Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mit einer rothen Ziffer bezeichnet ist, doch eine Veränderung der im bezogenen Paragraphen des Gesetzes von 1846 ent haltenen Bestimmungen, indem den wegen Invalidität Entlassenen hier auch die in §. 104 des eben erwähnten Gesetzes und §. 126 der Vorlage erwähnten Begünstigun gen zugesprochen sind. Die Deputation findet dagegen nichts zu erinnern und empfiehlt die Annahme des Paragraphen. Präsident v. Schönfels: Die Abstimmung wird sich zunächst über §. 127 zu erstrecken haben und wenn Nie mand Etwas bemerkt, so frage ich, ob die Kammer §.127 nach Anrathen ihrer Deputation unver ändert annehmen will? — Einstimmig Ja. Referent v. Biedermann: Zu §. 128—130 heißt es nun im Bericht weiter: §§. 128 bis mit 130, Theilwei's geben die Motiven Auskunft über die durch diese Paragraphen bezweckte Abänderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Auf diese Bezug nehmend, kann aber nicht unerwähnt gelassen werden, daß jene Ab änderung sich auch noch auf folgende Punkte erstreckt: 1) daß der Unterschied, welcher bezüglich der fraglichen Begünstigungen dermalen zwischen gesetzlicher und vertragsmäßiger Dienstzeit besteht, aufge hoben ist; 2) daß die an die Stelle der vor 1846 bestandenen Gewerbe- und Pcrsonalsteuerbefreiung getretene Restitution des Geleisteten in Wegfall gebracht wird und nur in dem §. 130 bezeichneten Falle eine Gratiflcatkon an deren Stelle setzt; 3) daß die Begünstigung der zu Unteroffizieren Avan- cirten aufhört; 4) daß an die Stelle einer 16 jährigen Dienstzeit eine 15jährige angenommen ist; 5) daß keine Befreiung von persönlichen Communal- leistungen mehr stattfinden soll; 6) daß diesem Gesetze nicht, wie durch §. 107 des Ge setzes von 1846 geschehen war, eine rückwirkende Kraft für die bei dessen Erscheinen bereits verab schiedeten Mannschaften beigelegt wird. Indem die Deputation hier noch eines im ß. 128 be findlichen Druckfehlers gedenkt, indem das in der vierten Zeile befindliche Citat nicht §. 26, sondern 126 lauten soll, erklärt sie ihr Einverständnis mit den gemachten Abänder ungen und empfiehlt die §§. 128 bis mit 130 zur Annahme. Zu weitern Bemerkungen über die Vorlage hat die Deputation keinen Anlaß gefunden und sie richtet nunmehr den Antrag an die geehrte Kammer: dieselbe wolle dem Gesetzentwurf mit den beschlossenen Abänderungen ihre Zustimmung ertheilen. Präsident v. Schönfels: Zunächst würde sich die Berathung über §§. 128 — 130 zu erstrecken haben. Bürgermeister Müller: Ich habe den Wunsch gegen den Herrn Kriegsminister ausgesprochen, daß die im §. 128 gedachten Vortheile nicht auf alle Rückseiten der Abschiede gedruckt werden, sondern lediglich auf solche Abschiedsbriefe, welche an diejenigen Klassen gegeben werden, auf die sicht §. 128 ausdrücklich bezieht. Sofern ich nicht irre, sinh zeither die Vergünstigungen insgesammt und ununtersucht, ob die einzelnen'Vergünstigungen auf jeden einzelnen Mann Anwendung leiden, auf die Rückseiten der Abschiede ge druckt worden. Dadurch ist der Inhaber-zu dem Glauben veranlaßt worden, daß, weil die betreffenden gesetzlichen Be stimmungen auf seinen Abschied gedruckt sind, sie auch er mächtigt sein müßten, von diesen Bestimmungen Gebrauch zu machen. Ich bitte daher, wenn nicht wesentliche Be denken entgegenstehen, daß der Herr Minister die Güte- Habe, diesen Wunsch nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Staatsminister v. Rabenhorst: Seiten der Regierung wird jedenfalls der Gegenstand in Erwägung gezogen wer den. Es könnte aber wünschenswerth sein, nicht verschie dene Formulare zu haben, indem daraus abermals Jrr- thümer entstehen könnten, vielleicht könnte es aber hinreichen, daß man die Paragraphen ausstriche, welche nicht Geltung haben sollen. Bürgermeister Müller: Dadurch bin ich beruhigt und danke für das bereitwillige Entgegenkommen. Präsident v. Schönfels: Es scheint nicht, daß noch Jemand zu sprechen wünscht? Herr Hofrath Professor vr. Hänel! vr. Hänel: Ich bitte ums Wort! Das Resultat der bisherigen Verhandlung über den vorliegenden Gesetz entwurf und den darauf eingegangenen Bericht entledigt mich der Fesseln, welche die zufällige Unterlassung eines Antrags während der Deputationssitzungen mir auferlegt hatte. Mein Antrag ist ein selbstständiger, er tritt weder dem Gesetz entgegen, noch dem Berichte der Deputation, darum glaube ich ihn stellen zu können, ohne die hohe Pflicht zu verletzen, welche ich der Deputation schulde, deren Mitglied zu sein ich die Ehre habe. Der Gegenstand ist folgender. Möge die Stellvertretung stattsinden oder nicht, und wenn sie stattsindet mit höherer oder geringerer Ein standssumme, so finde ich doch immer noch eine große Un gleichheit in der Herbeizkehung zur Militärpflicht wie bisher so auch jetzt. Sie besteht in dem schroffen Gegensätze der Tüchtigen zu den Untüchtigen. Der Tüchtige muß oft zu großem Nachtheil seiner Familie mit seinem Körper, mit seinem Vermögen für die Erfüllung der Militärpflicht ein stehen, der Untüchtige geht ganz frei aus. Er leistet gar nichts und oft ist der Umstand, der ihn von der Erfüllung der Militärpflicht befreit, ein höchst geringer; er ist unter dem Maße, nun, so wird er freigesprochen und leistet Nichts; hat er keine völlig gesunden Füße, ist er kurzsichtig, so wird er freigesprochen und leistet ebenfalls Nichts, ungeachtet er vielleicht sonst ganz kerngesund ist. Sehr häufig ist die Untüchtigkeit eine Folge der ungeregelten Lebensweise, der leider jetzt überhand nehmenden frühzeitigen Unzucht, Dank sei es der Humanität, welche in den Criminalgesetzbüchem
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder