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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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Es reducirt sich mithin der eigentliche Mehrbedarf, in soweit er der neuen Ordnung der Dinge zur Last fallt, auf 26,000 Thlr., welche sich mit 3,627 Thlr. mehr auf das Justizministerium, 5,130 - neu für die Oberstaatsanwaltschaft, 3,705 - mehr für das Oberappellationsgericht, 20,000 - mehr für die Untergerichte und Staatsan ¬ waltschaften, 20,000 - mehr für Aufwand in Untersuchungs- und Vagabundensachen vertheilen, 52.462 Thlr. 8a., während die Ersparniß bei den vier Appellationsgerichten durch Hinzurechnung von 1,820 Thlr., welche in den Gehalts erhöhungen und Aufbesserungen mit inbe griffen, sich auf 26.462 Thlr. erhöht. 26,000 Thlr. 8s. uts. Haben wir nun zwar vom Ministertische aus bei Be- rathung des bezüglichen Gesetzes auf dem außerordentlichen Landtage 1854 wiederholt die Versicherung vernommen, daß die damals beabsichtigte, nunmehr ins Leben getretene Organisation, so mannichfach auch dort schon auf eine un aufschiebbare Aufbesserung der Gehalte hingewiesen wurde, von keinem Einfluß auf das Budget sein werde, — stellte dort der den Ständen vorgelegte Voranschlag über den Besoldungsaufwand der Gerichte erster Instanz (Beil. z. 111. Abth., 1. Bd., S. 441 fg.) selbst noch einen Minder bedarf von 5,300 Thlr. in Aussicht, welcher bei Gelegen heit der Verhandlungen der ersten Kammer über das ober wähnte Gesetz gar auf 45,612 Thlr. reinen Ueberschuß be rechnet wurde (s. Mitth. der I. Kammer vom Jahre 1854, S. 636), — und dürfte aus diesen Gründen allein der beanspruchte Mehrbedarf, namentlich zu Pos. 16 und 17, deren letztere schon für die letztvergangene Finanzperiode eine Erhöhung von 20,000 Thlr. erfahren hatte, wohl mit Recht auffällig erscheinen; — so glaubt trotzdem die De putation mit dem Gesammtergebniß des Mehrpostulats, weil wenigstens zum Theil eben dort schon von der Un möglichkeit eines Auskommens mit dem frühern Zuschüssen überzeugt, nur zufrieden sein zu können. Die Kosten des Staatshaushalts haben von jeher das Recht gehabt, nur nach ihrem Nettobedarf aus der Staats kasse für die einzelnen Branchen im Ausgabebudget aufzu treten, wodurch selbstverständlich diejenigen Departements, welche geringe oder gar keine Einnahmequellen haben, in einer verhältnißmäßig viel bedeutendern Höhe erscheinen müssen, als andere, denen ein solches Einkommen aus dem Bereich ihres eigenen Ressorts zufließt. Es ist deshalb von Interesse gewesen, den Gesammtbedarf für das Justizdepar- tement zusammenzustellen, wie sich derselbe nach den gege benen Unterlagen herausstellt. Das Sportelergebniß der königlichen Untergerichte in der Finanzperiode 1855/57 bis ult. September 1856, als bis zu Eintritt der Organisation, betrug nach Blt. 52 b »et. und Seite 276 des jenseitigen Berichts durchschnittlich jährlich 967,060 Thlr. 8 Ngr. 4 Pf. mit einem Mehr von 270,246 Thlr. 3 Ngr. 7 Pf. gegen die letztvorhergehende Periode, ein Verhältnis», welches sich jedoch von dem gedachten Zeitpunkte an nothwendig noch beträchtlich hat steigern müssen. Conform mit dieser Be hauptung ergiebt ein Nachweis der Administrationsergeb ¬ nisse der Untergerichte auf die Zeit vom 1. October 1856 bis ult. März 1857, also für das erste Halbjahr seit dem Bestehen der Organisation, ein Sporteleinkommen von . « . 127,225 Thlr. 26 Ngr. — Pf. ber den Bez-rksgenchten, 438,609 - 8 - 5 - bei den Gerichtsämtern, 565,835 Thlr. 4 Ngr. 5 Pf. 8s. welches pro Jahr einen Betrag von 1,131,670 Thlr. 9 Ngr. repräsentiren würde. Jenem Nachweis ist jedoch ausdrück lich die Bemerkung beigefügt, daß dieses zeithcrige Einkom men als ein normales noch keineswegs anzunehmen sei, vielmehr jedenfalls einer wesentlichen Erhöhung entgegen zusehen habe. Rechnet man hierzu den lt. Budgetvorlage Seite 140 in Rubrik: „überhaupt" postulirten Zuschuß aus Staatskassen von zusammen 376,854 Thlr., so ergiebt dies einen Gesammtkosten- aufwand für die Justizverwaltung von jährlich 1,508,524 Thlr. von welcher Summe indeß der auf das Justizdepartement kommende Theil der Pos. 18 des Einnahmebudgets aufge führten Kanzleisporteln mit 56,392 Thlr. als Einnahmepost übrig bleibt, ungerechnet: 49,933 Thlr. Pensionsetat für das Justizdepartement Pos. 78 und 41,000 - als den aus dem Bauetat hierher gehöri gen Antheil der Pos. 86, denen streng genommen noch circa 40,000 Thlr. jährliche Zinsen zu 4 Procent von fast 1 Million Thaler für die Zwecke der Organisation in den drei letzten Finanzperioden verwendeten Baucapitals zuzuzählen wären. Ebenso ist hierbei der mit der Rechtspflege in innigem Zusammenhänge stehende Aufwand für Erhaltung der öffentlichen Strafan stalten gänzlich außer Ansatz gelassen. Diese Gesammtsumme vertheilt sich mit: 38,955 Thlr. auf das Justizministerium, 5,130 - auf die Oberstaatsanwaltschaft, 54,445 - auf das Oberappellationsgericht, 74,324 - auf die 4 Bezirksappellationsgerichte, welche sämmtlich nach ihren vollen Etats im Budget aufgeführt sind, ferner mit: 632,048 - auf Dienstbezüge für das Personal der Untergerichte und Staatsanwalt schaften nach der dem jenseitigen Be richt snb IV. Seite 307 beigedruckten Uebersicht, während der Rest mit 699,622 - auf Administrationskosten derselben und bezahlte Berläge, sowie Aufwand in Untersuchungs- und Vagabunden sachen, incl. 100,000 Thlr. Zuschuß aus Staatskassen für jeder dieser Po sitionen, und mit 4,000 - auf Lxtrsoräwsris und Insgemein ausfallen muß. 1,508,524 Thlr. 8s. w. o., wobei nur noch zu bemer ken, daß in der vorletzten Post zugleich die Abschreibung der vorkommenden Jnexigibilitäten mit inbegriffen sein würde.
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