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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. -IF 13. Dresden, am 3. Februar 1858. Dreizehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 27. Januar 1858. Inhalt: Eine Eingabe der Redaction der Landtagsmittheilungen betr. — Entschuldigungen. — Schluß der Berathung des Be richts der ersten Deputation über das kvnigl. Decret, den Entwurf zu einem Gesetze über Erfüllung der Militärpflicht betr. Besondere Berathung und Beschlußfassung über §§. 85, 94, 96, 97, 110—113, 125, 127, 128 — 130. Schluß abstimmung durch Namensaufruf. — Berathung des Berichts der zweiten Deputation über Abtheilung L des ordentlichen Ausgabebudgets, das Gesammtministerium nebst Dependenzen betr. Besondere Berathung und Beschlußfassung über Pos. 7—12. - Die Sitzung beginnt um 11 Uhr 20 Minuten in Gegenwart von 32 Kammermitgliedern,' des Herrn Staats ministers v. Rabenhorst und des königlichen Com- missars Teucher mit Verlesung des über die letzte Sitz ung vom Secretär Wimmer aufgenommenen -Protokolls, welches ohne Erinnerung genehmigt und von dem Herrn Grafen zu Stolberg-Stolberg und Herrn Kammer herrn v. Beschwitz mitunterzeichnet wird. Präsident v. Schön fels: Aus der Registrande befin det sich heute ausnahmsweise keine Nummer; dagegen ist von der Redaction der Landtagsmittheilungen eine Eingabe eingegangen, in welcher dieselbe die geehrten Mitglieder der Kammer bittet, bei den Aenderungen der Dkctate der steno graphischen Niederschriften sich nicht des Bleistifts, sondern der Tinte zu bedienen. Die Bemerkungen mit Bleistift verwischen sich sehr häufig und die Folge davon sind Druckfehler. Zu entschuldigen habe ich zuerst Herrn v. Böhlau wegen dringender Privatgeschäfte; sodann Herrn Oberhof- prediger vr. Liebner wegen Amtsgeschäfte, Herrn v. Römer wegen Krankheit und Herrn Bürgermeister Hennig wegen -ringender Amtsgeschäfte. Etwas Weiteres habe ich nicht mitzutheilen, wir können daher zur Tagesordnung übergehen und ich ersuche den Referenten Herrn Freiherrn v. Biedermann, uns den gestern abgebrochenen I. K. (i, Abonnement.) Bericht über das königliche Decret den Gesetz entwurf über Erfüllung der Militäpflicht betr. fernerweit mitzutheilen. Referent ».Biedermann: Es hat sich bei der gestrigen Berathung zuletzt um den Abschnitt gehandelt, welcher die Stellvertretung in Friedenszeiten betrifft; wir kommen nun zum folgenden Abschnitt, die Stellvertretung in Kriegs zeiten betreffend und es ist da §. 85 zu berücksichtigen ge wesen: . 8-8S. Z. 2V des Gesetzes vom 3. Juni 1852. Die Einstandssumme muß mindestens vierhundert 'Thaler und bei einem der Dienst- und Kriegsreserve ange hörenden Einsteller, bei ersterm wenigstens die Hälfte, bei letzterm wenigstens den dritten Theil dieser Summe betragen. Dieselbe wird, wenn dem Einsteher der Eintritt bewil ligt worden, einstweilen zu dem Stellvertretungsfond ge nommen, daselbst mit verwaltet, mit vier.vom Hundert jährlich verzinst und nach beendigter Dienstzeit dem Ein steher ausgezahlt. Der Bericht sagt dazu: §. 85. Ueber diesen Paragraphen ist in den Motiven nichts gesagt. Die darin enthaltenen Bestimmungen, sind noth- wendige Folgen theils der überhaupt beantragten Erhöhung des Einstandsgeldes, theils, so viel die Abstufungen bei der Dienst- und Kriegsreserve anlangt, der verkürzten Dienst zeit in letzterer. Der Paragraph wird daher zur unveränderten Annahme empfohlen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über den §. 85 zu sprechen wünscht? Da dies ' nicht der Fall zu sein scheint, so frage ich, ob die Kam mer gemeint ist, die unveränderte Annahme dieses §. 85 zu beschließen? — Einstimmig Ja. Referent v. Biedermann: Es folgen nun die Para graphen, welche die Bestimmungen enthalten, die auf beide Arten der Stellvertretung sich beziehen und da ist zu erst tz. 94 vorzutragen: S». §. 29 desselben Gesetzes. Die Einstandssumme (§§. 68 und 85) kann vor er folgter Auszahlung an den Einsteher und Empfangnahme des Geldes feiten des Letzter« nicht Gegenstand eines Ver trags sein, daher nicht an Andere abgetreten, auch weder 34
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