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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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1854 die Betheiligten zu bescheiden seien, daß die Bezüge aus der Parochic Cannewitz nunmehr an die ohnehin gering dotirte Kirchschulstelle zu Cannewitz zu überweisen seien und nicht mehr an das Schullehn zu Nerchau. Erst hierauf sollte wegen Dotirung einer zweiten Schulstelle zu Nerchau ein Verhandlungstermin anberaumt werden unter Zuzieh ung des Patrons. Ich gebe zu, daß dje Sache schon seit 1845 im Werke gewesen und zwischen den Betheiligten mit Zuziehung des Patrons verhandelt worden sein mag; aber von der Verweisung der Rente von 36 Thaler 25 Neu groschen 6 Pfennige an die Kirchschulstelle zu Cannewitz ist damals noch nicht die Rede gewesen. Dies haben das Cultusministerium und die Kreisdirection erst jetzt angeord- nct und nun erst die Verhandlungen darüber eintreten lassen. Die Lage der Sache ist ganz einfach, Nerchau war eine Pa- rochie und hatte einen Pfarrer und Diakonus und eine Kirchen- und Schulstelle. Zn Cannewitz nebst 5 oder 6 Ortschaften, bestand eine Filialkirche, in welcher der Diako nus den Gottesdienst versah. Ferner war in Cannewitz ein Katechet, der wahrscheinlich den Kirchendienst in dieser Filialkirche zu besorgen hatte. Das Kirchschullehn in Ner chau hat eben blos den Kirchendienst in Nerchau besorgt. Nun, meine Herren, dagegen ist ja nichts zu sagen, daß eine Trennung des Kirchen- und Schulverbandes stattge funden hat; das kommt jeden Tag in unserm kirchlichen Leben vor, daß eine neue Parochie begründet wird und daß gewisse Einkünfte von der alten auf die neue Stelle oder von der alten Kirchengemeinde auf die neue Gemeinde verwiesen werden; das muß regulirt werden. Aber das kann nicht ohne den Patron und nicht ohne seine Bewilligung erfolgen. Wenn der Patron sagt, ich gebe es nicht zu, daß die und die Einkünfte der fundirten Stelle, über welche ich Patron bin, abgezogen und einer andern überwiesen werden; wenn er sagt, ich gebe das nicht zu, so kann nach meiner Ansicht aus der Sache nichts werden, dann ist die Sache aus, es müßte denn die Verweigerung auf ganz frivolen und nich tigen Gründen beruhen. Ich als Patron und Collator habe über die Stiftung zu verfügen, aber nicht das Cul tusministerium oder die Kreisdirection. Es ist schon manchmal vorgekommen, daß die Kreisdirection etwas aus dem Kirchenvermögen bewilligt hat, und wenn es nur ein Thaler für Haltung des Kirchen- und Schulblatts oder 20 Thaler zu einer kleinen Baulichkeit war. Nein, meine Herren, die Kreisdirection kann nichts bewilligen. Be- i willigen kann blos der Kirchen- oder Schulpatron, und , wenn ich als Patron nichts bewillige, so hört es auf. Wenn < ich nicht zugcbe, daß z. B. ein Pfarr- oder Kirchenholz aus- i gerodet und abgeholzt werde, so kann das Cultusministerium i nicht sagen, wir bewilligen es doch. Der Superintendent j muß sein Kat zu der Bewilligung des Patrons geben; ! er muß sagen, ob er einverstanden sei oder nicht; der Corn r sistorialbehörde steht dasselbe zu, aber anordnen darf sie eine < : Ausgabe aus dem Kirchenvermögen nicht. Worin besteht ! nun die Verletzung, über welche Beschwerde geführt wird? > Erstens besteht sie darin, daß der Patron wegen Ueber- ' Weisung von 36 Thaler 25 Neugroschen 6 Pfennige nicht ! zur rechten Zeit gehört worden ist. Er ist gehört worden; - allein erst nach der Verordnung vom 20. Juli 1855. : Beiläufig will ich erwähnen, daß es in der Verordnung > heißt: es solle wegen Dotirung einer zweiten Schulstelle > zu Nerchau mit der dasigen Schulgemeinde unter Zuziehung - des Patrons anderweit verhandelt werden. Nun ja; die > Schulgemeinde wird zuerst genannt, dann kommt erst der Patron, das ist so der Geschäftsstyl. Die Verletzung be stand erstens darin, daß der Patron nicht gehört worden ist zur rechten Zeit; die Verletzung besteht ferner darin, daß man sagt, ja, er solle gehört werden, aber er dürfe nicht ' widersprechen, er habe kein Widerspruchsrecht. Darin, meine Herren, liegt der Punkt, in welchem ich nie und nim mermehr nachgeben werde. Ferner liegt die Verletzung darin, daß über eine Stiftung verfügt worden ist. Die Schulstelle in Nerchau ist eine Stiftung; einer Stiftung aber soll man nichts entziehen, wenn nicht ganz überwiegende Gründe vorliegen, und nicht ein vollständiges Einverständniß aller betheiligten Parteien vorhanden ist. Hier muß man mit großer Vorsicht zu Werke gehn, und hier hatte der Patron nicht eingewilligt. Etwa blos deswegen, weil der neue Kirchschullehrer zu Cannewitz zu wenig hat und weil die Zinspflichtigen nach Cannewitz in die Kirche gehen, das war kein Grund, um eine Ausgleichung im blosen Ver waltungswege zu beschließen. Das würde dahin führen, daß alle Pfarr- und Schulstellen im ganzen Lande aus geglichen werden müßten, daß alle Einkünfte in eine Kasse gezogen würden, so daß man dann Jedem seinen bestimm ten Antheil davon gäbe, und daß der Unterschied zwischen armen und reichen Stellen ganz aufhörte. Dann hört freilich das Recht der Stiftungen auf. Wenn man aber sieht, wie man mit der größten, ältesten und ehrwürdigsten Stiftung unsers Landes, mit dem Domstifte zu Meißen, umgegangen ist, da kann man sich nicht wundern, wenn man jetzt mit kleinern Stiftungen eben so verfährt. Zn einem Lande, welches väterlich regiert wird, wie Sachsen, sind Verwaltung und Gesetzgebung gewiß eine hohe Wohl- that, die wir als Stände mit allen Kräften unterstützen müssen. Aber, meine Herren, Verwaltung mit Bureau- kratie vermischt, und bureaukratischer Willkür; Gesetzgebung auf bloser blinder Majorität beruhend, können etwas sehr Gefährliches werden, und diesem Streben muß man mit allen gesetzlichen Mitteln widerstreben. Daß aber soviel Fälle vorkommen, wo in Kirchen- und Schulsachen Be schwerde geführt werden muß und Streit entsteht, das kommt von der gänzlich falschen Stellung der Kirchen- und Schulinspection und des Patrons zu derselben oder in derselben. Es besteht noch immer der tief einge- 69*
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