei Stadt schullehrern. Die Deputation ersucht daher die geehrte Kammer, ihre Zustimmung zu der Einschaltung folgenden Satzes hinter den Worten: „von 20 Jahren bis auf 270 Lhaler" zu ertheilen: „In Städten von 5,000 bis mit 10,000 Einwohnern sind diese Gehaltssätze auf 210 Lhaler, 250 Lhaler, 320 Lhaler, 360 Lhaler, und in Städten von mehr als 10,000 Einwohnern auf 240 Lhaler, 280 Lhaler, 360 Lhaler und 400 Lhaler zu erhöhen." Bei diesem Vorschläge sind zunächst wiederum die schon oben dem Zusatze zu §. 2 zum Grunde gelegten Procent zuschläge, jedoch mit Abrundung einiger Ziffern zum An halten genommen und deshalb die beiden ersten Gehaltsätze des' Gesetzentwurfs von 180 Lhalern und 210 Lhalern auf 210 Lhaler und 250 Lhaler für die Mittlern Städte, sowie auf 240 Lhaler und auf 280 Lhaler für die großen Städte erhöht worden. Da aber in den Mittel- ünd großen Städten die Bedürfnisse für solche Lehrer, welche ein Le bensalter von 40 und 45 Jahren und eine Dienstzeit von 15 bis 20 Jahren hinter sich haben, wie schon bemerkt, sich noch mehr steigern, so hat man, gleichfalls mit Rücksicht aus die Verpflichtung, ältern bewährten Lehrern ein sorgen freieres Leben zu verschaffen, zu den beiden obersten Scala sätzen des Gesetzentwurfs 33^ Procent für mittlere Städte und 50 Procent für große Städte hinzuschlagen zu müssen geglaubt, so daß die Beträge des Gesetzentwurfs von 240 und 270 Lhalern auf 320 und 360 Lhaler für Mittel städte, sowie auf 3tz0 Lhaler und mit Abrundung auf 400 Lhaler für große Städte sich erhöhen. Präsident v. Schönfels: Es würde nun hier der Zeitpunkt eingetreten sein, wo die Debatte sich bezüglich des Lheiles des Berichts, der so eben vorgetragen worden ist, eröffnen könnte, und ich ersuche daher diejenigen Herren, welche sich um das Wort melden wollen, dies zu thun. Herr Bürgermeister Hennig hat sich bereits das Wort er beten und ich gebe ihm daher dasselbe zuerst. Bürgermeister Hennig: In §. 3 wird bestimmt, daß die Zulage berechnet werden soll nach der Zeit, wo der Lehrer das 25. Lebensjahr erfüllt hat. Es würde also der Lehrer Anspruch auf diese Gehaltszulage erhalten mit dem Aage, an welchem er 5 oder respective 10 Jahre früher das 25. Lebensjahr erfüllt hat. Dieser Zeitpunkt wird nun .bei dem einen Hehrer in diesen Monat bei dem an dern in jenen Monat fallen. Dies wird aber störend ein wirken auf die alljährliche Feststellung des Plans über den Bedarf für das Schulwesen und auf das darüber zu füh rende Rechnungswesen. Ich hätte daher gewünscht, ob gleich die Sache nicht von großer Wichtigkeit ist, daß der Paragraph so gefaßt worden wäre, daß die Zulage jedesmal mit dem Beginne des neuen Rechnungsjahrs einzutreten hätte. Dann ist mirEiniges nicht ganz zweifellos in dem Pa ragraphen. Es läßt sich nicht mit Bestimmtheit ersehen, was unter Dienstzeit eigentlich zu verstehen ist, ob sie nur zu verstehen ist von den Dienstjahren, welche der Lehrer an ein und derselben Schule oder wenigstens in einer und der selben Gemeinde zugebracht hat, oder, ob die Dienstjahre zusammen gerechnet werden, wenn der Lehrer an verschie denen Orten gewesen ist. Ist das Letztere der Fall, wie ich glaube annehmen zu müssen, findet also eine Zusammen rechnung der Dienstjahre statt, so kann dies leicht nachthei lig werden für die altern Lehrer. Es wird dann nicht sel ten Gemeinden geben, die, wenn sie einen Lehrer zu wäh len und die Wahl zwischen einem jüngern und einem ältern Lehrer haben, den jüngern wählen werden, weil sie wissen, daß er nicht so bald die Dienstjahre erlangt, welche ihn zu der Alterszulage berechtigen. Ferner ist mir auch nicht recht klar, ob der Lehrer die 5 oder 10 Jahre ständiger Lehrer gewesen sein muß, oder ob auch die Zeit mit einge rechnet wird, wo er überhaupt, ohne ständiger Lehrer ge wesen zu sein, Volksschullehrer gewesen ist, z. B. Hilfslehrer. Was nun aber die hauptsächliche Frage über die Alterszu lage selbst betrifft, so gönne ich die Alterszulage den Lehrern von Herzem; denn ein Lehrer, der Jahre lang treu in sei nem Amte ausgehalten und sich pflichtgemäß erwiesen hat, verdient auch, daß er wenigstens bei vorgerücktem Alter eine sorgenfreiere Existenz genießt. Dessen ungeachtet kann ich einige Bedenken nicht verhehlen, die diesen Alterszulagen entgegen stehen. Auf dem Lande würde sich die Sache noch eher rechtfertigen lassen; auf dem Lande ist der Lehrer, in der Regel wenigstens, der einzige Lehrer. Dort ist ihm die Gelegenheit benommen, aufzurücken an der Schule,- ob gleich er ein ganz braver Lehrer sein kann, und er muß sich daher, will er vorwärts kommen, anderswo um eine Stelle bewerben; das ist oft mit Schwierigkeiten verbunden, und,es wird mancher Lehrer auch noch durch andere Rücksichten an seine Gemeinde gefesselt. Ganz anders gestaltet sich die Sache in Städten, wo 5,10 und noch mehr Lehrer angestellt sind. Hier ist es dem Lehrer möglich, an dem Oxte, wo er ist, aufzurücken sobald er nur wirklich danach strebt. Ausnahmen können allerdings vorkommen und mir selbst sind solche be kannt. In der Regel wird aber dann der Lehrer daran, daß er nicht aufrückt, selbst Schuld sein. In solchen Fäl len scheint nun diese Alterszulage gewissermaßen eine Be lohnung dafür, daß der Lehrer sich nicht bestrebt hat, vor wärts zu kommen. Ein anderes Bedenken besteht dariy, daß durch diese Zulage in den Städten das etatmäßige 11*
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