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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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auch in der That so viel Rechts- und Billigkeitssinn haben, um nicht Zumuthungen an Andere zu stellen, denen sie sich zu unterwerfen selbst nicht geneigt sein würde. Diese Unmöglichkeit, monarchische Staaten unter die Anordnungen einer Behörde zu stellen, bei deren Beschlüssen, sie sich nicht betheiligt hätten, wird in vielen Richtungen hervortreten, am meisten aber in Zeiten, wo es sich um ein Aufgebot der Truppen der eigenen Armee handelt. Wir haben im Verlaufe des orientalischen Krieges es erlebt, daß bei dem Bunde Meinungsverschiedenheiten über die Frage entstanden, ob der Bund mobil machen solle, oder nicht. Die sächsische Staatsregierung hat damals — und die be treffenden Aktenstücke liegen der Dessentlichkelt vor — sich mit großer Entschiedenheit gegen die Mobilisirung ausge sprochen und für die einfache Kriegsbereitschaft, wodurch der Zweck vollständig erreicht wurde, ohne dem Lande eine außer Verhältnis! stehende Last aufzubürden und den Deut schen Bund in Verwickelungen zu bringen, in welche ein zutreten für ihn kein hinreichender Grund vorlag. Wäre damals die sächsische Regierung überstimmt worden, so hätte der König von Sachsen sich der Majorität seiner Bundes genossen im Rathe zu unterwerfen gehabt, und Er würde es gethan haben, ohne seiner Ehre und seinem Ansehen etwas zu vergeben. Aber ich frage den geehrten Vorredner selbst, ob er es für möglich hält, daß, ohne diesen Nachtheil zu erleiden, Gleiches geschehen könnte, wenn eine Executive in Frankfurt, bei deren Beschlüssen der König sich nicht hätte betheiligen könnens die Mobilisirung der sächsischen Truppen anordnen dürfte. Eine kleine Berichtigung habe ich mir noch dem Herrn Grafen v. Riesch gegenüber zu erlauben,, insofern er sich auf einen Artikel der „Leipziger Zeitung" bezog und ihn officiell nannte. In der „Leipziger Zeitung" muß ich bitten, nur Das als officiell zu betrachten, was unter der Rubrik „amtlich" erscheint. Die „Leipziger Zeitung" hat, und das ist ihr nicht nachtheilig gewesen, in den letzten Jahren eine viel größere Freiheit der Besprechung gewährt erhalten, aber ich muß auf das Bestimmteste bitten, nie einen offici- ellen Ursprung in irgend einem Artikel zu erkennen. Der Herr Graf v. Riesch sowohl, als der Herr Frei herr v. Schönberg sprachen sich wiederholtdahin aus, es sei das Bundesorgan, dessen Respectirung die sächsische Regierung so sehr wünsche, dadurch am meisten zu achten, daß man seine Beschlüsse regelmäßig veröffentliche. Im Allgemeinen kann ich dieser Auffassung nicht beitreten, namentlich wenn Herr Graf v. Riesch äußerte, es seien die deutschen Re gierungen durch die Grundgesetze genöthigt, alle und jede Bundesbeschlüsse zu publiciren. Es ist das nie ge schehen in der Allgemeinheit und es sind auch viele Be schlüsse von der Art, daß deren Publication in allen deut schen Ländern eine ganz unnütze Verschwendung von Druck und Papier sein würde, insofern sie nur den inner« Haus halt des Bundes, das Kaffenwesen, Privatreclamationen u. s. w. betreffen. Insofern aber beide geehrten Redner hierbei wohl einen speciellen Bundesbeschluß im Auge haben und die Frage, ob eine Publication hätte erfolgen sollen, oder nicht, so glaube ich nicht, auf einen Gegenstand näher eingehen zu sollen, welcher dem Berathungsgegenstande etwas fern liegt, und glaube behaupten zu dürfen, es wird auf jene Frage vielleichtzurückgekommen werden, nachdem sie heute einmal angeregt worden ist, und auf diesen Zeit punkt erlaube ich mir auch zu verweisen. Wenn dieser Zeitpunkt gekommen ist, wird die Staatsregierung ihrerseits näher darauf eingehen. Wenn Herr v. Schönberg aber sagte, man erfahre im Volke wenig von der Lhätigkeir des Bundes, so nehme ich nicht Anstand zu erklären, daß die Regierung ihrerseits wiederholt darauf hinzuwirken sich bemüht hat, es möchte über die Verhandlungen der Bundesversammlung mehr in das Publicum dringen, es möchten regelmäßige Veröffent lichungen über ihre Sitzungen erfolgen. Es ist auch vor einigen Jahren ein Anfang damit gemacht worden, man ist aber auf Schwierigkeiten in der weitern Fortsetzung gestoßen, allein die Regierung wird ihrerseits in gleicher Richtung wirken. Wir gingen noch weiter, wir haben den Wunsch geäußert und wiederholt, es möchte am Sitze der Bundes versammlung eine größere Zeitung als Organ des Bundes begründet werden, worin namentlich auch wichtige Fragen publicistischer Natur gründlich erörtert werden könnten. Freilich muß man auf der andern Seite billig und gerecht sein, anzuerkennen, daß Schwierigkeiten in dieser Beziehung vorwalten, die nicht blos in der Abneigung einzelner Re gierungen ihren Grund haben, sondern in der Eigenthüm- lichkeit der Versammlung, um deren Berathung cs sich hier handelt. Wir müssen lebhaft wünschen, daß in der Bundes versammlung selbst eine recht lebendige Theilnahme an allen ihr vorgelegten Fragen sich entwickle. Ist aber diese Theil nahme eine lebendige, so kann es nicht fehlen, daß nicht immer ein vollständiger Einklang im Austausch der Ansich ten sich zeigt, sondern daß auch wohl auseinandergehende Ansichten zuweilen in einer etwas schärfern Vertretung sich gegenübertreten und dann ist eine ausführliche Wiedergabe dieser Verhandlungen vielleicht nur zur sehr geeignet, auf die Einmüthigkeit der Regierungen ein zweifelhaftes Licht zu werfen, wo diese gar nicht vorausgesetzt werden kann. Es ist erst in den letzten Tagen ein Vorgang in allgemeinen Umrissen aus der Bundesversammlung in die Oeffentlich« keit gedrungen, der einen sprechenden Beleg dafür abgiebt, indem es sich lediglich dabei um die Anwendung eines Pa ragraphen der Geschäftsordnung handelt, worüber verschie dene Ansichten zur Geltung gekommen und Differenzen entstanden sind, aber wobei es sich um eine Zwietracht der deutschen Regierungen in einer wesentlichen und Haupt frage und namentlich in der Frage wegen der Herzogthümer ganz und gar nicht handelt. Daß dieser Vorgang gerade
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