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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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tus und öffentlichen Unterrichts bekannt gemachten „Ord nung der evangelischen Schullehrerseminare im Königreiche Sachsen vom Jahre 1857" zur Vertheilung an die Stände mitglieder. Präsident v. Schönfels: Diese Ordnung der evan gelischen Schullehrerseminare im Königreich Sachsen ist be reits an die geehrten Kammermitglieder vertheilt worden. Ein Exemplar ist zur Bibliothek genommen, die übrigen sind der zweiten Kammer überreicht worden zur Vertheilung an die dortigen Kammermitglieder. Ich habe nun einige Entschuldigungen der geehrten Kammer mitzutheilen, zu nächst die des Herrn v. Könneritz, welcher einer Augen entzündung halber verhindert ist, der heutigen Sitzung bei zuwohnen, und dann die des Herrn v. Böhlau, der zwar von seinem Urlaube bereits am 22. hier wieder eingetroffen ist, sich jedoch durch dringende Privatgeschäfte behindert sieht, der heutigen Sitzung beizuwohnen. So weit die Registrande. Wir würden nun zur Tagesordnung über zugehen haben, sofern nicht die Deputationsvorstände ge neigt wären, die Constituirung der Deputationen und die Wahlen der Vorstände derselben anzuzeigen. v. Zeh men: Im Namen der ersten Deputation habe ich der geehrten Kammer anzuzekgen, daß dieselbe mich zu ihrem Vorstande und Herrn v. Könneritz zum Secretär erwählt und sich damit constituirt hat. Vicepräsident v. Friesen: Die zweite Deputation hat sich ebenfalls constituirt und mich zu ihrem Vorstande und den Herrn Oberbürgermeister Pfotenhauer zum Secretär erwählt. v. Besch Witz: Auch ich habe der Kammer anzuzei gen, daß die dritte Deputation sich constituirt und mich zu ihrem Vorstande erwählt hat. v. Metz sch: Auch ich habe im Namen der vierten Deputation anzuzekgen, daß sich dieselbe constituirt, mich zu ihrem Vorstande und den Herrn Bürgermeister Clauß zum Secretär erwählt hat. Präsident v. Schönfels: Es wird dies Alles ge treulich protokollirt werden. Wir würden nun übergehen können zur Tagesordnung und habe ich den Herrn Bürgermeister Müller zu ersuchen, den Rednerstuhl zu betreten, um uns den Bericht zu geben über das königl. Decret vom 25. September 1856, einige Bestimmungen in Bezug auf die Mili tärrechtspflege betreffend. Referent Bürgermeister Müller: Das königl. Decret, dessen Berathung auf der heutigen Tagesordnung steht, lautet folgendermaßen: Die bei Beginn des letzten ordentlichen Landtags ge hegte Erwartung, daß es sich thunlich zeigen werde, mit dem damals in der Bearbeitung begriffenen Entwurf zu einer, die Einrichtung der Militärgerichtsbehörden und das Ver fahren vor denselben umfassenden Militärgerichtsordnung für das Königreich Sachsen rechtzeitig genug aufzukommen, um selbigen den versammelten Ständen zur Berathung und Erklärung zugehen lassen zu können und, nach erfolgter Genehmigung, in der Lage zu sein, dieselbe gleichzeitig mit dem Eintritte der Wirksamkeit des Gesetzes, die künftige Ein richtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend, vom 11. August 1855 und der Strafproceßordnung von dem nämlichen Datum in Kraft treten lassen zu können, hat sich nicht verwirklichen lassen. In dessen Folge und da gleichwohl es nicht thunlich sich gezeigt hat, in Beziehung auf die Einrichtung der Mi litärgerichtsbehörden und das Verfahren vor denselben die hierunter zeither gütigen Vorschriften bis zum Zeitpunkte des Erscheinens der vorerwähnten Militärgerichtsordnung durchgängig unverändert fortbestehen zu lassen, ist die Noch- Wendigkeit eingetreten, mittelst provisorischer Verordnung auf Grund von §. 88 der Verfassungsurkunde in Bezug auf die Militärrechtspflege in der aus der abschriftlichen Beilage näher ersichtlichen Maße einige, von dem Zeit punkte an, zu welchem die Wirksamkeit der obenbezeichneten Gesetze vom 11. August 1855 begonnen, in Kraft getretene Bestimmungen ergehen zu lassen. Se. Königliche Majestät sehen daher nunmehr der nachträglichen Genehmigung dieser Verordnung mit derje nigen Huld und Gnade entgegen, mit welcher Allerhöchst Sieden getreuen Ständen allezeit wohl beigethan verbleiben. Gegeben zu Dresden, den 14. November 1857. Johann. (L. 8.) Bernhard v. Nabenhorst. Der Eingang der dazu gehörigen Verordnung lautet so: Verordnung, einige Bestimmungen in Bezug auf die Militärrechts, pflege betreffend, vom 25. September 1856. Wir, Johann, von Gottes Gnaden, König von Sach sen rc. rc. rc. haben, mit Rücksicht auf den bevorstehenden Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes, die künftige Einrich tung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Ver waltung betreffend, vom 11. August 1855 und der Straf proceßordnung vom nämlichen Datum, in Betreff der Mi litärrechtspflege einige bis zum Erscheinen einer Militär gerichtsordnung giltige Bestimmungen,beziehentlich auf Grund des §. 88 der Verfassungsurkunde zu erlassen für nöthig befunden und verordnen demnach wie folgt: Der Schluß dieser Verordnung lautet: Unsre Ministerien des Kriegs und der Justiz sind mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. Urkundlich ist diese Verordnung von Uns eigenhändig vollzogen und mit Unserm königlichen Siegel bedruckt worden. Gegeben zu Dresden am 25. September 1856. Johann. 5 (1. 8.) vr. Ferdinand v. Zschknsky. Friedrich Ferdinand Freiherr v. Beust.. Bernhard v. Rabenhorst. Johann Heinrich August Behr. Johann Paul v. Falkenstein. 2*
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