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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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greife ich in der That nicht, wie deshalb die geehrte Depu tation meine damalige Erklärung auffällig finden kann. Auffällig würde es vielmehr sein, wenn jetzt keine Erhöhung eingetreten wäre. Uebrigens war gerade bei dieser Position eine Erhöhung mit Bestimmtheit zu erwarten; denn in den frühern Finanzperioden haben die Untersuchungskosten im mer mehr betragen, als das gestellte Postulat. Man hätte schon seit dem Jahre 1852 das Postulat erhöhen sollen. Wenn man dies nicht gethan hat, so sind die Gründe da für in den Budgets von 1852 und 1855 ausdrücklich an geführt worden. Wäre jetzt die ganze Patrimonialgerichts barkeit auf den Staat übergegangen, das alte Crinnnalver- fahren aber beibehalten worden, so hätte Pos. 17 nothwen- diger Weise bis auf 200,000 Thaler erhöht werden müssen. Lediglich dem neuen Strafverfahren, welches eine Menge unnöthigen Aufwandes abschneidet, verdankt man es, daß Pos. 17 auf 100,000 Thaler hat beschränkt werden können. Ich komme nun zu dem Administrationsaufwand, also zu Pos. 16. Ich habe bereits erwähnt, daß ich in der Sitzung vom 20. December 1854 den Voranschlag der Regierung vertheidigt, dagegen den Voranschlag der Minorität der Deputation bekämpft habe. Damals habe ich gesagt, daß der Voranschlag der Regierung gegründet sei auf das Spor teleinkommen der Jahre 1846, 1847 bis 1850, und der Jahre 1848, 1849 und 1850. In meiner damaligen Rede bin ich dann so fortgefahren: „Ein günstigeres Resultat dagegen gewährt das Jahr 1853. Nimmt man nämlich die Sporteleinnahme des Jahres 1853 als Maßstab, so be trägt die künftig aus der Staatskasse zu dem Administra tionsaufwand zuzuschießende Summe nicht mehr, wie zeit- her, 50,000 Thaler, sondern nur noch 44,700 Thaler." Ferner: „Nimmt man aber das Sporteleinkommen der ersten sechs Monate des Jahres 1854 als Maßstab, so stellt sich her, daß in Zukunft die neue Einrichtung nicht nur nichts kosten, sondern sogar (nämlich bei Position 16) noch einen Ueberschuß von 45,612 Thaler gewähren wird." Endlich: „Fasse ich nun dieses Alles zusammen, so zweifle ich nicht einen Augenblick daran, daß der Voranschlag, wie erJhnen vor liegt, ganz gewiß nicht zuknapp bemessen ist,, nach dem zuletzt Erwähnten steht vielmehr zu hoffen, daß die neuen Behörden jedenfalls weit mehr verdienen werden, als der Administrationsaufwand beträgt." Nun, hiernach liegt doch in der That kein Grund vor, weshalb die geehrte Deputation es auf fällig finden kann, wenn in dem jetzigen Budget bei Pos. 16 20,000 Thaler mehr verlangt werden. Nach dem Vor anschlags würde eine Erhöhung von 76,287 Khlr. gerecht fertigt gewesen sein. Was den zweiten Theil meiner da maligen Rede betrifft, in welchem ich auf ein noch besseres Resultat hingewl'esen habe, so liegt schon in den Worten selbst, daß ich das nur gesagt habe, um zu beweisen, daß der Voranschlag der Regierung nicht zu niedrig gegriffen sei. Zur vollständigen Beruhigung der hohen Kammer will ich aber hierüber noch Folgendes bemerken. Ich habe nämlich bereits erwähnt, daß in der Zeit vom 1. Oktober 1856 bis mit Ende December 1857 bei Pos. 16 ein Zu schuß von 35,304 Thlr. aufs Jahr erforderlich gewesen sei. Dieser Zuschuß kommt jedoch lediglich auf die Zeit vom 1. October 1856 bis Ende März 1857. Es ist auch dieser Zuschuß ganz natürlich. Am 1. October 1856 traten neue Behörden ins Leben, welche keinen Pfennig in den Kassen hatten; ihnen mußte gleich am ersten Tage ein Zuschuß gegeben werden. Sie hatten auch in den ersten Monaten so gut wie gar keine Einnahme; diese kam erst später. — In der Zeit vom 1. April 1857 bis Ende desselben Jahres haben aber die Gerichtsbehörden nicht nur keines Zuschusses zu den Administrationskosten bedurft, sondern sogar noch einen Adminiftrationsüberschuß von 6,620 Thlr. 5 Ngr.. 4 Pf. gemacht. Das Ministerium ist daher auch der Mei nung, daß es eigentlich der bei Pos. 16 mehr geforderten 20,000 Thlr. nicht bedürfen werde, glaubt vielmehr, daß es diese 20,000 Thlr. künftig als Ersparniß werde aufführen können; allein um ganz sicher zu gehen, hat das Mini sterium diese 20,000 Thlr. aufnehmen müssen. — Weiter hat die geehrte Deputation ihren Bericht auf Seite 68 so gefaßt, als ob ich beim außerordentlichen Landtage von 1854 geäußert hätte, daß die beabsichtigte Reorganisation der Unterbehörden, selbst wenn künftig eine Aufbesserung der Gehalte stattsinden müsse, doch keinen Einfluß auf das Budget ausüben werde. Nun, meine Herren, das habe ich nicht gesagt, das habe ich auch gar nicht sagen können; denn das würde offenbar im Widerspruch mit dem Vor anschläge gestanden haben. Im Voranschläge waren sämmt- liche Stellen mit ihren Gehalten speciell aufgeführt. Hätten nun diese Gehalte später aufgebessert werden sollen, so hätte dies ganz natürlich auch ein anderes Resultat geben müssen. Ich will aber zu meiner Rechtfertigung noch aus drücklich auf Das Hinweisen, was ich in der Abendsitzung vom 20. December gesagt habe. Ich habe da Folgendes geäußert: „Sollten, worauf der geehrte Herr Referent hin gewiesen hat — die Gehalte vermehrt werden — so träfe dies den Vorschlag der Minorität ebenso gut wie den der Regierung." — Die geehrte Deputation hat weiter es für nöthig erachtet, den gesammten Bedarf des Justizdeparte ments zusammenzustellen und ist in dessen Folge zu einem Kostenaufwande von jährlich 1,508,524 Thlr. gekommen. Sie selbst hat schon auf Seite 71 bemerkt, daß ein be deutender Theil dieser Kosten durch die Vereinigung der Justiz mit der Verwaltung in der Unterinstanz dem Justiz departement zur Last falle, welcher vielmehr allen übrigen Departements angehöre. Ich will aber noch darauf auf merksam machen, daß unter dieser Summe circa 280,000 Thlr. Verlage enthalten sind. Diese Verlage bestehen zum Theil in Stempel; diesen Stempelbetrag haben aber die Justizbehörden nicht für das Justizministerium, sondern für das Finanzministerium zu erheben. Außerdem sind unter 89*
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