Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-27
- Titel
- Das vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts Riesa ertheilte Privilegium
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sitzung erst zu thun. Die nächste Sitzung wird stattfinden Dienstag um 1l Uhr. Gegenstand der Berathung wird sein der Bericht der dritten Deputation über die Petition des Stadtraths zu Zwickau, dir Anwendung der militä rischen Exemtion gegen solche Steuer» stauten, welche kein, eigenes Quartier haben, betreffend. Sollte bis dahin noch irgend ein Gegenstand der Berathung hinzukommen, so würde ich nicht ermangeln, durch Karten dies bekannt zu machen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 12 Minuten nach 3 Uhr.) Das vom Kurfürsten Johann Georg I- dem Besitzer des Ritterguts Riesa ertheilte Privilegium lautet: Won Gottesgnaden Wir Johann Georg, H.ertzog zu Sachsen, Gülich, Cleve vnd Berg, des heiligen Römischen Reichs Ertzmarschall vnd Churfürst, Landtgraff in Düringen, Marggraff zu Meißen vnd Burg- graff zu Magdeburg, Graff zu der Marck vnd Rauensberg, Herr zu Ravenstein, Wor Bns Vnsere Erben vnd Nach kommen thun kundt vnd Bekennen, mit diesem vnserm of fenen brieffe, kegen Menniglich, Nachdem vnser bestalter Rath vireotor der Holtzflöße vnd lieber getreuer, Christofs Felgenhauer zu Riesa, vnlängst ietzbemeltes Rittergut vnd Flecken Riesa Keuflich an sich bracht von Vns gnädigft da mit beliehen, vnd Wir hierüber berichtet worden, das seinen des Orts habenden Vnterthanen zu sonderbarer beförderung vnd vfnehmeri ihr Nahrung gereichen würde, da Ihnen nicht allein Jährlich Zwene Jahr: Roß: vnd Wiehe Märkte, als einen vf den Sontag guasinwäoZeniti, den Andern Sontags nach 6sIIi, zu halten, vorgönnet, Sondere auch der Flecken Riesa ins gemein mit dem Stadtrecht begnadet werden möchte, Wir auch der Wnserigcn Nutz, vfnehmen vnd Gedeihen zu befördern, geneigt, vnd vf vorgchendc er-! Zundigung soviel nachrichtung erlanget, das durch solche be- willigung vnsern angelegenen Aembtorn, Städten vnd Fleckenl .Kein pragjutli'tii, WachtlM-oder Abgang zugezogen werde, Sondern das »vielmehr solche benachbarte Orkhe genannten ZelWnhausr dessen Nachkommen vnd Besitzern, wie auch voZpvLtiuo den Einwohnern des Mitterguths vnd Flocken Riesa solche bcsserung gern gönnen, Als haben wir vmb rmgez ogenrr vnd anderer bewegenden Ursachen willen, zu för derst »aber in gnedigster Betrachtung der treuen Nützlichen vnd vnuerdroßnen Dienste die -vns orwehnter^Mganhauer eine 'geraume.Zeit vnd 'viel,Jahr hcro geleistet, auch »noch in /zukunft -leisten kann vnd avirdt, Bnfsnglich gnedigst ge- williget, Willigen.Ordnen -vnd Setzen auch hiermit vnd in Craft dieses brieffes vor Wns, vnsere Erben vnd Nach kommen mit guten Wissen, willen vnd wohl bedacht, aus Chur: vnd Landesfürstlicher Macht vnd eigner bewegnüs, Da nunmehr von Dato an vnd zu ewigen Zeiten der Flecken Riesa in. seinen gantzen Bezirk vnd wie er künftig ge- bauet vnd erweittert werden möchte, vollkommenes Stadt recht mit allen was daruon äepomlirt, ?ri'uile§ien Frohhei ten, Rechten, vnd Gerechtigkeiten, wie auch die Einwohner derselben, so ietzo darinnen befunden, oder künftig allda ausgenommen werden möchten, solches Stadtrechtens mit aller Bürgerlichen Nahrung wie die Nahmen haben mag, in Handthierung, Handel, Wandel,kaufen, verkaufen, Backen, Brauen, Schencken, Handtwegen, Wochenmärkten und ollen andern, darauf sich Würger in Städten zu nehren pflegen, crfrewen vnd gebrauchen mögen, wie Wir den ietzi» gen vnd künftigen Einwohnern, so entweder heuslich allda besetzen, künftig alda ankeufen, oder sonsten von jetzigen vnd Folgenden Besitzern des Städtlein Riesa entweder ohne Mittel, oder von ihrentwegen durch den Rath des Orths so iedesmal alda sein wirbt, zu Bürgern angenommen wer den möchten, ietz alsdann vnd dann als ietz mit dem völ ligen Bürgerrecht, sambt allen Rechten vnd Gerechtigkeiten, so demselben anhängig, vnd dessen sich Bürger in andern unfern Städten gebrauchen, nichts davon ausgeschlossen hiermit begnadet, Sie zunftmeßig auch aller vorgedach ten äurium fehigk vnd theilhaftig gemacht, vnd mehrbemeld- ten Felgenhauern, dessen Erben, Nachkommen, vnd allen .-Folgenden Besitzern angeregtes Städtleins Riesa macht vnd «Gewalt gegeben «haben « wollen, -das Stadt Regiment des Orts, wie auch Handtwercks Zünften vnd was sonsten zu aufnchmen Bürgerlicher Nahrung-gereichen mag, mit guten orduungen zu -fassen, Bürgermeister, Richter,-Cäm- mrerer, Beisitzer vnd -andere Rathspersonen, wie auch Mei-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder