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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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die Frage über die Vertagung des Landtags zur nähern Er wägung und Prüfung an die erste Deputation überwiesen, werde. Präsident v. Schönfels: Der Antrag des Herrn Vicepräsidenten geht dahin, die Vertagungsfrage zur nähern Erwägung und Prüfung an die erste Deputation zu über weisen und ich frage die Kammer, ob sie diesen Antrag zu unterstützen gemeint ist? — Zahlreich unterstützt. v. Zehmen: Als Vorstand der ersten Deputation muß ich mir erlauben, zunächst einige Worte über diesen Antrag an die Kammer zu richten. Ich bin dem Herrn Wicepräsidenten zwar sehr dankbar für das Vertrauen, was er durch seinen Wunsch, seinen Antrag der ersten Depu tation überwiesen zu sehen, der ersten Deputation aussprach. Indessen da es sich um einen ständischen Antrag handelt, so würde der Antrag wohl jedenfalls an die dritte Depu tation gehören. Etwas im Augenblick überrascht bin ich dadurch, das muß ich bekennen, daß während in einem von dem Herrn Vicepräsidenten unterschriebenen Berichte der zweiten Deputation, die Vertagung des Landtags als etwas Wünschenswerthes hingestellt wird, dennoch der Herr Vice präsident jetzt einen Antrag in entgegengesetzter Richtung bringt. Ich gestehe, daß ich hierauf nach dem von der zweiten Deputation ausgegebencn Berichte nicht vorbereitet gewesen bin. Dann würde ich aber auch glauben, daß dieser Antrag überhaupt überflüssig ist, denn nach der Land tagsordnung ist eine Vertagung des Landtags Sache der Regierung. Was die erste Deputation darüber berathen soll, gestehe ich, ist mir im Augenblicke nicht klar und ich würde daher wünschen müssen, daß dies etwas näher be zeichnet würde. Die Deputation hat die Gesetzvorlagen, die ihr zugewiesen werden, zu prüfen und ihr Gutachten dar über der Kammer vorzulegen; aber der Regierung in Be ziehung auf ein ihr verfassungsmäßig zustehendes Recht einen wohlmeinenden Rath zu ertheilcn, scheint mir nicht Sache der Deputation zu sein. Ich möchte also den An trag als nicht zur Annahme geeignet bezeichnen. Präsident v. Schön fels: Ich möchte mich in dem selben Sinne aussprechen, wie Herr v. Zehmen. Die Schwierigkeiten, welche der Herr Vicepräsident dargelegt hat, scheinen doch nicht so groß zu sein, namentlich nicht in Bezug auf das Provisorium, denn die Hauptarbeit, welche das Budget verlangt, liegt der Deputation ob. Durch die Kammern geht das Budget in der Regel ziemlich rasch. Würde nun her Landtag, wie es eigentlich sein soll, früh zeitiger einberufen, so würden die Deputationen im Stande sein, während der Vertagung das Budget zu berathen und den Kammern, wenn sie wieder zusammenkommen, ihre Berichte vorzulegen haben. Wenn der Herr Vicepräsident sagte, daß das Schicksal der Deputationsmitglieder, allein hier zu verweilen, zu bedauern sei, so möchte ich nur fragen, ob ihr Schicksal besser ist, wenn sie im Verein mit den übrigen Mitgliedern hier sind? Ich glaube nicht, daß das eine große Erleichterung sein wird. Uebrigens lese ich in den Zeitungen, daß in andern Ländern die Vertagungen der Kammern sehr leicht von Statten gehen. Es ist erst vor kurzem in Braunschweig die Ständeversammlung ver tagt worden und auch in einem andern Lande, was ich augenblicklich nicht zu nennen vermag, ich glaube aber in Hannover. Daß man bei uns so viel Schwierigkeiten fin det, kann ich nicht recht wohl begreifen. Referent v. Watzdorf: Nur einige wenige Bemer kungen will ich mir noch erlauben. Einmal ist schon bei früher» Landtagen und namentlich in dem betreffenden Berichte des vorigen Landtags, der von der zweiten Depu tation der Kammer erstattet wurde, auf die Zweckmäßigkeit und auf die Ersparniß einer solchen Maßregel hingewiesen worden. Andererseits ist es die Prärogative der Staats regierung, die Vertagung an sich auszusprcchen, die blos in dem einzelnen Falle, wo es sich darum handelt, daß Depu tationen zur Berathung und Begutachtung der Regierungs vorlagen bei der Vertagung Zurückbleiben sollen, an die ständische Genehmigung gebunden ist. Die Fälle an sich sind auch so ungemein verschiedenartig, daß die Erfahrung sich eigentlich nur nach dem concreten Falle richten kann und ich erinnere nur daran, daß, wenn z. B. Zwifchendepu- tationcn gesetzgeberische Gegenstände bereits vorgelegen haben und dadurch Material zur Berathung vorhanden ist, zur Vertagung kaum verschütten werden wird. Immerhin wird es den Kammern möglich sein, im gegebenen Falle über den Antrag der Regierung zu cognosciren und darüber Entschließung zu fassen, ohne daß durch Gutachten die ein zelnen Fälle, in denen eine Vertagung räthlich oder nicht räthlich ist, bestimmt festgestellt werden. Ich habe dies nur vorläufig bemerken wollen. Bürgermeister Koch: Die Deputation hat diese Frage bei Gelegenheit der Berathung über die Landtagskosten na türlich nur anregen können, denn, meine Herren, hätte sie hier einen bestimmten Antrag gestellt und dadurch die Kam mer zu irgend einem Beschlüsse veranlaßt, so würde sie damit der künftigen Ständeversammlung präjudiciren. Ein Beschluß über diese Frage ist nur zu fassen, wenn von der Staatsregierung ein allerhöchstes Decret eingebracht wird, ausdrücklich dahin gehend: es sollen die Kammern un ter dem Verbleiben der Deputationen vertagt werden. Das können aber nur die innestehenden Kammern sein, mithin kann die gegenwärtige Ständevcrsammlung einen Beschluß über Vertagung der Kammern im Allgemeinen nicht fassen ohne Präjudiz für'eine künftige Ständeversammlung. Ich glaube daher, daß eine blose Anregung, wie die Deputation sie gegeben hat, genügt. Es ist aber meiner Ansicht nach auch gut und dankenswerth, wenn die Schwierigkeiten, die einer solchen Maßregel entgegenstehen, gegenwärtig schon bemerkbar gemacht werden. Denn die Staatsregierung, 44*
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