Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ich habe nun einige Entschuldigungen der geehrten -Kammer vorzutragen. Es haben sich für heute entschuldigt Herr Bürgermeister Starke wegen Krankheit, Herr Kammer» Herr v. Schönberg-Bibran wegen dringender Privatgeschäfte, Herr Staatsminister v. Nostitz-Iänckendorf ist unwohl, und wird weder heute noch in den nächsten Sitzungen erscheinen können. Der Herr Amtshauptmann v. Biedermann hat wegen dringender Amtsgeschäfte Urlaub für die heutige Sitzung. Etwas Weiteres habe ich nicht mitzutheilen. Wir können daher zur Tagesordnung übergehen und ich habe den Herrn Referenten Viceprä- sidenten v. Friesen zu ersuchen, uns den Vortrag bezüglich des Berichts der zweiten Deputation über das Allerhöchste Decret vom I6i November 1857, das Münzwesen betreffend, zu geben. Referent Vicepräsident v. Friesen: Das Decret, über welches von der zweiten Deputation Bericht zu erstatten ist, lautet: Die auf Grund des österreichisch-deutschen Handels und Zollvertrags vom 19. Februar 1853 Art. 19 zu Wien eröffneten das Münzwesen betreffenden Verhandlungen haben unterm 24. Januar dieses Jahres zwischen dem Kai- serthume Oesterreich und Fürstenthume Liechtenstein einer seits, sowie der durch die allgemeine Münzconvention vom 30. Juli 1838 unter sich verbundenen deutschen Zollver- einsstaatrn andererseits, zum Abschlüsse eines Münzvertrags geführt, durch welchen der bisher bestandene deutsche Münz verein in erwünschter Weise erweitert und für die durch selbigen angestrebte Gemeinschaftlichkeit im Münzverein in mehrern wesentlichen Punkten eine festere Grundlage ge wonnen worden ist. Gleichzeitig haben die zum Münz system des bisherigen 14 Thaler-Fußes (künftigen 30 Lhaler- Fußes) sich bekennenden Staaten einen- entsprechenden Nachtrag zur besondern protokollarischen Uebereinkunft vom 30. Juli 1838 unter sich abgeschlossen. Beide, bereits durch Allerhöchste Verordnung vom 18. Mai dieses Jahres zur Veröffentlichung gelangte Vertrage lassen Se. Königliche Majestät angefügt unter und L. den getreuen Stän den noch besonders zur Kenntnißnahme mit dem Bemerken zugehen, daß die zu dem erstbemerkten Staatsverträge ge hörigen Separatartikel, ingleichen die bezüglichen Ver'hand- lungsprotokolle der unmittelbaren Mittheilung an die be treffenden ständischen Deputationen Vorbehalten bleiben. Da als Zeitpunkt der Jnkrafttretung dieser Verträge der 1. Mai, 1857 festgesetzt gewesen, durch selbige aber zu gleich die bisherige Münzverfassung hiesiger Lande in meh- rern Punkten modisicirt wird, so haben Allerhöchstdie- selben nicht umhin gekonnt, in der § 88 der Verfassungs urkunde vorgesehenen Form, die diesfalls erforderlichen ge setzlichen Bestimmungen zu treffen und stellen daher den getreuen Ständen anheim, zu der aus der fernern Beilage unter 6. ersichtlichen Allerhöchsten Verordnung vom 19. Mai dieses Jahres die verfassungsmäßige nachttägliche Geneh migung auszusprechen, indem Sie ihnen in Huld und Gnaden jederzeit wohlbeigethan verbleiben. Gegeben zu Dresden am 16. November 1857. Johann. (b. 8.) Johann Heinrich August Behr. Es entsteht nun die Frage, ob die geehrte Kammer verlangt, daß die Beilagen sub 8. und 6. vorgelesen werden. Die Beilage sub 6. ist die wichtigste und der Gegenstand unsrer heutigen Berathung; sie ist in dem Ge setz- und Verordnungsblatt abgedruckt und bereits seit längerer Zeit zur öffentlichen Kenntniß gekommen. Obgleich ich glaube, annehmen zu dürfen, daß die geehrte Kammer auf die Vorlesung verzichten werde, so ist es doch meine Schuldigkeit deshalb anzufragen. *) Präsident v. Schönfels: Da auf die Frage keine Antwort ertheit wird . . . Königlicher Kommissar Frhr. v. Weissenbach: Die Regierung hat kein Bedenken dabei, daß die Vorlesung der Beilagen unterbleibe. Präsident v. Schönfels: Die Kammer scheint der Meinung zu sein, als sei eine Vorlesung nickt nöthig. Referent Vicepräsident v. Friesen: Der Bericht lautet: Die unterzeichnete Deputation hat über das vorge nannte ihr zur Begutachtung zugewiesene Allerhöchste De cret Folgendes zu berichten: Aus der Einsicht der ihr zugegangenen Actenstücke, als: des Münzvertrags zwischen dem Kaisertum Oester reich und dem Fürstenthum Liechtenstein einerseits und den durch die allgemeine Münzconvention vom 30. Juli 1838 verbundenen deutschen Zollvereins staaten andererseits vom 24. Januar 1857, L. des Nachtrags zu der besondern protokollarischen Uebereinkunft ä. ck. Dresden, den 30. Juli 1838, sowie der zu dem Vertrage gehörigen Separatartikel sammt IV Beilagen und der Verhandlungen der auf dem Handels - und Zollvertrage vom 19. Februar 1853 beruhenden Conferenz über eine allgemeine Münzconvention, Wien 1857, 8., hat dieselbe ihrerseits die Ueberzeugung gewonnen, daß, wie das Höchste Decret sagt, durch jene Vereinbarungen „der bisher bestandene deutsche Münzverein in er wünschter Weise erweitert und für die durch selbigen angestrebte Gemeinschaftlichkeit im Münzwesen in mehrern wesentlichen Punkten eine festere Grund lage gewonnen worden ist." Ist auch durch die abgeschlossenen Verträge eine völ lige Einheit des Münzwesens in ganz Deutsch land, und noch weniger eine Uebcreinstimmung mit den jenigen großen Continentalstaaten, in welchen das metrische *) Die zu dieser Verordnung gehörigen Beilagen sub ^., N. und 0. s. im Gesetz- und Verordnungsblatte vom Jahre 1857 S. 82 fg. Die Redactton-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder