224 vyrgeschützten Befreiungsgründe verwerfenden, oder ihre Tüchtigkeit oder Würdigkeit zum Militärdienste anerkennenden Entscheidung. Die Verabsäumung dieser Fristen Hüt ebenfalls den Verlust des Rechts sich vertreten zu lasten zur Folge. Zn den Motiven heißt es: Zu §. 70. . Da den zurückgestellten Studirenden das bisher zu gestandene Recht auf nachträgliche Stellvertretung ferner Vorbehalten worden, so hat dasselbe auch auf die §. 70 unter b. und o. des Entwurfs aufgeführten Zurückgestell ten ausgedehnt werden müssen. Der Bericht sagt: 70. Hier hat die Deputation zu dem in den Motiven Ge sagten nichts hinzuzufügen, als daß es zeither i» praxi be reits so gehalten worden ist, wie nun gesetzlich festgestellt wird. Man empfiehlt die unveränderte Annahme des Paragraphen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über den so eben vorgelefenen Paragraphen das Wort verlangt? Da dies nicht der Fall ist, so frage ich, ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation §. 70 unverändert anneh'men will?— Einstim mig Ja. Die Zeit ist ziemlich weit vorgerückt, ich proponire da her den Schluß der heutigen Sitzung. Ich beraume die nächste Sitzung auf morgen um ll Uhr an, auf die Tages ordnung bringe ich die Fortsetzung der so eben abgebrochenen Berathung desselben Gegenstands und eventuell den so eben ausgegebenen Bericht L. des Gesammtministeriums nebst Dependenzen betreffend. Die heutige Sitzung ist ge schlossen. (Schluß der Sitzung 5 Minuten nach 2 Uhr.) Redacteur: Ed. Gottwald, Secretar im königl. Ministerium'des Innern. — Druck von B.G^. Teubner in DteSden. Letzte Absendung zur Post; den 2. Februar 1858.