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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. 79. Dresden, am 26. Juli. - 1855. Ein und achtzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 18. Juli 1855. Inhalt: Registrandenvortrag. — Benutzung des mündlichen Berichts der dritten Deputation über die Anträge des Abg. v. Nostitz wegen Verabreichung von Gaben an anerkannte Bettler. Schluß abstimmung. — Desgl. über die Petitionen der landwirth- schaftlichen Vereine zu Konradsdorf rc. um Vergütung dec durch die fiskalischen Schmelzhütten entstandenen Schäden. Schlußabstimmung. — Desgl. über die Petition des Abg. i Wunderlich wegen Besteuerung der Privateisenbahnen. Schluß abstimmung. Die Sitzung beginnt 10 Uhr 28 Minuten in Anwesen heit von 61 Kammermitgliedern mit dem Vorträge des über die letzte Sitzung vom Sekretär An ton nicdergeschriebenen Protokolls, welches ohne Widerspruch genehmigt und von den Abgg. Elbel und Schub art mit vollzogen wird. — Es folgt hierauf der Vortrag aus der Regiftrande. (Nr. 608.) Bericht der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Einsetzung von Friedensrichtern betr. Präsident vr. Haase: Wird zunächst zum Druck zu befördern sein und alsdann auf eine der nächsten Tages ordnungen kommen. (Nr. 609.) Mündlicher Bericht der ersten Deputation über die zwischen den Beschlüssen beider Kammern beste henden Verschiedenheiten hinsichtlich der bei der Berathung des allerhöchsten Dekrets vom 1. März 1855 wegen Er hebung der Brandversicherungsbeiträge gestellten Anträge. Präsident vr. Haase: Wird auch auf eine der näch sten Tagesordnungen gelangen. (Nr. 610.) Beschwerde des Gutsbesitzers Samuel Schneider zu Crossen über das Königliche Ministerium des Innern wegen verweigerter Rechtshilfe gegen verletzende thierärztliche Anordnungen. Präsident vr. Haase: Will die Kammer diese Ein gabe an die vierte Deputation abgeben? — Einstim mig Ja. (Nr. 611.) Anschlußerklärung der Gemeindevorstände Friedrich August Haase und Genossen zu Bennewitz und II. sr. (4. Abonnement.) Umgegend an die Petition Roschers und Genossen zu Her- wigsdorf, das Jagdrccht betr. Präsident vr. Haase: Will die Kammer diese Eingabe an die erste Deputation gelangen lassen? Ein stimmig Ja. Es sind dies sämmtliche Nummern, welche bis jetzt zur Hauptregistrande eingegangen sind. — Wir gehen nun auf den ersten Gegenstand unsrer heutigen Tagesord nung, den mündlichen Bericht unserer dritten Deputation über den Antrag des Abg. v. Nostitz, die Verabreichung von Gaben an anerkannte Bettler betreffend, über. Ich ersuche den Herrn Referent Glöckner, uns gefälligst diesen Vortrag zu geben. Referent Abg. Glöckner: Der Herr Abg. v. Nostitz hat in der 46. Sitzung der zweiten Kammer vom 8. Mai dieses Jahres bei Gelegenheit der Berathung des Berichts über das Königliche Dekret, den Gesetzentwurf, die Aufhebung des einige Abänderungen der Armenordnung enthaltenden Gesetzes vom 9. März 1850 betreffend, meh rere Anträge gestellt, welche den Zweck haben, die Verab reichung von Gaben an Bettler zu verbieten und zu be- Irafen. Der Herr Abg. v. Nostitz sagt in dieser Beziehung: „Da nun aber in den Motiven — nämlich zum angezoge nen Dekrete — von dringenden Anträgen der Behörden und Gemeinden gesprochen wird, so vermisse ich in dem Ge setzentwürfe auch eine Bestimmung, die sehr lebhaft be antragt worden ist von den Armenvereinen verschiedener Gegenden des Landes und namentlich von denen in der Oberlausitz; diese Bestimmung geht nämlich dahin, daß auch Derjenige bestraft wird, der einem anerkannten Bett ler etwas giebt. Nun eristirt zwar diese Bestimmung schon in den Statuten der Armenvereine, aber sie in Ausführung zu bringen, das hat sehr große Schwierig keiten, weil gesetzliche Vorschriften nicht bestehen, weil sich der Einzelne vielleicht heute verbindlich macht, sich dieser Bestimmung zu unterwerfen, morgen aber, wenn er vielleicht Strafe zahlen soll, sagt: Es gefällt mir nicht, ich thue es nicht mehr. Ich glaube daher, daß es ganz am Platze ist, in der Armenordnung diesen Mangel zu ergän zen und habe mir daher erlaubt, Anträge zu formuliren und sie der geehrten Kammer zu empfehlen. Ich beabsich tige, bei dem von der Deputation vorgeschlagenen Zusatz paragraph 6K einen Unterantrag zu stellen, welchen ich mir später zu motiviren erlauben werde, da er zu der speciellen Debatte gehören wird. Dagegen erlaube ich mir jetzt, die von mir als 6o, ä und e bezeichneten Paragrahen der ge- > 284 -
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