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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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v. Welck: Ich trete um so mehr der Bitte und dem Wunsche, welche Herr von Erdmannsdorff soeben ausge sprochen hat, bei, als ich nur um das Wort gebeten hatte, um Das aus eigner Erfahrung vollkommen zu bestätigen, was der Herr Präsident soeben gesagt hat. Auch ich bin bei jener Sitzung üis zuletzt auf der Tribüne der ersten Kammer gewesen, und habe ganz deutlich und bestimmt vernommen, daß einige Bravo's im Saale gerufen worden find; auf der Tribüne aber, auf welcher ich mich befand, ist auch nicht ein Laut zu vernehmen gewesen. v. Ze hm en: Ich bin bei der ebenerwähnten Wer' Handlung ebenfalls bis zuletzt gegenwärtig gewesen und kann ebenfalls bestätigen, daß ich von „Bravo" nichts gehört habe. Ich halte mich aber um so mehr verpflichtet, dies hier auszusprechen, als wir, die auf der Tribüne der zweiten Kammer anwesend waren, als alte Kammermitglieder sehr wohl wissen mußten, daß es uns nicht zustände, „Bravo" zu rufen. Wir haben uns einer solchen Verletzung der Landtagsordnung nicht schuldig gemacht und würden uns auch unter allen Umständen nicht Dem ausgesetzt haben, daß uns vielleicht der Herr Präsident der zweiten Kammer zur Ordnung verwiesen hätte. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so erkläre ich zunächst, daß ich dem Wunsche, welchen Herr v. Erdmannsdorff ausgesprochen hat, Folge geben und die nöthigen Schritte deswegen thun werde; im Uebrigen aber könnte wohl dieser unerquickliche Gegen stand verlassen werden. Wir können nunmehr zur heutigen Tagesordnung -übergehen und ich habe den Herrn Referenten Bürgermeister Müller zu ersuchen, uns den Vortrag des Berichts zu geben, über den mittelst Allerhöchsten Decrets vorgelegten Entwurf zu einem Postgesetze. Referent Bürgermeister Müller: Das Allerhöchste Decret lautet: ,Se. Königliche Majestät lassen den getreuen Standen in den Anlagen den Entwurf zu einem Postge setze nebst dazu gehörigen Erläuterungen hiermit zugehen, sehen der Berathung des erstem entgegen und verbleiben den getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bergethan. Gegeben zu Dresden, den 30. November 1857. Johann. (L. 8.) Johann Heinrich August Behr. Der Entwurf zu einem Postgefetze lautet im Ein gänge: Entwurf . zu einem Postgesetz. Wir, Johann, von Gottes Gnaden, König von Sachsen rc. rc. rc. haben über die Ausübung des Postregals beschlossen und verfügen mit Zustimmung der getreuen Stände des Königreichs wie folgt: Die Motiven befinden sich auf Seite 63S und sagen Folgendes: Die hierländischen Bestimmungen über das landes herrliche Postregal wie über den Postzwang, soweit solche in vas Bereich der Gesetzgebung fallen, gehören fast ohne Ausnahme einer Zeit an, in welcher sich das gesammte Postwesen noch auf einem völlig andern Standpunkte, als dem der Gegenwart befand. Sie verbreiten sich daher, unter Vermischung des Gesetzlichen und Realementarischen, zum Lheil über Gegenstände, welche jetzt raum noch dem Namen nach gekannt werden und können insgesammt die mannichfachen, einer neuern Zeit angehörigen und für den Verkehr so wichtig gewordenen Einrichtungen nicht be rühren ; abgesehen noch davon, daß sich die zwar aus früherer Zeit herstammenden, aber nach wie vor anwend baren Vorschriften auch in verschiedenen landesberrlichen Erlassen und Gesetzen dergestalt zerstreut vorsinden, daß sie schon um deswillen in der Allgemeinheit nicht so bekannt sind, als sie es im Interesse der Verkehrtreibenden wie in dem der Verwaltung sein sollten. Mußte unter solchen Umständen der Wunsch nach einer Revision und neuen Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen über das Postregal und den Postzwang ge rechtfertigt erscheinen und ist dem entsprechend Seiten der Regierung bei mehrern Veranlassungen bereits auf eine von ihr desfalls beabsichtigte Gesetzesvorlage hingewiesen worden, so hat der letzter» nunmehr nicht länger Anstand gegeben werden mögen, die Regierung hat sich dabei aber sagen müssen, daß, wollte sie jene Revision der Gesetzgebung lediglich auf Ausscheidung des Veralteten und Einreihung des Neuen beschränken, sie der von ihr übernommenen Auf gabe nur unvollständig genügen würde und daß es sich vielmehr nicht minder darum handle, auch die aus der älter» Gesetzgebung beizubehaltenden, weil von der Natur und dem Zwecke einer Staatspostanstalt unzertrennlichen Insti tutionen in einer den gegenwärtigen Bedürfnissen des Ver kehrs entsprechenden Weise umzubilden. Von diesem Gesichtspunkte ist bei Bearbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs ausgegangen worden,' und zu dessen weiterer Erläuterung Nachstehendes zu bemerken. Seitdem in den sächsischen Landen das ursprüngliche vereinzelte „Boten- und Lehensklepperwesen" einen nur eini germaßen gemeinnützigern Charakter angenommen hatte, wurde die Regalität des hiermit ins Leben getretenen Post wesens oder, was dasselbe sagen will, das ausschließliche Befugniß des Landesherrn zu Veranstaltung einer mit ge wissen Rechten und Vorzügen ausgestatteten Beförderung von Personen und Sachen, sowohl factisch anerkannt, alS auch bereits durch den landesherrlichen Befehl vom 17. December 1681 (6. -1. 7. II. p. 1006) ausdrücklich in Anspruch genommen und nicht minder gegen die hier und da von außen her geschehenen Versuche zu Einführung fremder Posten in hiesigen Landen festgehalten. Gleichzeitig war damit schon von Anbeginn ein ziem-
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