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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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Mittheilirngen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 5. Dresden, am 11. Januar 1858. Fünfte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 5. Januar 1858. Inhalt: Vereidung des Grafen Milbing von Königsbrück. —> Registranden- vortrag. — Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über das königl. Decret, die Gehaltsverhältnifse der Lehrer an den Elementarvolksschulen betr. Besondere Be rathung und Beschlußfassung über 2. Die Sitzung beginnt halb 1 1 Uhr mit Verlesung des vvm Secretär Wimmer über die gestrige Sitzung aufge nommenen Protokolls, welches auf gestellte Präsidialfrage von der Kammer genehmigt und von den Herren v. Posern und Kammerherrn v. Lüttichau mit vollzogen wird. An wesend sind der Herr Staatsminister vr. v. Falken stein, der Geh. Kirchenrath vr. v. Zobel und 37 Mitglieder. Präsident v. Schönfels: -Wir würden nun zur Ver pflichtung des Herrn Grafen Wilding v. Königsbrück zu schreiten haben. (Der Präsident wendet sich nun mit folgenden Worten an den Herrn Grafen): Wir haben das Vergnügen, Sie zum ersten Male in der Kammer zu sehen. Da Sie den verfassungsmäßigen Eid noch nicht geleistet haben, wie er in §. 82 der Ver fassungsurkunde vorgeschrieben ist, so würde dies jetzt ge schehen müssen. Der Herr Secretär wird Ihnen den Eid vorlesen und Sie haben dann denselben Wort für Wort nachzusprechen. Mir aber liegt ob, Sie im Allgemeinen auf die Wichtigkeit des Eides aufmerksam zu machen und Sie insbesondere zu ersuchen, daß Sie dieses Eides bei allen Ihren ständischen Handlungen eingedenk sein mögen. (Secretär Wimmer verliest den Eid und der Herr Graf Wilding v. Königsbrück spricht denselben unter der gewöhnlichen Feierlichkeit nach.) Sie würden nun Ihren Platz wieder einzunehmen haben, auf welchem Sie ein Exemplar der Landtagsord nung und der Verfafsungsurkunde finden werden. Ich habe der geehrten Kammer anzuzeigen, daß der Herr Staatsminister v. Nostitz - Jänckendorf noch immer l.K. (1.Abonnement.) leidend ist, und für die nächste Zeit noch nicht in die Kammer wird eintreten können. Wir gehen nun zum Registrandenvortrag über, auf der sich nur eine einzige Nummer befindet. (Nr. 99.) Anschlußerklärung einiger Lehrer der allge meinen Stadtschule zu Zittau, Oberlehrer Karl Friedrich Au gust Gamm und 24 Genossen, vom 2. Januar 1858, an die Petition des hiesigen pädagogischen Vereins, die Regelung der Gehaltsverhältnisse der städtischen Lehrer betr. Präsident v. Schön fels: Diese Anschlußerklärung ist sofort an die erste Deputation und zwar an den Herrn Referenten derselben abgegeben worden, damit dieselbe mög licher Weise noch heute berücksichtigt werden kann, weil die ser Gegenstand heute zum Vortrag kommt. Etwas Wei teres wüßte ich nicht mitzutheilen, und habe nun den Herrn Referenten Hofrath vr. Hanel zu ersuchen, uns den Vor trag des gestern abgebrochenen Berichts zu geben. Referent vr. Hänel: Bei §. 2 erlaube ich mir, da im Deputationsgutachten mehrere Zusätze und Anträge ent halten sind, das Gesetz mit den Motiven dergestalt vorzu lesen, daß ich Beides in Absätze theile, je nachdem die Deputation eine besondere Bemerkung mackt und Zusätze beantragt. Der erste Lhcil des ersten Absatzes von §. 2 des Gesetzes lautet: §. 2. Das zu Geldwerth angeschlagene Gesammt-Einkommen eines ständigen Lehrers darf nicht unter 150 Lhlr. jährlich betragen. Die Motiven sagen zu diesem Absatz: Zu §. 2. Die Erhöhung des Minimalgehaltes auf 150 Khlr. muß auch jetzt noch als eine dringend nothwendige bezeich net werden. Es ist daher nicht nur der gegenwärtige Mi nimalgehalt von 140 auf 150 Ählr. erhöht, sondern auch die Bestimmung aufgehoben worden, nach welcher Lehrer unter 25 Jahren und Lehrer an kleinern Schulen, deren es überhaupt nicht viele giebt, mit einem Gehalte von 12o Thlr. sich begnügen sollen. An alle Lehrer stellt das Gesetz in Beziehung auf Kenntnisse und Leistungen bei dem Eintritte in das Amt gleiche Anforderungen, es ist daher folgerichtig, daß auch Per Minimalgehalt gleich sei und zwar um so mehr, als dieser überhaupt nur das drin gende Bedürfniß deckt. Die Geld- und Erwerbsverhält nisse haben Ich so gestellt/ daß gegenwärtig in den meisten Lheilen des Landes der schlichte Handarbeiter für einen 7
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